Elektroroller möglich trotz Führerscheinentzug?

Hallo liebe Experten,
einem Bekannten wurde vor rd. 20 Jahren der Führerschein entzogen. Er sah es bis jetzt nicht als erforderlich, diesen neu zu machen. Da er jetzt schwer gehbehindert ist, wollte er sich einen Elektroroller (Höchstgeschwindigkeit 20 km/h) zulegen. Dieser ist helm- und führerscheinfrei, zumal das Geburtsdatum des Erwerbers vor dem 01.04.65 ist.
Kann er trotzdem Schwierigkeiten mit der Polizei bekommen, weil ihm seinerzeit der Führerschein entzogen wurde? Und wenn nicht, wäre auch ein Rollererwerb mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h möglich statthaft?

Liebe Grüße
Gaby

Für ein führerscheinfreies Fahrzeug benötigt man keinen Führerschein, logisch!
Wenn die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen wurde, dann bekommt man keine neue Fahrerlaubnis, auch logisch.
Für einen Elektroroller bis 45 km/h benötigt man die Fahrerlaubnis-Klasse M.

Siehe hierzu z.B. www.verkehrsportal.de!

Hi,

kann er fahren, kein Problem.

Nur darauf achten das der Roller auch eine Betriebserlaubnis hat, da gibt es leider auch welche die nicht im Verkehr zugelassen sind.

Für über 25km/h braucht er eine Fahrerlaubnis. Soll sich mal mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen. Wahrscheinlich kann er den Führerschein recht problemlos bekommen wenn es 20 Jahre her sind seit dem Führerscheinentzug.

Q-Gruß

hi,
ich glaube er meint keinen einspuriges fz ( roller) sondern um ein elektrorolli.
hauptmann