Elektroschein - wie?

Hi,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Firma gegründet, welche mit Lampen / Leuchtmitteln handelt. Das Problem ist aber, dass ich ja laut VDE die Dinger nicht anklemmen darf. (Und schon gar keine Abzweigdosen für Niederspannung (bis 1000V) setzen darf.)

Weiß einer von euch eine Möglichkeit etwas in der Art der „kleinen Elektroscheins“ (Denn kenne ich von einem Kollegen der Schreiner ist) zu machen, damit ich auch offiziell in der Lage bin Lampen anzuklemmen und im Zweifelsfall mal eine Abzweigdose zu setzen?

Oder gibt es sogar irgendwie die Möglichkeit die Prüfung zu Elektrikergesellen ohne Lehrzeit abzulegen?

(Zur Info: Ich bin kein Hobbyelektriker, sondern kenne die VDEs fast auswendig. Das Problem ist halt das ich keine Ausbildung als Elektriker gemacht habe.)

Ich habe eine Firma gegründet, welche mit Lampen /
Leuchtmitteln handelt. Das Problem ist aber, dass ich ja laut
VDE die Dinger nicht anklemmen darf.

Ich kenne keine Lampen/Leuchtmittel, die angeklemmt werden
müssen!
Die haben doch Schraub- oder Stecksockel für die Fassungen!

(Und schon gar keine
Abzweigdosen für Niederspannung (bis 1000V) setzen darf.)

Weiß einer von euch eine Möglichkeit etwas in der Art der
„kleinen Elektroscheins“ (Denn kenne ich von einem Kollegen
der Schreiner ist) zu machen, damit ich auch offiziell in der
Lage bin Lampen anzuklemmen und im Zweifelsfall mal eine
Abzweigdose zu setzen?

Das Anschließen von LEUCHTEN (als Fachhändler solltest Du die
korrekten Bezeichnungen kennen und anwenden, SONST bin ich ja
nicht so…) kann man machen, wenn man „Fachkraft für
festgelegte Tätigkeiten“ ist. Mit genau dem Begriff googeln
und Du wirst von Lehrgangsangeboten erschlagen!

Abzweigdosen sind allerdings Teil der elektrischen Anlage, da
führt kein Weg am beim Verteilnetzbetreiber eingetragenen
Betrieb vorbei.
Es sei denn, die Abzweigdose ist Teil der Leuchte.
Aber dann hast Du eine Leuchte hergestellt.
Und glaube mir:
Was Du ganz gewiss als Allerletzes willst, ist nach dem Recht
ein „Hersteller“ zu sein. Kannst Dich ja mal mit CE
Kennzeichnung und Produkthaftpflicht auseinandersetzen, da
wurden hunderte weiße Seiten mit Buchstaben bedruckt.

Oder gibt es sogar irgendwie die Möglichkeit die Prüfung zu
Elektrikergesellen ohne Lehrzeit abzulegen?

Nein.

(Zur Info: Ich bin kein Hobbyelektriker, sondern kenne die
VDEs fast auswendig.

Da wärst Du der erste und einzige Mensch.
Ich fürchte, Du hast nicht ansatzweise eine Vorstellung vom
Umfang der VDE Regeln.

Bitte prüfe aber auf jeden Fall, was Deine
Berufshaftpflichtversicherung zu dem Vorhaben sagt.
Zudem wird Dich die Handwerkskammer einladen, Mitglied bei ihr
zu werden. (Eine Einladung, der man ungern folgt)

hi du,

ich kenne dein problem genau, ging mir in den ersten Jahren genauso. War schon selbstständig, aber noch nicht „Meister“. Wenn der Kunde streiten will oder wenn er nicht zahlen will, hast du keine Handhabe, da du keinen Rechtsweg beschreiten kannst. Geht also nicht gut

Du kannst nach 7 Jahren Arbeit in dem Beruf den Brief beantragen, dann musst du nur eine Prüfung bei der HWK ablegen und hast den Elektrikerschein (war damals so, wird auch heute noch so sein)

Reicht aber leider immer noch nicht zum Elektro-Vollgewerbe - da brauchts den „Meister“

Also wenn du nicht die Zeit und das Geld azu hast, bleibt nur der von xstrom beschriebene Weg.

Und leider ist auch der sehr sehr ärgerlich in DE:
Du machst den „kleinen Schein“ für festgelegte Tätigkeiten bei der HWK, dann darfst du offiziell Rechnung dafür stellen. Kostet aber schonmal 1000Euro (weiss nicht mehr, nur mal so ne Zahl)
plus Messgeräte für nochmal 1500 Steine

UND dann alle zwei Jahre die Auffrischung für schlappe 600 Eier.
Das musst du aber erstmal erwirtschaften mit deinem Gewerbe. Lohnt das dann überhaupt noch???

Sorry, Deutschland halt

Ich habe eine Firma gegründet, welche mit Lampen /
Leuchtmitteln handelt. Das Problem ist aber, dass ich ja laut
VDE die Dinger nicht anklemmen darf.

