Elektroschock-Halsband zulässig?

Hallo,
unsere Nachbarn „halten“ ihren Schäferhund draußen im Zwinger. Öfters jault er (verständlicherweise!) oder bellt.
Nun haben diese Leute dem Tier ein Elektroschockhalsband verpasst - angeblich weil sich Nachbarn über den Lärm beschwert hätten (wir nicht!).
Das Ding soll wohl auf Bellen und Jaulen reagieren, aber mir fällt auf, dass das Teil alleine heute nachmittag ihm mindestens dreimal grundlos einen Schock verpasst hat. Das Geräusch, was der Hund dabei von sich gibt, ist entsetzlich und mir wird beim Gedanken an den grundlos zugefügten erheblichen Schmerz übel.

Frage: Ist sowas überhaupt zulässig?
Nächste Frage: Wenn nein, wer ist zuständig? Ordnungsamt, Polizei?

Hallo,

Pressemitteilung Nr. 8/2006 BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006

Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.

Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

Wende dich an den Tierschutz bzw. an ein Tierheim,
die können dir sicher weiterhelfen.

Mfg.
BelRia

Vorgehensweise
Hi,

  1. Nachbarn freundlich aber bestimmt auf die Gesetzeslage ansprechen.
    Besser noch, das Gespräch über seine „Tierliebe“ anzusteuern.

oder

  1. Falls Nachbar nicht tiergerecht reagiert, 15 Minuten später Polizei-Notruf anrufen! („Hier quält einer seinen Hund mit Elektroschocks“). Die Grünen werden helfend eingreifen :smile:
    Doch, doch, manchmal sind die richtig hilfreich :wink:

oder

Textteil entfernt /BelRia MOD 09.06.2008

Lass hören wie die Sache ausging

Ray

Hallo,

bitte jemanden vom Tierschutzverein zu Dir zu kommen, damit dieser sich wenn möglich ein Bild machen kann und eventuell als Zeuge fungieren kann. (Augenzeugen sind generell wichtig!)
Entweder wendest Du Dich dann an die Polizei (mit Tierschutzverein im Schlepptau)oder ans Veterinäramt, denn die sind dafür zuständig die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überprüfen.
Die Informationen sollten dabei möglichst genau sein, was zeitliche und örtliche Angaben sowie das Geschehen angeht.

Gruß
Maja

Hallo,

dass es ein Teletak mit Auslösen durch Geräusch gibt, ist mir neu. Die Geräuschhalsbänder arbeiten i.d.R. mit einem Luftsprühstoß oder Zitronella-Spray. Bist Du sicher, dass es sich um Elektroschocks handelt? Wenn ja, Anzeige bei der Polizei oder beim zuständigen Amtsveterinär.

Bei der Gelegenheit kann man gleich mal überprüfen, ob die Zwingerhaltung den im Tierschutzgesetz geforderten Mindestanforderungen entspricht: http://64.233.183.104/search?q=cache:qy25y_idbk0J:ww…

Gruß,

Myriam

[MOD: Link korrigiert, war versehentlich der für Österreich]

doch, gibt es
http://shop.leroi.de/shop/index.qx2?par_id=2102010&Q…

Hallo,
unsere Nachbarn „halten“ ihren Schäferhund draußen im Zwinger.
Öfters jault er (verständlicherweise!) oder bellt.
Nun haben diese Leute dem Tier ein Elektroschockhalsband
verpasst (…)

Stand der Dinge:
Ich habe denen was ausgedruckt und werde es heute abend im Briefkasten deponieren.
Es sind neue Nachbarn, ich möchte das Verhältnis nicht unnötig belasten und halte diesen Weg für sinnvoll.

Bei der Gelegenheit werde ich auch mal einen genaueren Blick auf den Zwinger werfen können und sehen, wie groß das Teil ist.
Wobei ich selber keinen Hund draußen einsperren würde.
Ich bin selber tagsüber fast nie zu Hause und würde deshalb niemals auf die Idee kommen, mir einen Hund zuzulegen. Was die da machen, finde ich einfach nicht in Ordnung.

Stopp!
Das Halten von Hunden im Zwinger ist eine Artgerechte Haltung solange der Hund am Tag Freilauf/Auslauf bekommt,
der Zwinger Wind und Regen geschützt ist,
eine Hundehütte enthält,
und den Maßen des Hundes angepasst ist

Selbst im Jagdlehrvideo über Jagdhunde ist diese Haltung als die der Wohnungshaltung vorzuziehende empfohlen.
Ebenso sind Veterinärämter immer der Meinung daß eine Außenhaltung der Zimmerhaltung vorzuziehen ist! Da der Hund kein Wohnungstier sondern ein Tier der Natur(also Außen) ist.

Bitte beachte dies bevor du die Gäule scheu machst und dir eine blutige Nase holst

Gruß Steffen

Hallo Steffen,

das Halten von Hunden in Zwingern ist sicher Keine artgerechte Hundehaltung.

der Zwinger Wind und Regen geschützt ist,
eine Hundehütte enthält,
und den Maßen des Hundes angepasst ist

Nicht den Maßen des Hundes, sondern den genauen Vorschriften wie ein Zwinger beschaffen sein muss.

