Elektronisches Zündschloss

Hallo,

ich habe meinen mercedes 180 c vor ca. 4 monaten bei einem händler gekauft. zusätzlich habe ich eine garantie abgeschlossen. nun ist das elektronische zündschloss kaputt und der gute meint auf meine frage nach den kosten… wir schauen mal… bekommen das schon irgendwie hin… vielleicht greift die garantie… usw. aaaaber… muss nicht eigentlich gewährleistung greifen?? er meinte schon, dass bestimmte kosten nicht in relation stehen würden und dass er das als händler verweigern dürfte… stimmt das?
was mach ich denn nun?

Auch Hallo!
Also wenn du eine Garantie hast, muss der Händler das meines Wissens nach machen und darf es nicht verweigern.
LG

ja… ich möchte das ja nun aber über die gewährleistung gemacht haben weil selbst bei der garantie muss ich ja (weil schon über 100tkm) 60% des ersatzteilpreises zahlen. und meiner meinung nach kann er ja nicht einfach sagen dass das nicht in relation steht weil der wagen ja so billig war und er sich ja als händler sonst kaputt machen würd… ich hab ja ein meiner meinung nach heiles auto gekauft und will das jetzt auch fahren können und nicht noch was dafür bezahlen müssen.

Hallo Janina,

da kenne ich mich leider nicht aus. Kann dir leider keinen Rat geben. Hoffe du hast bei anderen mehr Glück.

Viele Grüße,

Jens

so ein mist… danke trotzdem

Wie schon richtig erkannt, greift bei einem Defekt nach Autokauf von einem Händler zunächst einmal die gesetzliche Sachmängelhaftung (1 Jahr).
Hier ist aber zu unterscheiden, ob es sich um einen Sachmangel (§ 434 BGB) oder lediglich um eine Verschleißerscheinung handelt.
Das defekte Zündschloss muss also in Relation zum Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs gesehen werden. Ob nun tatsächlich ein Sachmangel oder eine Verschleißerscheinung vorliegt, kann wohl nur ein Sachverständiger feststellen.
Allerdings gilt während den ersten sechs Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers (§ 476 BGB). Das Gesetz geht also davon aus, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei Kauf vorlag. Dem Verkäufer (Händler) trifft nun die Last, das Gegenteil zu beweisen.
Die Vorschriften des Verbrauchgüterkaufs (so bezeichnet das Gesetz den Gebrauchtwagenkauf) sind zwingend, so dass jegliche Umgehung unzulässig ist (§ 475 BGB). Ein Händler kann dies also nicht ausschließen oder verweigern.

Was die zusätzlich abgeschlossene Garantie angeht, müsste in den Vertragsbedingungen nachgesehen werden, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat. So kann es durchaus sein, dass die Garantie einen Defekt des Zündschlosses nicht umfasst und daher keine Leistung erbringt.
Der Händler kann aber nicht einfach auf die fehlenden Garantieansprüche verweisen.
Die gesetzlichen Rechte sind durch eine Gebrauchtwagengarantie also nicht eingeschränkt.
Es bleibt daher immer noch zu prüfen, ob der Verkäufer aufgrund seiner Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss.

Mit der Konfrontation entsprechender Gesetzeslage (siehe auch § 437 BGB) sollte man mit dem Händler doch bestimmt eine einvernehmliche Lösung finden :smile:.

Hallo,der schlüssel kostet je nach ausführung ca. 150.-€ das schloss ist natürlich wesentlich teurer (einbau,etc.)was geht denn nicht? normal muss der händler oder die extragarantie das bezahlen gruss

jürgen

ich habe meinen mercedes 180 c vor ca. 4 monaten bei einem
händler gekauft. zusätzlich habe ich eine garantie
abgeschlossen. nun ist das elektronische zündschloss kaputt
und der gute meint auf meine frage nach den kosten… wir
schauen mal… bekommen das schon irgendwie hin… vielleicht
greift die garantie… usw. aaaaber… muss nicht eigentlich
gewährleistung greifen?? er meinte schon, dass bestimmte
kosten nicht in relation stehen würden und dass er das als
händler verweigern dürfte… stimmt das?
was mach ich denn nun?

Ja das kann ich natürlich verstehen. Also ich bin auch eher der Experte für Autos von Mercedes-Benz, nicht so für Garantiefälle. Du solltest vllt jemanden Fragen, der sich damit auskennt. tut mir Leid.
LG

Hallo,

Ist nicht mein Fachgebiet, sorry.

