Elster drucken/ Kosten betreutes wohnen

Hallo,
mal angenommen man hat sich das Elster beim Fiskus geholt, also CD, allerdings noch ohne Berechnungsmöglichkeit. Hinzu sich dann ein update besorgt (Version Update-12_0_0_5880k.exe), so das man auch endlich seine Steuern ausrechnen kann, aber leider immer noch nicht die Formulare drucken. Es geht nur onlineübermittlung des Ausgleiches oder Druckversion, die für den Fiskus vermerkt ist mit " Ausdruck nicht fürs Finanzamt geeignet" oder ähnlich. Wie bitte kann man hier wo nunmehr was tun, damit man die ausgefüllten Formulare endlich auch mal drucken kann. ?

  1. Kosten betreutes wohnen
    Angenommen jemand erhält aus Krankheitsbedingten Gründen Rente, zusätzlich Unterhalt und muss auch beim Fiskus beides versteuern lassen. Nun hat derjenige zusätzlich ebenfalls wegen Krankheit ambulant betreutes wohnen in anspruch genommen, beantragt von einem ehemaligen Betreuer. Dieser Betreuer meinte damals bei Antragstellung, es käme keine Kosten auf einen zu für das ambulant betreute wohnen. Monate später nachdem sowohl der Betreuer weg ist als auch dieses betreute wohnen, kommt doch plötzlich eine Rechnung, das man Geld für das betreute wohnen zahlen soll. Man geht zu einem Anwalt und legt Widerspruch ein, erklärt, das der Betreuer einen rechtlich falsch aufgeklärt hat und das man keine Kosten übernehmen wird, sondern sie sich das Geld gefälligst dann beim Betreuer holen sollen. Für dieses noch nicht vollendete außergerichtliche Verfahren entstehen Anwaltskosten, die der Betroffene also auch erstmal zahlen muss. Wo bzw. kann er überhaupt diese Anwaltkosten geltend machen und wenn ja, unter außergewöhnliche Belastung oder unter Anlage Rente, Werbungskosten ?

Vielen lieben Dank
K.

Hiho,

Elster ist nicht für die Abgabe der Steuererklärungen nur auf Papier gemacht, sondern für die Übermittlung der Steuererklärungen als Datensatz, ergänzt mit einem komprimierten Ausdruck auf Papier, der unterschrieben ans FA gegeben wird. Dieser Ausdruck ist erst nach der Übermittlung der Daten möglich, weil der Nachweis der Übermittlung und die Kennung des Datensatzes mit ausgedruckt werden.

Um der nächsten Frage dazu vorzubeugen: Das ist keine Schikane, sondern die wichtigste Funktion von Elster Formular ist, daß vom Steuerpflichtigen schon einmal eingetippte Daten nicht zuerst in einen Papierausdruck überführt und dann beim FA noch ein zweites Mal eingegeben werden müssen. Jeder, der sich darüber beklagt, dass ihm die Veranlagung zu lange dauert, oder generell darüber, dass Bund und Länder zu viel teures Personal halten, sollte diese Echternacher Springprozession vermeiden, die bei der Verwaltung völlig überflüssige Arbeit erzeugt.

Dass es überhaupt noch Papierformulare gibt, ist bloß deswegen, weil es Steuerpflichtige gibt, denen kein Internetzugang privat zur Verfügung steht. Wenn von Sicherheitslücken bei Elster die Rede ist, dann befinden die sich regelmäßig im Netz von Arbeitgebern, die nicht auf ihre Personaldaten achten, und lassen sich (bei einer nicht extrem großen Zahl von Mitarbeitern) sehr leicht abstellen, indem man den Rechner, auf dem Löhne und Gehälter bearbeitet werden, physikalisch vom betrieblichen Netz trennt und ihm einen separaten Internetzugang gönnt.

  • Zur Technik: Elster Formular erfordert keinerlei besondere Schritte zur Konfiguration für die online-Übermittlung, die Anwendung sucht sich ihre Verbindung zu einer der Annahmestellen selber. Sogar ich konnte damit mühelos auf Anhieb arbeiten, obwohl ich in IT-Dingen eine derartige Pfeife bin, dass ich mit KOALA für die Übermittlung der Lohnsteuerwerte beim Arbeitgeber lange und mühsam gekämpft hatte, bis das rund lief.

Schöne Grüße

MM