Hallo!
Man hat eine Möglichkeit sich einverstanden oder nicht mit dem Datenabruf (z.B. bei einer Behörde) zu erklären.
Wie ist es mit dem „Nicht-Einverstanden-Sein“ mit der Speicherung bei ZSS der Daten von Anfang an? Konnte dazu nichts im Gesetz und VO finden.
Ist es möglich?
Die wichtigste Frage, was für Folgen würde es in so einem Fall dann geben? (rechtliche, außer, dass man alle Papiere wahrscheinlich zum Amt mitschleppen muss)
Vielen Dank im Voraus!