Elster treibt einen zumWahnsinn

Hallo!
Schon schlimm genug,dass jedes Jahr die Formulare anders aussehen . . . aber gut,das geht jedem so!
Aber Elster zeigt einem die „rote Karte“,wenn ihm etwas fehlt. Nur ist nicht wirklich ersichtlich,was es sein soll.
z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen: Zeile 103:
reicht ihm nicht die z.B. Krankheitskosten oder Rechtsschutzversicherungssumme, nein, er will auch hinten haben "„Erhaltene, zu erwartende Versicherungsleistungen…“
Ja, bitte,was soll das sein? Sagt nur, alle Felder müssen ausgefüllt sein!
Anlage N ist es ähnlich bei den Fahrtkosten.(Werbungskosten Zeile 38)
Wo kann man bitte Anleitungen für das Ausfüllen diese Felder finden?
Gruß und danke Aurikel

z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen: Zeile 103:
reicht ihm nicht die z.B. Krankheitskosten oder
Rechtsschutzversicherungssumme, nein, er will auch hinten
haben "„Erhaltene, zu erwartende Versicherungsleistungen…“

Das ist ein Pflichtfeld, dass ggf. mit einer 0 auszufüllen ist. Hat im Übrigen rechtliche Aspekte, dass dort etwas drin stehen muss und sei es eine Null. Rechtsschutzversicherung ist übrigens nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Anlage N ist es ähnlich bei den Fahrtkosten.(Werbungskosten
Zeile 38)
Wo kann man bitte Anleitungen für das Ausfüllen diese Felder
finden?
Gruß und danke Aurikel

Im Menü „Ansicht“ > „Hilfe zur Steuererklärung“

Ansonsten ist es sinnvoll, solche Fragen im Elsterforum zu stellen. Das Forum findet man auf der Internetseite oder über das Programm im Menü „Hilfe“ > "Elster-Anwenderforum.

Danke Oertiz!
Aber komisch - letztes Jahr hat man mir noch gesagt, dass die Rechtsschutz dahin soll . . .
Aber wie gesagt - - neues Jahr, neues Glück!
Gruß Aurikel

Elster Steuerprogramm
Hi,

Wo kann man bitte Anleitungen für das Ausfüllen diese Felder
finden?

Ich befürworte eindeutig, die Steuererklärung mit Elster einzureichen.

Da das Programm aber nur rudimentäre Hilfestellung gibt, empfehle ich ein kommerzielles Steuerprogramm zu verwenden.

Kostenpunkt 20 - 40 €. Ja, Elster ist kostenlos, aber wenn man Service will, kostet es halt. Ich bevorzuge die Steuersparerklärung
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12529&softCach…

billiger bei Amazon
http://www.amazon.de/Akademische-Arbeitsgemeinschaft…

Schöne Grüße
C.

Wer hat denn diese tolle Aussage getroffen?

Hallo, die Prämie für eine Rechtsschutzversicherung kann m.W. nur in
wenigen Fällen steuerlich geltend gemacht werden; z.B.
Berufskraftfahrer, für den Teil der RS., der auf den
Verkehrsbereich entfällt (WK Anlage N)
Wohnungsvermieter für den vermieteten Teil der RS.(Anl.V) Gruß

Lieben Dank, um das Programm werde ich mich gleich kümmern!

LG Aurikel

„Das Bundesministerium für Finanzen (Aktenzeichen IV B6-S2354-3398 hat erklärt, dass
der auf die Leistungsart ‚Arbeits-Rechtsschutz‘ entfallende Prämienanteil eienr Rechtsschutzversicherung als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen kann, wen der jeweilige Rechtsschutzversicherer diesen Prämeirnanteil anhand unternehmenseigener Zahlen individuell für seine Kunden ermittelt.“
Wird direkt als Vorlage für’s Finanzamt bereit gestellt.

LG Aurikel

Werbungskosten gehören aber auf die Anlage N und sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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