Hallo,
mal angenommen man hat sich das Elster beim Fiskus geholt, also CD, allerdings noch ohne Berechnungsmöglichkeit. Hinzu sich dann ein update besorgt (Version Update-12_0_0_5880k.exe), so das man auch endlich seine Steuern ausrechnen kann, aber leider immer noch nicht die Formulare drucken. Es geht nur onlineübermittlung des Ausgleiches oder Druckversion, die für den Fiskus vermerkt ist mit " Ausdruck nicht fürs Finanzamt geeignet" oder ähnlich. Wie bitte kann man hier wo nunmehr was tun, damit man die ausgefüllten Formulare endlich auch mal drucken kann. ?
- Kosten betreutes wohnen
Angenommen jemand erhält aus Krankheitsbedingten Gründen Rente, zusätzlich Unterhalt und muss auch beim Fiskus beides versteuern lassen. Nun hat derjenige zusätzlich ebenfalls wegen Krankheit ambulant betreutes wohnen in anspruch genommen, beantragt von einem ehemaligen Betreuer. Dieser Betreuer meinte damals bei Antragstellung, es käme keine Kosten auf einen zu für das ambulant betreute wohnen. Monate später nachdem sowohl der Betreuer weg ist als auch dieses betreute wohnen, kommt doch plötzlich eine Rechnung, das man Geld für das betreute wohnen zahlen soll. Man geht zu einem Anwalt und legt Widerspruch ein, erklärt, das der Betreuer einen rechtlich falsch aufgeklärt hat und das man keine Kosten übernehmen wird, sondern sie sich das Geld gefälligst dann beim Betreuer holen sollen. Für dieses noch nicht vollendete außergerichtliche Verfahren entstehen Anwaltskosten, die der Betroffene also auch erstmal zahlen muss. Wo bzw. kann er überhaupt diese Anwaltkosten geltend machen und wenn ja, unter außergewöhnliche Belastung oder unter Anlage Rente, Werbungskosten ?
Vielen lieben Dank
K.