Elster 2009

Liebe/-r Experte/-in,im Gegensatz zu Steuer 2008 hat sich 2009 einiges geändert, leider. Anlage Vorsorgeaufwand. Finde hier keine Zeile für Krankenversicherung Zusatzversicherung für Zahnersatz.
Weiterhin weiss ich auch nicht wo ich die 1/4 jährliche Praxisgebühr eintragen muss.Auf welches Blatt und welche Zeile muss ich diese Sachen eintragen?
Danke

Hallo Herr Schaal,

leider kann ich Ihnen im Moment auch nicht weiterhelfen, da ich mich in Urlaub befinde und keine diesbezgl. Daten auf meinem Laptop habe.

Wenn Sie noch ca. 10 Tage Zeit haben, werde ich Ihnen gerne Ihre Frage nach meiner Rückkehr beantworten. Bitte teilen Sie mir kurz mit, ob Sie so lange warten möchten.

Viele Grüße
B.Grohs

Sehr geehrter Herr Schaal,

die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung für Zahnersatz
können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwendungen in
Zeile 14 eintragen.

Die vierteljährliche Praxisgebühr sind keine
Versicherungsbeiträge und somit nicht in der
Anlage Vorsorgeaufwendungen einzutragen.

Praxisgebühren können aber als Krankheits-
kosten im Rahmen der außergewöhnlichen
Belastungen gem. § 33 Einkommensteuer-
gesetz geltend gemacht werden. Steuerlich
wirken sich diese Aufwendungen jedoch
nur aus, soweit sie die zumutbare Belastung
überschreiten. Bezüglich der Ermittlung
der Höhe der zumutbaren Belastung
informiert Sie der nachstehende Link:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/0,C2117215_N…

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schaefer

Hallo Joachim,
bitte entschuldige, habe es eher nicht geschafft zu antworten.
Die Zahnzusatzversicherungsbeiträge kannst Du in Zeile 14 der Anlage Vorsorgeaufwendungen eintragen.
Praxisgebühr kann unter Außergewöhnliche Belastungen geschrieben werden - Zeile 68 des Hauptbogens.
LG Martina