Elektronisches Weihnachtsgeschenk defekt

Hallo,
angenommen, A kauft für seinen Neffen B im November ein elektronisches Weihnachtsgeschenk. An Heiligabend steckt B das Teil ans Netzt, es mach „patsch“ und das Teil ist hinüber. Welche Ansprüche hat nun A gegenüber dem Elektronikmarkt? (Kassenzettel noch vorhanden!). Rückgabe und Kaufpreis zurück oder Ersatz oder …
Danke
Stenella

Hallo,

angenommen, A kauft für seinen Neffen B im November ein
elektronisches Weihnachtsgeschenk. An Heiligabend steckt B das
Teil ans Netzt, es mach „patsch“ und das Teil ist hinüber.
Welche Ansprüche hat nun A gegenüber dem Elektronikmarkt?
(Kassenzettel noch vorhanden!). Rückgabe und Kaufpreis zurück
oder Ersatz oder …

gesetzlich: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html

Also zunächst ein Mal Nacherfüllung verlangen. Hierbei darf er nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Zu deutsch: Austausch gegen Neugerät.

(http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)

Vertraglich kann selbstverständlich auch mehr vereinbart worden sein, was bei Kauf im November eher unwahrscheinlich ist.

Gruß

S.J.