Hallo zusammen.
Meine Frage bezieht sich auf das ESLTERFORMULAR 2008/2009, Anlage N, Abschnitt „Wege zw. Wohnung und regelm. Arbeitsstätte“.
Ich habe keine regelm. Arbeitsstätte, da ich bei unterschiedlichen Kunden in deren Betrieben tätig bin.
Für diese Fahrten bekomme ich Fahrtkostenzuschüße vom AG: Zeile 17 in der Lohnsteuerbescheinigung und daher in Zeile 47 in Anlage N der Steuererklärung.
Alle meine Fahrten habe ich unter „…Auswärtstätigkeiten“ erfasst.
ELSTER lässt aber nicht zu, dass ich keine regelm. Arbeitsstätte eingetragen habe!
Wer kann mir helfen aus dieser Sackgasse raus zu kommen?
Hallo,
Ich habe keine regelm. Arbeitsstätte, da ich bei
unterschiedlichen Kunden in deren Betrieben tätig bin.
Für diese Fahrten bekomme ich Fahrtkostenzuschüße vom AG:
Zeile 17 in der Lohnsteuerbescheinigung und daher in Zeile 47
in Anlage N der Steuererklärung.
Alle meine Fahrten habe ich unter „…Auswärtstätigkeiten“
erfasst.
ELSTER lässt aber nicht zu, dass ich keine regelm.
Arbeitsstätte eingetragen habe!
Spontaner Einfall: Hast du schon mal versucht, beim Ort der regelmäßigen Arbeitsstätte „keine“ einzugeben?
Analog bei Entfernung und Anzahl jeweils 0 (hilfsweise 1, wenn 0 nicht geht: 30 Cent Werbungskostne zuviel anzugeben halte ich für vertretbar, du kannst sie ja bei den übrigen WK wieder abziehen
).
Gruß,
Markus
PW: ELSTER hat tolle Sachen: Taschen, Kugelschreiber, Regenschirme.
Nur die Programme…
Ja, „0“ wird als Wert nicht akzeptiert.
Heißt es, dass es immer eine regelm. Arbeitsstätte geben muss (i.S des Gesetzes) oder, dass das Programm nicht i.S. des Gesetzes arbeitet?
Wenn nähmlich nur das Programm nicht i.O. ist, es aber an sich korrekt ist, dass keine regelm. Arbitsstätte vorh. ist, dann würde die Erklärung per Kugeschreiber machen.
Hallo,
nein, man ist nicht gesetzlich verpflichtet, eine regelmäßige Arbeitsstättte zu haben 
Es gibt auch die Möglichkeit, z.B. über die Homepage eines Finanzamts Vordrucke zum Ausfüllen am PC herunterzuladen, die man dann ausdruckt und abgibt.
Gruß,
Markus