Elementarschäden

Hallo Zusammen,

bin auch am überlegen ob ich erweiterte Elementarschäden mitversichern soll (Gebäude und Hausrat).

Wir wohnen am Hang und ich war bislang der Meinung, dass erweiterte Elemantarschäden nicht wirklich eine Gefahr darstellen. Am Wochenende, hatten zumindest einige Häuser Wasser im Keller (Starkregen 90-100 Liter pro Quadratmeter).

In den Bedingungen für erweiterte Elementargefahren sind Überschwemmung und Rückstau wie folgt definiert:

"1. Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks
1.1 Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude steht (Versicherungsgrundstück), durch
1.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
1.1.2 Witterungsniederschläge.
1.2 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
1.2.1 Sturmflut;
1.2.2 Grundwasser

  1. Rückstau
    Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder duch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt."

Jetzt meine Fragen (mir geht es grundsätzlich darum ob ein Schaden, der durch Starkregen eintritt versichert gilt):

  1. Kann es an einem Hang überhaupt zu einer Überschwemmung kommen? Handelt es sich schon um eine Überflutung wenn durch Regen die Wassermengen über das Grundstück fließen (ca. 10cm hoch)? Oder gilt es nur als Überschwemmung wenn bereits das ganze Tal abgesoffen ist?
  2. Zu Rückstau: Sofern sich das Wasser (kein Grundwasser) aufgrund der Wassermengen durch den Abfluß in den Keller drückt oder durch den Ausfluß der Toilette oder des Waschbeckens, ist dies versichert?
  3. Wenn der Starkregen sich durch die Kellerfenster den Weg in den Keller verschafft, ist dies versichert? Bzw. macht es ein Unterschied, ob das Wasser durch ein offenes oder ein geschlossenes Fenster eindringt?

Als Schaden sehe ich hauptsächlich die Gefahr für Hausrat und die evtl. Trocknungskosten der feuchten Böden und Wände.

Würde mich freuen, falls jemand Erfahrungen mit solchen Dingen hat.

VIELEN DANK

Hallo,

  1. Kann es an einem Hang überhaupt zu einer Überschwemmung
    kommen? Handelt es sich schon um eine Überflutung wenn durch
    Regen die Wassermengen über das Grundstück fließen (ca. 10cm
    hoch)? Oder gilt es nur als Überschwemmung wenn bereits das
    ganze Tal abgesoffen ist?

Auch ein Schaden durch „durchfließendes“ Regenwasser ist ein Versicherungsfall in der Elementarschadenversicherung.

  1. Zu Rückstau: Sofern sich das Wasser (kein Grundwasser)
    aufgrund der Wassermengen durch den Abfluß in den Keller
    drückt oder durch den Ausfluß der Toilette oder des
    Waschbeckens, ist dies versichert?

Ja

  1. Wenn der Starkregen sich durch die Kellerfenster den Weg in
    den Keller verschafft, ist dies versichert? Bzw. macht es ein
    Unterschied, ob das Wasser durch ein offenes oder ein
    geschlossenes Fenster eindringt?

Bei einem offenen Fenster könnte man dem Versicherungsnehmer eine Fahrlässigkeit andenken (wobei das nach neuem VVG nicht heissen muss, dass der Versicherungsnehmer dann leer ausgeht). Aber grundsätzlich wäre auch das erstmal versichert.

Bei vielen Versicherungen ist die Elementardeckung bereits in der Wohngebäude bzw. Hausratversicherung enthalten (zumindest bei uns ist das so). Also ist zu überlegen, ob man extra abschließt oder zu einer Versicherung wechselt die es prämienfrei mit einschließt…

Grüße

Lars