Hallo,
Wenn man mit Elster arbeiten will, z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen machen will, muss man sich ja erst beim FA dazu anmelden. Dazu gibs eine Erklärung die man sich im Elster Programm ausdrucken lassen kann. Muss diese Erklärung in einfacher Form oder in zweifacher Form zum FA gesendet werden? Ein Exemplar muss man ja selbst behalten. Oder wird, wenn man zwei hinschickt eins vom FA unterschrieben und wieder an den Absender zurückgeschickt?
mfg
Stefan