Ich kenne keine Lampen/Leuchtmittel, die angeklemmt werden
müssen!
Die haben doch Schraub- oder Stecksockel für die Fassungen!

Ja, aber teilweisen sind es halt ganze Leuchter / Schienensysteme usw. die müssen leider erstmal angeklemmt werden bevor die Sockel Spannung haben.

(Und schon gar keine
Abzweigdosen für Niederspannung (bis 1000V) setzen darf.)

Weiß einer von euch eine Möglichkeit etwas in der Art der
„kleinen Elektroscheins“ (Denn kenne ich von einem Kollegen
der Schreiner ist) zu machen, damit ich auch offiziell in der
Lage bin Lampen anzuklemmen und im Zweifelsfall mal eine
Abzweigdose zu setzen?

Das Anschließen von LEUCHTEN (als Fachhändler solltest Du die
korrekten Bezeichnungen kennen und anwenden, SONST bin ich ja
nicht so…) kann man machen, wenn man „Fachkraft für
festgelegte Tätigkeiten“ ist. Mit genau dem Begriff googeln
und Du wirst von Lehrgangsangeboten erschlagen!

Danke für den Tipp, das werde ich auf jeden Fall mal tun!

Abzweigdosen sind allerdings Teil der elektrischen Anlage, da
führt kein Weg am beim Verteilnetzbetreiber eingetragenen
Betrieb vorbei.
Es sei denn, die Abzweigdose ist Teil der Leuchte.
Aber dann hast Du eine Leuchte hergestellt.
Und glaube mir:
Was Du ganz gewiss als Allerletzes willst, ist nach dem Recht
ein „Hersteller“ zu sein. Kannst Dich ja mal mit CE
Kennzeichnung und Produkthaftpflicht auseinandersetzen, da
wurden hunderte weiße Seiten mit Buchstaben bedruckt.

Das mit dem Hersteller weiß ich, da ich teilweise selbst importiere habe ich das Problem sowieso. (und die entsprechende Versicherungen.)
Ja, damit habe ich mich wirklich beschäftigt.

Oder gibt es sogar irgendwie die Möglichkeit die Prüfung zu
Elektrikergesellen ohne Lehrzeit abzulegen?

Nein.

(Zur Info: Ich bin kein Hobbyelektriker, sondern kenne die
VDEs fast auswendig.

Da wärst Du der erste und einzige Mensch.
Ich fürchte, Du hast nicht ansatzweise eine Vorstellung vom
Umfang der VDE Regeln.

Doch, ich habe nämlich eine Gesamtausgabe :wink:

Nun gut, die Aussage war etwas übertrieben, aber da ich mich ja als „Hersteller“ damit beschäftigen muss um die Qualität / Sicherheit der Leuchten beurteilen zu können habe ich da schon einiges gelesen. (Auch CE und TÜV sind nicht immer ein zuverlässiges Merkmal, z.B. wenn sie gefälscht wurden.)

Bitte prüfe aber auf jeden Fall, was Deine
Berufshaftpflichtversicherung zu dem Vorhaben sagt.
Zudem wird Dich die Handwerkskammer einladen, Mitglied bei ihr
zu werden. (Eine Einladung, der man ungern folgt)

hi du,

ich kenne dein problem genau, ging mir in den ersten Jahren
genauso. War schon selbstständig, aber noch nicht „Meister“.
Wenn der Kunde streiten will oder wenn er nicht zahlen will,
hast du keine Handhabe, da du keinen Rechtsweg beschreiten
kannst. Geht also nicht gut

Na ja, auf meinen Rechnungen steht sowieso nur die Leuchte und kein „anklemmen“ das ist nur nen Service am Rande bei der Auslieferung. Es geht halt vorallem um die Versicherung, die wird wahrscheinlich ärger machen falls mir / dem Eigentum des Kunden wirklich mal was passiert.

Du kannst nach 7 Jahren Arbeit in dem Beruf den Brief
beantragen, dann musst du nur eine Prüfung bei der HWK ablegen
und hast den Elektrikerschein (war damals so, wird auch heute
noch so sein)

„in dem Beruf“, also als Elektriker? Aber in der Zeit bin ich doch dann gar nicht legal unterwegs oder wie meinst du das? Außerdem ist das je gar nicht mein Ziel, ich will keine Unterverteilungen oder sonst was machen können. Nur eine verdammte Leuchte anklemmen. (Was ich ja streng genommen nicht darf)

Reicht aber leider immer noch nicht zum Elektro-Vollgewerbe -
da brauchts den „Meister“

Also wenn du nicht die Zeit und das Geld azu hast, bleibt nur
der von xstrom beschriebene Weg.

Und leider ist auch der sehr sehr ärgerlich in DE:
Du machst den „kleinen Schein“ für festgelegte Tätigkeiten bei
der HWK, dann darfst du offiziell Rechnung dafür stellen.
Kostet aber schonmal 1000Euro (weiss nicht mehr, nur mal so ne
Zahl)
plus Messgeräte für nochmal 1500 Steine

UND dann alle zwei Jahre die Auffrischung für schlappe 600
Eier.
Das musst du aber erstmal erwirtschaften mit deinem Gewerbe.
Lohnt das dann überhaupt noch???

