du machst eine reguläre Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker(in) (neue Berufsbezeichnung) bei einem Ausbildungsbetrieb deiner Wahl. Dabei ist eine Ausbildungszeitverkürzung möglich oder Zulassung zur Abschlußprüfung nach § 45 Abs. 1 BBiG (s. http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf) (Betrieb und HK fragen).
Alternativ machst du eine Umschulung bei einem Bildungsträger.Dauer meist 2 Jahre. Kostet aber viel Geld. Angebote findest du hier http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/advancedSearch…
Dritte Alternative: Zulassung zur Abschlußprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG. Auch hier gilt HK fragen. Prüfungsvorbereitung auf eigene Faust. - nicht einfach
Gruß
Otto
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