Elster - Steuererklärung - Pv & KV

Moin moin,
stellt Euch doch bitte einmal vor, da gibt es einen Senior der nie in seinem Leben
eine Steuererklärung selbst erstellt hat.
Jetzt hat er das Elster-Formular vorsich, findet das Blatt für Rente und Firmenrente - aber - wo in drei Teufelsnamen trägt der Gute KV & PV steuerwirksam ein?
Macht das einen Unterschied Rente & Firmenrente?
Hat das schon mal jemand gemacht?
Fragt sich
d

Moin moin,

stellt Euch doch bitte einmal vor, da gibt es einen Senior der nie in seinem Leben
eine Steuererklärung selbst erstellt hat.

Warum fängt er dann jetzt damit an ?

Jetzt hat er das Elster-Formular vorsich, findet das Blatt für
Rente und Firmenrente - aber - wo in drei Teufelsnamen trägt
der Gute KV & PV steuerwirksam ein?

Anlage Vorsorgeaufwendungen, Seite 2

Gruß

Nordlicht

Warum fängt er dann jetzt damit an ?

weil er früher selbständig war und einen Steuerberater hatte.
Jetzt hat sich der Fiskus gemeldet und macht Ansprüche geltend.
Bei 'ner Steigerung von sage und schreibe 0,25% ist das ja auch mehr als berechtigt.

weil er früher selbständig war und einen Steuerberater hatte.

Was macht der Steuerberater jetzt? Ist er etwa gestorben?

Wird den anderen Steuerberatern nicht zugetraut, die Steuererklärung zu bearbeiten?

doch das schon.
aber wenn nur noch die Zahlungen von Herrn Scheuble zur Verfügung stehen
dann reichen die €€€€ nicht mehr. Fast schon nicht mehr zum leben.
Doch die 0,25% Steigerung in 2013 sollten uns ja nicht Übermütig werden lassen.
pd

Hallo,

doch das schon.
aber wenn nur noch die Zahlungen von Herrn Scheuble zur Verfügung stehen dann reichen die €€€€ nicht mehr. Fast schon nicht mehr zum leben.

Wieviel Cent werden denn auf die 0,25% Erhöhung fällig? So wenig Rente kann es dann ja auch nicht sein, wenn man da nun langsam in die Steuer reinrutscht ;o)

Doch die 0,25% Steigerung in 2013 sollten uns ja nicht Übermütig werden lassen.

Richtig, vor allem wenn man sich als Rentner vor Augen führt, warum die Erhöhung so niedrig ausfällt, sollte die Enttäuschung etwas geringer ausfallen. Die ist nämlich nur deswegen so niedrig, weil vor ein paar Jahren die eigentlich notwendige Reduzierung der Rente ausgeblieben ist.

Grüße

Moin,
eine Rentendiskussion gehört ja nicht gerade hier in dieses Forum.
Doch die Renten „Formel“ ist nichts weiter als Geldbeschaffung aus der Mittelschicht für den Fiskus. Musste sogar mein CDU Kandidat auf gezielte Nachfrage zugestehen.
Ausserdem sind wir nach nunmehr 23 Jahren ja wohl wirklich „Ein Volk“ und sollten demnach auch bei der rente wie ein Volk behandelt werden.
soviel dazu

Hallo, Dignam,

Renter müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn sie eine Höchstgrenze an Jahresrente überschreiten, denn nur dann fallen Steuern darauf an. Diese Höchstgrenzen kann man sich aus dem Internet ziehen.
So beträgt für 2013 die Steuerfreigrenze z.B. 8.130€/Jahr bei Einzelrentner, die doppelte Summe für Rentnerehepaare. Alles was über diese Freigrenze hinaus geht, ist mit einer bestimmten Prozentzahl zu versteuern. Diese ist bei den jeweiligen Finanzämtern zu erfragen. Bei den meisten Rentnern in Deutschland ist eine Steuererklärung jedoch nicht nötig.

Ich kenne einige Rentner-Ehepaare, die einmal eine Steuererklärung eingereicht haben, vom Finazamt daraufhin Bescheid bekamen, dass sie keine mehr einreichen müssen.

Ich hoffe, diese Antwort war hilfreich.

Renter müssen nur dann eine Steuererklärung einreichen, wenn sie eine Höchstgrenze an Jahresrente überschreiten,

Das ist eine weit verbreitete Fehlinformation. Jeder Rentner muß wenigstens einmal eine Steuererklärung einreichen, damit das FA sieht, dass keine Steuer anfällt. Auf Antrag wird dann eine Nichtveranlagungsbescheinugung ausgestellt.

Ich kenne einige Rentner-Ehepaare, die einmal eine
Steuererklärung eingereicht haben, vom Finazamt daraufhin
Bescheid bekamen, dass sie keine mehr einreichen müssen.

Eben, einmal haben sie ihre Einkünfte erklärt.

Hallo,

KV und PV gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand.

Eine Firmenrente, die der Arbeitgeber selbst zahlt, ist steuerlich weiterhin Arbeitseinkommen.

Eine gesetzliche Rente wird nur mit einem bestimmten Anteil, früher Ertragsteil genannt, steuerpflichtig. Bei einer Rente aus einer Direktversicherung oder privaten LV ist es wahrschenlich hier genauso.

Viel Glück

Barmer