Vermieter VM und Mieter M hatten vom 16.08.2006 bis zum 30.09.2008 einen Mietvertrag. M hat also 2007 ein ganzes Kalenderjahr in der Wohung gewohnt, falls das wichtig sein sollte.
In der gemieteten Wohnung sind elektronische Heizkostenverteiler der Firma T angebracht.
Bei Auszug hat VM dem M schriftlich (allerdings per E-Mail) versichert, dass eine Zwischenablesung nicht erforderlich sei, da diese Heizkostenverteiler die Werte mindestens zum Ende jedes Monats speichern.
Frage: Darf T über die Nebenkostenabrechnung des VM die Heizkosten nach der Gradtagszahltabelle abrechnen, obwohl solche elektronischen Heizkostenverteiler installiert sind?
In der gemieteten Wohnung sind elektronische
Heizkostenverteiler der Firma T angebracht.
Tja, es gibt sehr viele verschiedene Typen elektr. HKVs.
Bei Auszug hat VM dem M schriftlich (allerdings per E-Mail)
versichert, dass eine Zwischenablesung nicht erforderlich sei,
da diese Heizkostenverteiler die Werte mindestens zum Ende
jedes Monats speichern.
Dies läßt sich hier nicht nachprüfen…
Frage: Darf T über die Nebenkostenabrechnung des VM die
Heizkosten nach der Gradtagszahltabelle abrechnen, obwohl
solche elektronischen Heizkostenverteiler installiert sind?
Für das (fiktive) Jahr 2008?
Wenn aus irgendeinen Grund eine oder mehrer HKV keine Werte liefern, sollte eine andere geeignet Form des Heizbedarfs herangezogen werden.
Dies macht mehr Mühe als HKVs ablesen, also liegt die Vermutung nahe, daß eine Zwischenablesung doch verpasst wurde. Da kommen z. B. das Heizverhalten des Vorjahres mit den Gradtagszahlen in Betracht.
Auch wenn hier wohl nicht der ganz korrekte Weg eingehalten wurde, muß eine Berechnung her, insofern ist das Verfahren imho i. O.
Mieter M hat mit einem Zeugen, der mit dem Mietverhältnis nichts zu tun hat, die Werte zum Auszug abgelesen und aufgeschrieben.
Muss M sich auf Gradtagszahl einlassen oder kann er auf
a) die Zusage, dass das Gerät zum Monatsende speichere zurückgreifen
oder
b) die Nutzung der eigenen Ablesung (mit Zeugen) bestehen
und mit a) oder b) die Gradtagszahl umgehen?
Mieter M hat mit einem Zeugen, der mit dem Mietverhältnis
nichts zu tun hat, die Werte zum Auszug abgelesen und
aufgeschrieben.
Der Auszug muss nicht mit dem Ende des Vertragsverhältnisses idenisch sein. Es kann auch danach noch geheizt worden sein.
Wenn der M zu dem VM ein gutes Verhältnis hat, könnte der VM u. U. dem M mit seinem Zeugen vertrauen und die Werte übernehmen. Wenn nicht, könnten die Ablesewerte sich als unglaubwüdig für den VM darstellen, insbesondere wenn es große Abweichungen im Heizverhalten ersichtlich sind.
Muss M sich auf Gradtagszahl einlassen oder kann er auf
a) die Zusage, dass das Gerät zum Monatsende speichere
zurückgreifen
Wenn diese tatsächlich ablesbar sind…ich kenne das Gerät nicht.
Wenn eine Ablesung bei Vertragsende verpasst wurde, hier gemeinsam von beiden, bleibt nur die verständige Einigung oder eine Behelfsmaßnahme.
oder
b) die Nutzung der eigenen Ablesung (mit Zeugen) bestehen
IdR führt auf etwas Kompromisslos bestehen zu Spannungen. Klar, es kann immer ein Richter nachher prüfen um es dann zu beurteilen, dieser Weg ist meist der teuere, für wen auch immer.
Das Risiko hierbei ist der Zeuge und der Zeitpunkt, weil bei Aussage gegen Ausage ohne Beweis keine Aussicht auf Erfolg besteht.
und mit a) oder b) die Gradtagszahl umgehen?
Stellt sich der M damit besser.
Mal anders herum, kann abgeschätzt werden um welchen Differenzbetrag es geht. Lohnt sich der Aufwandt?