Ein Fall. Die Elster Bescheidrückübermittlung zeigt als Gesamtnachzahlung 412 Euro an, das Schreiben des Finanzamtes 22 Euro Nachzahlung. Hat jemand schon mal diese Erfahrung gemacht - das die beiden Belege so erheblich voneinander abweichen?
um was für ein Schreiben handelt es sich? Geht es um den Bescheid über Einkommensteuer etc.?
Von welchem Datum ist die Bescheidrückübermittlung, von welchem Datum der vermutliche Steuerbescheid? Falls dieser von einem späteren Datum ist, steht darin etwas betreffend Änderung oder Abweichungen von der eingereichten Erklärung? Sind Einkünfte aus gesonderter Feststellung im Steuerbescheid enthalten?
Woher kommt die Differenz genau? Höhe der Einkünfte im Einzelnen? Ansatz von Sonderausgaben? Ansatz von außergewöhnlichen Belastungen? Ansatz von Lohnersatzleistungen?
Mit Antworten zu sämtlichen genannten Rückfragen lässt sich das Problem ein wenig eingrenzen und ggf. auch lösen. Ohne diese Einzelheiten ist das nicht möglich.
ja, das wäre naheliegend. Ich sinniere hie und da darüber, wie man diese Frage so formulieren könnte, dass sie eindeutig bleibt, aber für die Ausfüller leichter verständlich wird: Die Ankreuzfrage impliziert, dass der steuerpflichtige Arbeitnehmer sich dafür interessiert und darüber Bescheid weiß, was sich sozusagen jenseits seines Bruttogehaltes abspielt. Darüber nicht Bescheid zu wissen, kann man im Grund keinem Arbeitnehmer vorwerfen.
Was spräche wohl dagegen, die Antwort „ja“ in den mit den Lohnsteuerwerten übermittelten Datensatz aufzunehmen, also durch den Arbeitgeber beantworten zu lassen, der eher wissen sollte, was er da abrechnet? So daß sie durch simples Eintippen einer Zeile (z.B.) 27a der Lohnsteuerbescheinigung von vornherein richtig ausgefüllt wird?