Tja. Da ist halt die Frage ob ich weiterhin einfach der „dunkelgrauen“ Zone unterwegs bin und dem Kunden im Zweifelsfall die A-Karte zuschiebe.

als ‚akademiker‘ im Nachteil?
Moin nochmal,

mir scheints als brauche man für die „Elektrofachkraft für
festgelegte Tätigkeiten“ immer eine fertige Ausbildung (Tischeler, Schlosser GWS usw.) - Sowas habe ich leider aber nicht, sondern habe studiert und dass auch noch BWL.

Des Weiteren fand ich folgendes: „…handelt es sich um gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.“

Müsste ich mir das dann also selbst festlegen? Irgendwie erhärtet sich der Verdacht das dass so als Selbstständiger mit dem Schwerpunkt auf Käufmännische nicht geht.

hi nochmal,

ähem, mein Fehler, natürlich meinte ich nicht 7 Jahre selbständiger Arbeit in dem Beruf, das wär in der Tat ein Problem. Sondern 7 Jahre nichtselbständige Arbeit in dem Beruf, dann kann man direkt die Prüfung beantragen

Nachdem das alles nicht befriedigend lösbar scheint (typisch DE), mein wirklich heisser Tip an dich:
Ändere einfach deine Firmenphilosophie, such dir einen jungen billigen Elektriker, der dir in dauerhafter Zusammenarbeit die elektrischen Anschlüsse für paar Mark macht

Arbeite das schon in deine Angebote mit ein, dann verdienst du auch noch was dran - sogar ohne Hand anzulegen

immer noch besser als alle vorgenannten Alternativen

Gruss

Weiß einer von euch eine Möglichkeit etwas in der Art der
„kleinen Elektroscheins“ (Denn kenne ich von einem Kollegen
der Schreiner ist) zu machen, damit ich auch offiziell in der
Lage bin Lampen anzuklemmen und im Zweifelsfall mal eine
Abzweigdose zu setzen?

Hi

Diesen "kleinen Elektroschein " gibt es nicht mehr.
den gab es einmal in den 80 Jahre bis irgendwo in den anfang 90 Jahren.
der war eigentlich als erweiterung für Elektrofachberufe gedacht .
beispielweise als Fernsehtechniker durfte man dann auch eine Steckdose setzen .

Seit dem 01.01.06 gibt es da aber eine durchgreifende Gesetzesänderung die besagt : Elektrofachbetriebe jeglicher Art , egal ob Elektriker , Telefonbau , Antennenmontage o.ä. nur noch mit DEUTSCHEN MEISTERBRIEF .
Ich war zu dem Zeitpunkt ca 25 Jahre in der Branche tätig , hatte einen Industriemeisterbrief aus Belgien und hatte den beglaubigen lassen und eine Nachprüfung bei der HWK gemacht und mich damals mit den Kenntnissen im Jahre 2002 Selbstständig gemacht .
Ich bekam zum 01.01.06 die Auflage einen Facharbeiter mit DEUTSCHEN Meisterbrief einzustellen oder die Firma muss geschlossen werden , wenn ich weiterhin im Bereich Antennenbau und elektronischer Überwachung ( Alarm und Videoüberwachung ) tätig sein will

gruss

Toni

hi cali-toni,

das ist eine Verwechslung!

DU meinst die Ausnahmebewilligung zur Ausübeung des …-Handwerks, also als Vollgewerbe

WIR reden von der Berechtigung zur Ausübung ganz bestimmter Tätigkeiten. Der Küchenbauer, der einen Herd anschliessen darf, der Schildermacher, der ein Leuchtschild anschliessen darf, der Sanitärer, der eine Pumpe anschliessen darf…

Gruss

Also Anschließen darfst du Lampe mit den genannten Möglichkeiten, Aber eine Abzweigdose wirst Du nie setzen dürfen (es sei denn du machst nen Meister oder suchst dir einen ders Dir abnimmt =) )Das is auch ne Sinnvolle Regelung, weil jeder elektriker der später was an der Anlage macht dann dafür die Haftung übernimmt, wenn du was falsch klemmst is der dann dafür dran und deshalb … LASS DIE FINGER DAVON!

hi cali-toni,

das ist eine Verwechslung!

DU meinst die Ausnahmebewilligung zur Ausübeung des
…-Handwerks, also als Vollgewerbe

WIR reden von der Berechtigung zur Ausübung ganz bestimmter
Tätigkeiten. Der Küchenbauer, der einen Herd anschliessen
darf,

Für diese Tätigkeit braucht sogar der ausgebildete Elektriker eine Zusatzgenehmigung !

Da sind Sie auf dem alten Stand der Dinge !

der Schildermacher, der ein Leuchtschild anschliessen

darf, der Sanitärer, der eine Pumpe anschliessen darf…

Gruss

Mein Vollgewerbe bestand aus Niedervoltanlagen , also Antennenbau , Alarm und überwachung , EDV -Netzwerke usw , ( keine Installationsarbeiten ) )und trotzt dem Laden dicht !

Toni