Hallo liebe wwwler,
im ELENA-Fragebogen zur Kündigung gibt es ein Feld, in dem steht: „Es handelt sich um eine betriebsbedingte Kündigung“, daneben eine Checkbox für „Ja“. Was mich jetzt interessiert: Was für einen Sinn hat es, eine betriebsbedingte Kündigung separat zu erfragen? Vice versa hieße das doch, dass bei Nichtankreuzen eine verhaltensbedingte Kündigung o.ä. vorliegt, die dem Ausfüllenden doch garantiert irgendwie in Misskredit bringt, oder?
Weiß irgendjemand, ob die ELENA-Infos, die ja den Arbeitsagenturen zugehen, auch direkt an die dortigen Fallmanager gehen? Dann wüsste der Bearbeiter ja gleich: „Hallo, da muss ich besonders hart rangehen, wer weiß, was der AN sich da geleistet hat???“
Darf der AN die Unterschrift eigentlich verweigern? Was passiert dann? Da ELENA u.a. an die Arbeitsagentur weitergeleitet wird: Könnten dem arbeitslosen AN Leistungen verweigert werden?
Vielen Dank und Grüße
sgw