Selbst im Jagdlehrvideo über Jagdhunde ist diese Haltung als
die der Wohnungshaltung vorzuziehende empfohlen.

Es gibt durchaus Vereine die eine Zwingerhaltung befürworten, ist aber sicher nicht die Regel. Für Jagdhunde die meistens im Rudel gehalten werden, kann das eine Art der Haltung, wobei die meisten dieser Hunde ganz normal in einem Haushalt leben.

Ebenso sind Veterinärämter immer der Meinung daß eine
Außenhaltung der Zimmerhaltung vorzuziehen ist! Da der Hund
kein Wohnungstier sondern ein Tier der Natur(also Außen) ist.

Du meinst in einem Zwinger ist der Hund der Natur näher ??
Zu den Aussagen der Veterinärämter hast du sicher eine Quellenangabe, wo dieses nachgelesen werden kann.

Bitte beachte dies bevor du die Gäule scheu machst und dir
eine blutige Nase holst

Es ist besser einmal genauer hinzusehen, als einmal zu wenig.

Gruß
BelRia

Sag mal!
Eine Frage.
Kennst du die Zwingerangaben???
Sie richten sich nach der Körperlänge eines Hundes seiner Widerristhöhe!
Jedoch mind. 6qm.
Also richtet es sich sehr wohl nach dem Hund

Steffen

Sag mal!
Eine Frage.
Kennst du die Zwingerangaben???

Kenne ich.

Sie richten sich nach der Körperlänge eines Hundes seiner
Widerristhöhe!
Jedoch mind. 6qm.
Also richtet es sich sehr wohl nach dem Hund

Stimmt nicht, sie richtet sich nach dem Tierschutzgesetz
und das sollte dir bekannt sein.

Gruß
BelRia

Zwingerhaltung pro&kontra, Gesetzeslage in D
Hallo,

Das Halten von Hunden im Zwinger ist eine Artgerechte Haltung

hier stimme ich Dir zu. Ob der Hund nun allein in der Wohnung ist, oder allein im geeigneten Zwinger, ist wurscht. Wichtig ist, dass er genug Auslauf und genug Kontakt mit Menschen und Artgenossen hat. Auch muss der Hund von Alter, Verfassung und Temperament her für eine solche Haltung geeignet sein. Ich weiß leider von Schäferhundprüglern, die sich einen Welpen mit 8 Wochen holen und ihn dann gleich über Nacht in den Zwinger sperren, der noch nichtmal auf dem gleichen Grundstück ist (Kleingarten). Wenn ich die Namen von denen rauskriege, ist was los!

Die Vorschriften für die Zwingerhaltung habe ich ja bereits verlinkt, da das hier irgendwie jeder ignoriert, schreibe ich sie nochmal hin.

___________________

Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 838), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900)"
Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 19.4.2006 I 900

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der
Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

§6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss

  1. dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:

Widerristhöhe bis 50cm = 6 qm
über 50cm bis 65cm = 8 qm
über 65cm = 10 qm

  1. für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
  2. die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.

Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.

(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden
sein.

(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.

(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.

http://64.233.183.104/search?q=cache:qy25y_idbk0J:ww…
_____________________

Gruß,

Myriam

[MOD: Text der Verordnung leicht geändert, da versehentlich die Verordnung aus Österreich zitiert wurde]

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Hallo,

Das Halten von Hunden im Zwinger ist eine Artgerechte Haltung
solange der Hund am Tag Freilauf/Auslauf bekommt,
der Zwinger Wind und Regen geschützt ist,
eine Hundehütte enthält,
und den Maßen des Hundes angepasst ist

mich als Nicht-Hundekundigen würde die Begründung interessieren, warum die Haltung eines Rudeltiers in einem Einzelkäfig mit Auslauf besser sein soll als die Haltung in der Wohnung mit häufigem Menschenkontakt.

Gruß, Niels

Textteil entfernt- BelRia/Mod am 13.06.2008

Fairerweise muss ich da ergänzen, dass ich vermutlich durch mein erstes, falsches Posting (mit den österreichischen Bestimmungen, die nicht nach der Größe gehen) verwirrt hatte. Ich denke auch, BelRia meint mit „richtet sich nach dem Hund“, dass es nach den Bedürfnissen des Tieres geht, nicht nur nach seiner Körpergröße.

Hier geht es glaube ich darum, dass Zwingerhaltung an sich nicht unbedingt artgerecht ist - damit ist aber nur jene Art der Haltung gemeint, wo der Hund den ganzen Tag allein in einem Zwinger ist und Herrchen ihn nur 1 oder 2 x zum Gassigehen rausholt. Wie schon gesagt, wenn Herrchen arbeiten ist, dann ist es wurscht, ob der Hund im angemessenen Zwinger oder in der Wohnung ist, im Zwinger bekommt er vielleicht sogar noch was von der Umwelt mit.

Gruß,

Myriam

Zitat:

Widerristhöhe bis 50cm = 6 qm
über 50cm bis 65cm = 8 qm
über 65cm = 10 qm

D.h. es richtet sich nach dem Hund

Steffen