Elster Steuererklärung

Hallo,

bezüglich der Steuererklärung ergeben sich ein paar Fragen:

Man kann ja zB die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen. Wenn man nun erst gegen Ende des Jahres, also im November oder Dezember, eine solche Versicherung abgeschlossen hat, kann man dann den Jahresbeitrag trotzdem für das komplette Jahr absetzen?

Eine etwas kompliziertere Frage: Angegeben werden mit ja oder nein, ob man im Verlaufe des Jahres Begünstigungen erhalten hat, zB anzukreuzen mit „ja“, wenn Zuschüsse vom Arbeitgeber zur gesetzlichen KV gezahlt wurden. „Nein“, wenn man in einem gerinfügigen Beschäftigungsverhältnis war. Was ist aber nun, wenn man eine Hälfte des Jahres geringfügig und die andere Hälfte voll beschäftigt war?

Moinsen,

Man kann ja zB die Haftpflichtversicherung steuerlich
absetzen. Wenn man nun erst gegen Ende des Jahres, also im
November oder Dezember, eine solche Versicherung abgeschlossen
hat, kann man dann den Jahresbeitrag trotzdem für das
komplette Jahr absetzen?

=> es gilt das Zufluss-/ Abflussprinzip. Soll heißen, wenn der Betrag im Ganzen im entsprechenden Jahr gezahlt wurde, so kann er auch im Ganzen angesetzt werden.

Eine etwas kompliziertere Frage: Angegeben werden mit ja oder
nein, ob man im Verlaufe des Jahres Begünstigungen erhalten
hat, zB anzukreuzen mit „ja“, wenn Zuschüsse vom Arbeitgeber
zur gesetzlichen KV gezahlt wurden. „Nein“, wenn man in einem
gerinfügigen Beschäftigungsverhältnis war. Was ist aber nun,
wenn man eine Hälfte des Jahres geringfügig und die andere
Hälfte voll beschäftigt war?

Da beide Arbeitgeber entweder ganz oder teilweise an den Beiträgen zur Sozialversicherung beteiligt sind, ist „JA“ anzukreuzen.

Schöne Grüße
e