ElitePartner - wie korrekt widerrufen?

Hallo liebes Forum,

ich frage mich, wie man wohl am besten reagierte, wenn einen folgende Situation träfe:

Man habe sich, aus Neugier, bei einer Partnervermittlung namens ElitePartner.de im Internet angemeldet, und, im Hinterkopf habend, dass es ein gesetzliches Widerufsrecht bei Fernabsatzverträgen gibt, eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Die Premium-Funktionen wurden sicherheitshalber noch nicht in Anspruch genommen. Tags darauf sei einem klar geworden, dass man die Leistungen auch in Zukunft nicht in Anspruch nehmen möchte und man habe seinen Vertrag korrekt widerrufen. ElitePartner habe den Widerruf akzeptiert und dies per Mail mitgeteilt.

Fraglich ist nun, dass man aufgefordert wurde, für eine ausführliche „Persönlichkeitsanalyse“ 99,- zu zahlen, da dies eine auf Kundenwunsch erbrachte Leistung sei, und diese laut den AGB vom Widerruf ausgenommen sei. Dabei beinhaltete der Widerruf ausdrücklich den Hinweis, dass man an dieser Analyse nicht interessiert sei. Die Analyse ging ca. 24 Stunden nach absenden des Widerrufs per Mail beim Empfänger ein. Zu diesem Zeitpunkt hatte ElitePartner bereits den Eingang der Kundenanfrage (mit dem Inhalt Widerruf) bestätigt, und eine Bearbeitungszeit von ca. 2 Werktagen angekündigt, nicht jedoch den Widerruf selber bereits bestätigt.

Hier http://www.verbraucherschutzverein.org/sonstiges/69-… und hier http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerruf-Elitepartne… habe ich bereits Hinweise zur rechtlichen Situation gefunden.

Mich treibt nun die Frage um, wie man der Zahlung von 99,- für die Persönlichkeitsanalyse korrekt widerspräche, zumal das fragliche Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist. Welche Angaben muss ich machen, damit es rechtlich Bestand hat?

Kurz noch zum zeitlichen Ablauf folgende Info: Für die geschilderte Situation sei anzunehmen, dass der Widerruf von Elitepartner bereits am 7. Oktober bestätigt wurde. Aus verschiedenen Gründen wurde ein zeitnahmer Widerspruch versäumt - hoffentlich ist es noch nicht zu spät?

Lieben Dank für fachkundige Antworten,
Inka

Hallo

Mich treibt nun die Frage um, wie man der Zahlung von 99,- für
die Persönlichkeitsanalyse korrekt widerspräche, zumal das
fragliche Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist. Welche
Angaben muss ich machen, damit es rechtlich Bestand hat?

Kurz noch zum zeitlichen Ablauf folgende Info: Für die
geschilderte Situation sei anzunehmen, dass der Widerruf von
Elitepartner bereits am 7. Oktober bestätigt wurde. Aus
verschiedenen Gründen wurde ein zeitnahmer Widerspruch
versäumt - hoffentlich ist es noch nicht zu spät?

Ein weiterer Widerruf ist nicht nötig. Entweder beinhaltet der erste Widerruf auch die Analyse, dann ist die Sache erledigt, oder eben nicht, dann wäre es für einen zweiten Widerruf zu spät, und ausserdem würde der ja eh nicht wirksam sein.

Eigentlich kann man nun nicht viel weiter machen, ausser vielleicht nochmal auf den eigenen Standpunkt mit Hinweis auf das Urteil verdeutlichen (das man nämlich den kompletten Vertrag widerrufen hat und die Analyse keine kundenspezifische Zusatzware ist).
Nun abwarten was EP macht, sobald ein Mahnbescheid oder Zivilklage kommt, sofort zum Anwalt (oder auch schon sofort um sich die Sachlage zu besprechen).

Grüße
.L