Hallo,
angenommen, A kauft für seinen Neffen B im November ein elektronisches Weihnachtsgeschenk. An Heiligabend steckt B das Teil ans Netzt, es mach „patsch“ und das Teil ist hinüber. Welche Ansprüche hat nun A gegenüber dem Elektronikmarkt? (Kassenzettel noch vorhanden!). Rückgabe und Kaufpreis zurück oder Ersatz oder …
Danke
Stenella
Hallo,
angenommen, A kauft für seinen Neffen B im November ein
elektronisches Weihnachtsgeschenk. An Heiligabend steckt B das
Teil ans Netzt, es mach „patsch“ und das Teil ist hinüber.
Welche Ansprüche hat nun A gegenüber dem Elektronikmarkt?
(Kassenzettel noch vorhanden!). Rückgabe und Kaufpreis zurück
oder Ersatz oder …
gesetzlich: http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Also zunächst ein Mal Nacherfüllung verlangen. Hierbei darf er nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Zu deutsch: Austausch gegen Neugerät.
(http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html)
Vertraglich kann selbstverständlich auch mehr vereinbart worden sein, was bei Kauf im November eher unwahrscheinlich ist.
Gruß
S.J.