Elektroschrott, Datenaufnahme

Hallo,

habe inzwischen ein paar mal Elektro- und Elektronikschrott bei verschiedenen Stellen abgegeben. Bei einem Händler bat mich der Mitarbeiter, ein Formular auszufüllen, in dem u. a. nach meinem Namen und meiner Anschrift gefragt wurde. Ich hab ihm den Gefallen getan. Bei anderen Händlern und auch bei der Sammelstelle der Gemeinde musste ich kein Formular ausfüllen. Wie ist die Rechtslage? Dürfen oder sollen die Händler bei der Schrottannahme Daten abfragen? Hätte der erste Händler meinen Müll zurückweisen dürfen, wenn ich das Formular nicht ausgefüllt hätte?

Freundliche Grüße

myrtillus

Mir ist nicht bekannt das man bei der regulierten E-Schrott Rückgabe bei Händlern(soweit die annehmen müssen) oder Sammelstellen sich ausweisen muss.
Welchen Sinn sollte das auch haben ? Das Rücknahmegesetz fordert das nicht.

Beim Schrotthandel muss man sich ausweisen und es werden Personaldaten gespeichert. Hier geht es aber um den Nachweis von wem man angekauft hat.

MfG
duck313

Das mit den Daten - sogar die PA-Nummer ist erforderlich - hängt eher davon ab, ob du was für den Schrott ausbezahlt bekommst.
Das hat steuerrechtliche Hintergründe.

Bei reiner Ablieferung ohne Vergütung ist das mit der PA-Nummr irrelevant und die Adresse hat evtl. nur was mit dem Herkunftsnachweis der Ware zu tun, ist mir aber noch nie untergekommen.

Hallo,

unser städtischer Bringhof ist sehr pingelig, er will unbedingt verhindern, dass er Stoffe aus anderen Städten zur ENtsorgung bekommt. Daher will der von mir auch immer eine Bescheinigung. Wobei ich halt im Auftrag meines Kunden das Zeugs abliefere. Da kommen dann schon mal 400 Leuchtstofflampen auf einmal.

In der Nachbarstadt erntete ich jedoch bei Vorlage meiner Erklärung zur Herkunft des Mülls nur ratlose Blicke. Wollten die nicht sehen, Hauptsache ich sortiere das in die richtigen Behälter.

Vielen Dank für die Antworten

myrtillus

Vielleicht hatte genau dieser Händler mal Ärger wegen Hehlerei, weil er - ggf. unwissentlich - geklautes Material angekauft/angenommen hat, und dann Schwierigkeiten hatte, die Herkunft zu belegen. Das macht dann vorsichtig, und man schreibt sich künftig dann eben auf, wer was angeliefert hat, damit man dann im Falle des Falles auskunftsfähig ist.

es ging um Elektroschrott zur Entsorgung.

Geld oder Gutschrift habe ich dafür nicht bekommen. Allerdings wurden die Daten, die ich in das Formular eingetragen habe, nicht anhand eines Ausweises kontrolliert.

FG myrtillus