Guten Abend,
ich habe eine Frage, was erfährt der neue Arbeitgeber wenn er meine Elstam Daten abfragt?
Sind frühere Arbeitegber, bzw. arbeitslosen Zeiten ersichtlich für den neuen Arbeitgeber?
Danke für Ihre Mühe
Schönen Gruss aus dem Rehinland
Guten Abend,
ich habe eine Frage, was erfährt der neue Arbeitgeber wenn er meine Elstam Daten abfragt?
Sind frühere Arbeitegber, bzw. arbeitslosen Zeiten ersichtlich für den neuen Arbeitgeber?
Danke für Ihre Mühe
Schönen Gruss aus dem Rehinland
Guten Abend, nein der AG erfährt nur akt. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, ggf. eingetragene Werbungskostenfreibeträge und Religionszugehörigkeit - also alles, was auf der alten Steuerkarte stand.
Viele Grüße aus Berlin
Nein nur die steuer Merkmale wie Steuerklasse , Steuerfreibeträge, Kinderfreibeträge , Religion. , sonst nichts
Guten Morgen,
nein, es werden nur die Daten übertragen, die früher auf der Lohnsteuerkarte waren. Welche das genau sind, bzw. ob diese korrekt sind, können Sie hier prüfen:
https://www.elsteronline.de/eportal/Oeffentlich.tax
Sie müssen sich einmalig kostenlos anmelden.
Viele Grüße
Hartmut D.
Sorry, da kenne ich mich auch nicht aus.
Viele Grüße! B
Hallo
Nein, der Arbeitgeber erfährt nur die Daten die sonst immer auf der Lohnsteuerkarte ersichtlich waren. Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Kinderfreibeträge. Sonst nichts.
lg Dagmar
Sorry, weiß ich nicht, würde mich aber doch auch interessieren.
Grüßle
frage entzieht sich meiner kenntnis schnuggi1521
Hallo Goran Tomic,
ich habe auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachgeschaut. Dort steht im Startschreiben zum erstmaligen Abruf und zur Anwendung ab dem
Kalenderjahr 2013 vom Dezember 2012, dass „die Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab
dem 1. Januar 2013 abrufen (kann). Damit hat der Arbeitgeber das ELStAM-Verfahren grundsätzlich für laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem
31. Dezember 2012 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und für sonstige Bezüge,
die nach dem 31. Dezember 2012 zufließen, anzuwenden (§ 52b Absatz 5 Satz 2 EStG).“ Daraus schließe ich, dass keine Informationen über frühere Beschäftigungen zur Verfügung stehen. Für frühere Arbeitgeber bzw. arbeitslose Zeiten muss er sich wohl auf den Lebenslauf verlassen. Über Elstam erfährt er ja nur die Steuerklasse, Anzahl der Freibeträge und Kirchensteuerpflicht, also die aktuellen Daten.
Viele Grüße
Hi,
da bin ich überfragt
Die Elstam-Daten beinhalten nur die Angaben, die früher auf der Lohnsteuerkarte ersichtlich waren.
Gruß ML