Hallo Zusammen,
mal angenommen, jemand besitzt eine Eigentumswohnung im vierten Stock in einem Gebäude mit ca. 30 Wohneinheiten. Plötzlich würde sich sich ein Mitbewohner (ebenfalls Eigentümer) im Erdgeschoss einen Elektrozaun auf den bereits vorhandenen Gartenzaun der betreffenden Sondernutzungsflächemontieren. An diesem Zaun müsste vorbei, wenn man zum Hauseingang will, wäre also nicht irgendwo hinten am Rande. Die Hausverwaltung würde den Herrschaften fernmündlich die Genehmigung dazu erteilen.
Nun folgende Fragen:
- Dürfte die Hausverwaltung sowas genehmigen, ohne das Einverständnis der übrigen Eigentümer einzuholen?
- Das betreffende Gartengrundstück wäre Bestandteil des Gesamtgrundstücks der Wohnanlage und somit Gemeinschaftseigentum; der Wohnungseigentümer hätte aber das Sondernutzungsrecht darauf. Wäre dann der Zaun drumherum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
- Was würde man mit solchen Nachbarn anstellen?