Ich habe eine Firma gegründet, welche mit Lampen /
Leuchtmitteln handelt. Das Problem ist aber, dass ich ja laut
VDE die Dinger nicht anklemmen darf.
Ich kenne keine Lampen/Leuchtmittel, die angeklemmt werden
müssen!
Die haben doch Schraub- oder Stecksockel für die Fassungen!
(Und schon gar keine
Abzweigdosen für Niederspannung (bis 1000V) setzen darf.)
Weiß einer von euch eine Möglichkeit etwas in der Art der
„kleinen Elektroscheins“ (Denn kenne ich von einem Kollegen
der Schreiner ist) zu machen, damit ich auch offiziell in der
Lage bin Lampen anzuklemmen und im Zweifelsfall mal eine
Abzweigdose zu setzen?
Das Anschließen von LEUCHTEN (als Fachhändler solltest Du die
korrekten Bezeichnungen kennen und anwenden, SONST bin ich ja
nicht so…) kann man machen, wenn man „Fachkraft für
festgelegte Tätigkeiten“ ist. Mit genau dem Begriff googeln
und Du wirst von Lehrgangsangeboten erschlagen!
Abzweigdosen sind allerdings Teil der elektrischen Anlage, da
führt kein Weg am beim Verteilnetzbetreiber eingetragenen
Betrieb vorbei.
Es sei denn, die Abzweigdose ist Teil der Leuchte.
Aber dann hast Du eine Leuchte hergestellt.
Und glaube mir:
Was Du ganz gewiss als Allerletzes willst, ist nach dem Recht
ein „Hersteller“ zu sein. Kannst Dich ja mal mit CE
Kennzeichnung und Produkthaftpflicht auseinandersetzen, da
wurden hunderte weiße Seiten mit Buchstaben bedruckt.
Oder gibt es sogar irgendwie die Möglichkeit die Prüfung zu
Elektrikergesellen ohne Lehrzeit abzulegen?
Nein.
(Zur Info: Ich bin kein Hobbyelektriker, sondern kenne die
VDEs fast auswendig.
Da wärst Du der erste und einzige Mensch.
Ich fürchte, Du hast nicht ansatzweise eine Vorstellung vom
Umfang der VDE Regeln.
Bitte prüfe aber auf jeden Fall, was Deine
Berufshaftpflichtversicherung zu dem Vorhaben sagt.
Zudem wird Dich die Handwerkskammer einladen, Mitglied bei ihr
zu werden. (Eine Einladung, der man ungern folgt)