Elster Einkommenssteuer Anlage Vorsorgeaufwendung

Hallo,

ich hab bei Elster im Formular Vorsorgeaufwendungen unter Punkt 14 meine freiwillig bezahlten KV-Beiträge angegeben.
Wenn ich nun die Steuerberechnung durchführe,ändert sich am Erstattungs-Ergebnis aber nichts.
Wie kann das sein ?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallöchen,
es sieht so aus das man sowieso einen Vorsorgefreibetrag hat, man muss also schon einiges an Versicherungen haben um überhaupt darüber hinaus zu kommen. Alles was über diesem Freibetrag liegt kommt dann zum tragen. Im übrigen halte ich nicht viel vom Elsterbogen, bei Wiso bekommt man noch zusätzliche Tipps was man absetzen kann und man kann die Kosten fürs Programm von der Steuer absetzen.
Lg Sabine

Hallo Sabine,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Vorsorgefreibetrag ( wenn denn vorhanden ) kann nicht der Grund sein, denn ich habe einfach mal 50.000€ in das Feld 14 eingetragen und auch dann ändert sich die Erstattungssumme nicht.
Ist Feld 14 überhaupt richtig ?

Gruß Carsten

Hallo Carsten,
habe mir jetzt mal das Elsterprogramm runtergeladen
Freiwillige Krankenversicherung kommt in den Hauptvordruck Zeile 68
Lg Sabine

Hallo erstmal,
Die Vorsorgeaufwendungen unterteilen sich in 3 Bereiche, und zwar in die

•Basisversorgung aus gesetzlicher Rentenversicherung, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischer Versorgung und neuer privater Rentenversicherung (sog. Rürup-Rente),
•übrige Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. private Lebensversicherungen vor 2005, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherung,
•Zusatzversorgung in Form der sog. Riester-Rente.
Für alle 3 Bereiche gibt es gesonderte Höchstbeträge, wobei zusätzlich zu diesen Höchstbeträgen aus den ersten beiden Bereichen noch eine Günstigerprüfung nach altem Recht durchzuführen ist.
Für den Fall übrige Vorsorgeaufwendungen ist der Höchstbetrag: ledig 2.400,- verheiratet 4.800,- Wenn du diesen Betrag schon überschritten hast, dann wirkt sich die Eingabe deiner KV-Beiträge natürlich nicht mehr aus.
Gruß
Zeichevadda

Hallo,
ich war im Krankenhaus, deshalb erst jetzt die Antwort.
Vorsorgeaufwendungen sind nur bis zu einem Höchstbetrag abziebar.
Bitte um Info wenn die Antwort nicht OK ist.
Danke.
H.Schneider