Elster Teil 2

Hallo,

zunächst wird betont, dass hier ausdrücklich keine Rechtsberatung oder ähnliches gewünscht wird, hier muss jemand nur mal jemand eine nette Entwicklung einer kleinen Geschichte schreiben.

Könnt ihr euch noch an den Fall erinnern, wo jemand seine Steuererklärung per Elster abgegeben hat und vom FA wurde alles gestrichen, was nicht belegt war ?

Die Geschichte geht weiter:

Dieser Jemand hatte natürlich Einspruch eingelegt und gestern ein Antwortschreiben vom FA bekommen.

Zitat: „Es ist zwar richtig, dass bei Elster weitestgehend auf Belege verzichtet wird, aber das darf nicht dazu führen, dass das Steueraufkommen verkürzt wird und somit wurde die Anerkennung der Aufwendungen zu Recht verweigert“.

Wohlgemerkt, ohne vorher die Belege anzufordern und obwohl sowohl auf der homepage von Elster als auch in allen Broschüren proklamiert wird, dass bis auf einige unbedingt notwendige Belege verzichtet wird !

Da fällt einem doch nicht zu ein, oder ???

Was denn nun, Belege oder nicht ???

Petz, der diesen Jemand weiter verfolgen wird, so geht’s doch nicht !

Zitat: „Es ist zwar richtig, dass bei Elster weitestgehend auf
Belege verzichtet wird, aber das darf nicht dazu führen, dass
das Steueraufkommen verkürzt wird und somit wurde die
Anerkennung der Aufwendungen zu Recht verweigert“.

hi,

was mich mal interessiert, auf welcher gesetzlichen grundlage sollte denn die „beleglose ELSTER“ eingeführt worden sein? ich finde in AO, ESTG und EStDV dazu nix…

ideen?

gruss vom

showbee

hi showbee,

man kann sich im Umkehrschluss ja auch folgende Frage stellen:

Wo steht denn eigentlich, dass alle Belege bei einer „normalen“ Steuererklärung dabei sein müssen ?
Auch hier würde doch jeder Steuerberater Sturm laufen, wenn ohne Nachfrage irgendetwas gestrichen wird.

Außerdem steht auf der hompepage, dass nach einer Entscheidung vom 03.02.2004 der obersten Finanzbehörden und der Länder auf die Abgabe von Belegen verzichtet wird, soweit sie nicht zwingend notwendig sind:
https://www.elster.de/elfo_news.php

Ich finde das Verhalten jedenfalls unmöglich.

Petz

Hallo,

hat dieser jemand keine Aufforderung vom FA erhalten, Belege nachzureichen? (Ist mir passiert)
Da auch bei ELSTER erforderlich, eine Kurzform der Erklärung schriftlich einzureichen, habe ich es mir seit dem angewöhnt, die Belege wie üblich direkt mit in den Umschlag zu packen.

Bruß
HaWeThie

Beweislast
Hallo,

Wo steht denn eigentlich, dass alle Belege bei einer
„normalen“ Steuererklärung dabei sein müssen ?

Auch für normale Steuererklärungen gelten die aufgezählten Mindestbelege (wie z.B. LStKarte, Bescheinigungen für Kapitalertragsteuer, etc.). Andererseits gilt der Grundsatz, dass der Steuerpflichtige für Tatsachen, die sich steuerlich zu seinen Gunsten auswirken, die objektive Beweislast trägt. Umgekehrt trifft das Finanzamt die Beweislast für steuerbegründende Tatsachen, z.B. ob ein Steuerpflichtiger überhaupt sein Geld verzinslich angelegt hat, oder nur im Sparstrumpf liegen hatte :wink:

Auch hier würde doch jeder Steuerberater Sturm laufen, wenn
ohne Nachfrage irgendetwas gestrichen wird.

Es ist vor Abweichungen nachzufragen und die Belege sind bei Zweifeln anzufordern. Nur streichen ist nicht zulässig. Schau mal unter http://www.steuernetz.de dort Gesetzestexte: Abgabenordnung
§ 85, 88, 89, 91, 121

Außerdem steht auf der hompepage, dass nach einer Entscheidung
vom 03.02.2004 der obersten Finanzbehörden und der Länder auf
die Abgabe von Belegen verzichtet wird, soweit sie nicht
zwingend notwendig sind:
https://www.elster.de/elfo_news.php

Ich denke, das ist alles nur „Entgegenkommen“ der Finanzbehörden, wobei sie die ausführenden Finanzämter angewiesen haben, dies zu beachten.
Was die aber ab und zu nicht tun…

Ich finde das Verhalten jedenfalls unmöglich.

Ich auch, der Einspruch wird noch von der Rechtsbehelfstelle zusätzlich zu bearbeiten sein. Da sollten vernünftigere Leute sitzen.
Die Konstellation ist so krass, dass zu überlegen ist, ob eine Beschwerde (bei der OFD) hilft. Die sollten doch daran interessiert sein, zu wissen, was die auf dem Finanzamt mit ihren Anweisungen machen…

Viel Erfolg
C.

Hallo,

Die Konstellation ist so krass, dass zu überlegen ist, ob eine
Beschwerde (bei der OFD) hilft. Die sollten doch daran
interessiert sein, zu wissen, was die auf dem Finanzamt mit
ihren Anweisungen machen…

Genau daran dachte jemand auch schon !

Aber wie das (meist) so ist mit Beschwerden, versickern im Nirwana und man bekommt ein Blablabla-Schreiben …

Petz