Hallo,
angenommen jemand arbeitet auf Honorarbasis und fährt zu vielen Kunden.
Kann er seine Fahrkosten mit einem elektronischen Fahrtenbuch eintragen und beim Finanzamt geltend machen oder muss er ein handschriftliches führen?
Gruß,
Susanne Garth
Hallo,
angenommen jemand arbeitet auf Honorarbasis und fährt zu vielen Kunden.
Kann er seine Fahrkosten mit einem elektronischen Fahrtenbuch eintragen und beim Finanzamt geltend machen oder muss er ein handschriftliches führen?
Gruß,
Susanne Garth
Hallo Susanne,
frage direkt beim Finanzamt nach. Das wird unterschiedlich gehandhabt. Aber allgemein wird ein handschriftliches Fahrtenbuch verlangt.
Gruß
André
Hallo Susanne,
ein ordentliches elektronisches Fahrtenbuch ist zulässig. Was man darunter versteht ist in einem BMF-Schreiben dargelegt (siehe www.bundesfinanzministerium.de).
Grüße
Chris
@André:
Sich auf mündliche Aussagen irgendeines Finanzbeamten am Telefon zu verlassen, kann ganz schön in die Hose gehen.
Hallo Sabine,
Kann er seine Fahrkosten mit einem elektronischen Fahrtenbuch eintragen und beim Finanzamt geltend machen
ja, unter folgenden Voraussetzungen:
Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.
Quelle: BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002 IV A 6-S 2177-1/02 http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage10079/BM…
Empfehlen kann ich übrigens das elektronische Fahrtenbuch von ESCoor („Drivers Log“). Gibt’s bei eBay immer mal wieder für wenig Geld.
Viele Grüße
Diana