Aber hast du zu der zusätzlichen garantie einen Vertrag bekommen? wenn ja denke ich beim kleingedruckten sollte aufgeführt sein was die garantie abdeckt.

Trotzdem Viel Erfolg

Hallo Janina

Also kommt ganz auf den vertrag an den du mit den Händler abgeschlossen hast .

Wenn er dir Gewärleistung geboten hat muss natürlich der Händler die kosten übernehmen wein Das Zündschloss kein Verschleiss Teil ist …

Händler sind aber Füsche und schreiben bei Gebrauchtwagen oft im Vertrag verkauf im auftrag von Privat dann hast du die A Karte aber auch in diesen Fall kannst du mit ein guten Rechtsanwalt die Kosten übernahme verlagen aber da frag besser dein Anwalt ist von Vertrag zu Vertrag anders

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen

Gruss Wolfgang Böhm

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Hallo Janina

Also kommt ganz auf den vertrag an den du mit den Händler abgeschlossen hast .

Wenn er dir Gewärleistung geboten hat muss natürlich der Händler die kosten übernehmen wein Das Zündschloss kein Verschleiss Teil ist …

Händler sind aber Füsche und schreiben bei Gebrauchtwagen oft im Vertrag verkauf im auftrag von Privat dann hast du die A Karte aber auch in diesen Fall kannst du mit ein guten Rechtsanwalt die Kosten übernahme verlagen aber da frag besser dein Anwalt ist von Vertrag zu Vertrag anders

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen

Gruss Wolfgang Böhm

Ach ich habe gerade gesehen du hast eine zusätsliche Garantie abgeschlossen !

Dann muss der Händler auf jeden Fall die kosten übernehmen keine Zweifel

Der muss dir sogar ein erstaz Wagen für die zeit wo deiner in der Werkstat steht stellen .

MFG

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ich könnt den typen erwürgen… der labert mich so untern tisch… ich komm da nicht gegenan… ich will jetzt aber eigentlich ungern einen anwalt einschalten weil ich ja durch die zusätzlich abgeschlossene garantie noch länger(falls nochmal was mit dem wagen is)mit dem zutun hab. habe jetzt seit über einer woche keinen wagen… und er hat sich noch nass gemacht, weil mein mann nicht genug getankt hat… er musste tatsächlich noch 10 euro reintanken… böse böse… ich lauf seit 1 woche mit meinem 2 jährigen sohn an der einen hand und einer kiste trinken an der anderen quer durch die stadt… nix ersatzwagen… er sagt immernur er muß das nicht übernehmen… bin ja mal gespannt wie die rechnung aussieht! gestern sollte übrigens das ersatzteil kommen… bis jetzt hat er sich noch nicht gemeldet! *grummel*

oh da hast du ja ein Händler erwischt aber davon gibt es viele

du brauchst den Anwalt ja nur um Rat fragen was du machen kannst das kostet meistens auch nix …

Die Rechnung würde ich an deiner stelle nicht bezahlen aber das musst du natürlich schriftlich dem Händler miteilen warum du die nicht zahlst

Du bist auf jedem fall im Recht weil es kein Verschleiss teil ist

bei der Sache freud sich jeder Anwalt

Garantie abzuschließen bringt nix. Ausgenommen man fährt den Wagen innerhalb eines Monats zum Tüv. Auch wenn der noch nicht überfällig ist. Warum? Wenn man eine Garantie abschließt sollte man unbedingt die Geschäftsbedingungen und kleingedruckte lesen von dem Garantie Anbieter. Das ist nur Abzocke an dem der Händler auch verdient.
Gewährleistungsansprüche hat man. Aber da würde ich mir via Adac Rechtschutz Expertenmeinung einholen, da es immer eine besondere Sache ist. Der Händler erzählt sowieso nur schwachsinn. Also ich Empfehle wirklich einen Rechtlichen Experten zu fragen. Und beim ADAC zu FRAGEN kostet ja nix. Mehr als nein können die nicht sagen.

Manche Garantieen ubernehmen das und andere nur Motor und Getriebe.
Wo hast du den Mercedes gekauft ?

Sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen,
aber ich hoffe du findest hier Hilfe

Viel Glück
Anna