Guten Tag,
kann mir bitte mal einer genau sagen welche Ämter zugriff auf die Daten von Elena haben sind das nur Bundesämter oder zum Beispiel auch Bank Firmen Versandhäuser Inkassounternehmen und so Sachen
Danke sehr
Guten Tag,
kann mir bitte mal einer genau sagen welche Ämter zugriff auf die Daten von Elena haben sind das nur Bundesämter oder zum Beispiel auch Bank Firmen Versandhäuser Inkassounternehmen und so Sachen
Danke sehr
Hallo,
kann mir bitte mal einer genau sagen welche Ämter zugriff auf
die Daten von Elena haben sind das nur Bundesämter oder zum
Beispiel auch Bank Firmen Versandhäuser Inkassounternehmen und
so Sachen
http://www.das-elena-verfahren.de/was-ist-elena/was-…
zu finden mit:
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=elena&…
Gruß
C.
nun jetzt weiß ich immer noch nicht welche ämter das sind außer wohl das arbeitsamt
und ich geh davon aus das es nur ämter sind und keine unternehmen aus der wirtschaft oder?
nun jetzt weiß ich immer noch nicht welche ämter das sind
… ist schwer im Vorteil.
außer wohl das arbeitsamt
und ich geh davon aus das es nur ämter sind und keine
unternehmen aus der wirtschaft oder?
Im Ersten Absatz steht:
„Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.“
Hervorhebung von mir.
Also von Versandhäusern und Inkassounternehmen steht da nix.
applaus applaus von mir aus kannst du das in dunkel lila hervorheben dadurch weiß ich trotzdem nicht wer diese berechtigten behörden alles sind
schade ich fände das mit den inkassofirmen eigentlich ne tolle idee da könnte man doch viel besser schulden eintreiben
ELENA-Verfahrensgesetz
http://www.rechtliches.de/info_ELENA-Verfahrensgeset…
Der komplette Umfang ist 51 Seiten DIN-A 4
applaus applaus von mir aus kannst du das in dunkel lila
hervorheben dadurch weiß ich trotzdem nicht wer diese
berechtigten behörden alles sind
Das hängt eben vom Einzelfall ab. Geh mal davon aus, dass es behörden sind, an die Anträge auf Leistung gestellt werden, die zu üebrorüfen sind.
„Bank Firmen Versandhäuser Inkassounternehmen und so Sachen“ sind es aber mit Sicherheit nicht.
Huhu!
schade ich fände das mit den inkassofirmen eigentlich ne tolle
idee da könnte man doch viel besser schulden eintreiben
hihihi
ach…
moment…
Oder war das ernst gemeint?
Gruß
Paul
ja war durchaus ernst gemeind das wäre wenigstens sinnvoll zumal dafür hätte ich wenigstens verwendung aber was soll das das ein arbeitsamt weiß was ich verdiene mit denen hab ich noch nie was zu tun gehabt und werd das wohl auch nicht also was geht die das an
Ähm…
Das ELENA Verfahren wurde (denke ich… *denk*) nicht dazu erkoren, Einzelnen eine Informations-Plattform zu verschaffen, die zudem noch schwer gegen jeglichen datenschutz verstoßen würde…
Es ist (neben wahrscheinlich anderen Gründen zum Vorteil von Behörden, bzw. dem staat) dazu gedacht, dass Einkommens-Daten gesammelt werden. Der einzige Vorteil, den Arbeitgeber dadurch haben werden (irgendwann mal) ist, dass sie keine Verdienstbescheinigungen ausfüllen müssen…
Und das ist nicht nur für Arbeitslosengeld so… sondern auch für z.B. Elterngeld… Wohngeld… usw.
Gruß
ShannonS
Seit wann sind Inkassofirmen, Versandhäuser usw. Behörden?
http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde
Grüße
Bröselchen
ja und dennoch gegen den datenschutz und mein persönlichkeitsrecht wird doch eh schon verstossen wozu ist es notwendig beim errechnen von wohngeld oder elterngelt zu wissen wie oft ich krank war was für abmahnungen ich bekommen habe und so weiter
ich finde der staat mischt sich da wieder mal in dinge ein die ihn nichts angehen ich bekomme kein geld von irgendwelchen behörden hab das noch nie in anspruch genommen und so wird das auch bleiben
wie schon gesagt da wäre es mir persönlich lieber wenn da inkassos drauf zu greiffen können da würde ich vielleicht wenigstens meine schulden zurück bekommen
Guten Tag,
ja und dennoch gegen den datenschutz und mein
persönlichkeitsrecht wird doch eh schon verstossen wozu ist es
notwendig beim errechnen von wohngeld oder elterngelt zu
wissen wie oft ich krank war was für abmahnungen ich bekommen
das wird doch alles gar nicht gespeichert. Alles was jetzt mit ELENA übermittelt wird hat der Arbeitgeber bisher in Papierform mitteilen müssen. Es handelt sich dabei um Daten zu deiner Person (Name, Wohnort, Geburtsdatum) sowie die für die Gehaltsabrechnung relevanten Daten. Hier ist das Ganze beschrieben: http://www.das-elena-verfahren.de/materialien-und-in…. Außerdem gibt es durchaus auch Vorteile. Bisher mußte man eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber haben, wenn man Leistungen beantragen wollte (Elterngeld z.B.); der Arbeitgeber wußte also wenn man Sozialleistungen beantragte. Das ist nun nicht mehr möglich.
merkwürdig das sich in den nachrichten überall die datenschützer aufregen das eben nicht nur dinge vom bisherigem gehaltsnachweis sondern eben auch
anzahl krankheitstage
gestreikte tage
abmahnungen
kündigungs gründe
gespeichert werden