Hallo,
habe inzwischen ein paar mal Elektro- und Elektronikschrott bei verschiedenen Stellen abgegeben. Bei einem Händler bat mich der Mitarbeiter, ein Formular auszufüllen, in dem u. a. nach meinem Namen und meiner Anschrift gefragt wurde. Ich hab ihm den Gefallen getan. Bei anderen Händlern und auch bei der Sammelstelle der Gemeinde musste ich kein Formular ausfüllen. Wie ist die Rechtslage? Dürfen oder sollen die Händler bei der Schrottannahme Daten abfragen? Hätte der erste Händler meinen Müll zurückweisen dürfen, wenn ich das Formular nicht ausgefüllt hätte?
Freundliche Grüße
myrtillus