Elster Vollmacht?

Hallo,
meine Schwiegermutter hat mich gebeten, ihre Einkommensteuererklärung zu erledigen. Würde ich auch gerne tun. Dazu nun meine Frage:
ich nutze Wiso-Sparbuch, um die Erklärungen (meine eigene natürlich auch) zu erstellen. Und gebe die Erklärungen dann auch online damit ab. Vermutlich brauche ich dazu eine Vollmacht und ebenso vermutlich kann ich diese über das Elster-portal beantragen. Meine Frage: welche Vollmacht(en) muss ich wie beantragen? Reicht da die Vollmacht zum Abruf der Belege (damit sind vermutlich die Einkommensnachweise gemeint?) oder brauche ich noch weitere - und wie heißen die dann?
Gruß
Frager

Servus,

Du darfst mit Deinem Elster-Zugang die Steuererklärungen anderer Personen erfassen und übermitteln, ohne Hin und Her, ohne Vollmacht und ohne Larifari.

Sobald Du die Steuererklärungen für andere erstellst, verstößt Du gegen einschlägige gesetzliche Normen.

D.h. mach ganz still und leise und ohne jemandem was davon zu erzählen, worum sie Dich bittet.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
danke schon mal!

Natürlich helfe ich ausschließlich dabei, schon klar. Steht imho auch irgendwo im Formular, dass man als Familienmitglied geholfen hat. Weder meine Mutter noch meine Schwiegermutter haben auch nur annähernd die Kenntnisse, am PC irgendwas zu bearbeiten. Meine Mutter besitzt nicht mal einen PC, geschweige denn einen Internetzugang. Aber natürlich bin ich nur der Ausfüll-gehilfe. Zu mehr wäre ich auch von meinen Kenntnissen her gar nicht in der Lage.

Gab es da nicht noch irgendwo eine Vollmacht für den Abruf der dem Finanzamt übermittelten Daten? Also für das Renten-Pendant der Lohnsteuer-Jahresbescheinigung?
Gruß
Frager

Und kommst damit schon riskant in die Nähe von § 5 StBerG iVm § 2 StBerG.

Nochmal: Du darfst die ESt-Erklärung Deiner Schwiegermutter (sozusagen nach Diktat) erfassen und mit Deinem Elster-Zugang übermitteln, und damit hat sich’s.

Wenn Du mehr tust, interessiert sich niemand dafür, aber häng es nicht an die große Glocke: Du darfst nicht mehr tun - lies mal, was „geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen“ ist - steht in § 2 Abs 2 StBerG.

Was mit

gemeint ist, möchte ich lieber nicht wissen.

Es gibt die Möglichkeit, die Daten, die dem FA bereits von anderer Seite übermittelt worden sind, über das Elster-Portal abzurufen. Die Bezeichnung „Vorausgefüllte Steuererklärung“ ist ziemlich hoch angesetzt und für das bisselchen, was man damit kriegt, reichlich übertrieben. Näheres dazu hier:

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_(privatpersonen)

Ich täte dafür übrigens einen eigenen Zugang bei Elster für die Schwiegermutter einrichten. Ich habe für jedes meiner schwarzen Mandate ein eigenes Elster-Zertifikat.

Schöne Grüße

MM

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Das können nur Steuerberater oder gemeinsam veranlagte Eheleute. Deine Schwiegermutter müsste einen eigenen Elster-Zugang beantragen, inkl. Code zum Abruf der Bescheide. Bei der Grundsteuer war das offenbar grenzwertig (ich weiß von einem Steuerberater, der zig Bescheide über seine private ID eingereicht hat; genauso auch Privatleute, die ebenso vorgegangen sind).

Servus,

es war insofern zumindest in den nicht nach Bundesmodell arbeitenden Bundesländern vollkommen legal, als in diesen die Grundsteuererklärung ohne rechtliche Würdigung des Sachverhalts übermittelt werden konnte, solange keine Ermäßigung oder Befreiung erklärt oder beantragt wurde.

Schöne Grüße

MM

Interessant wäre vielleicht noch die Frage, wie es sich verhält, wenn die Schwiegermutter über keine eigene E-Mail Adresse verfügt? Dürfen zwei Elsterzugänge über die gleiche Adresse laufen (man muss das ja irgendwie monitoren)?

Servus,

das sollte technisch möglich sein, weil die E-Mail-Adresse keine Rolle mehr spielt, wenn der Zugang mal eingerichtet ist - so wenig wie die zustellfähige Postadresse und die Steuer-Identifikationsnummer (das dürfte im Fall Schwiegermutter die größte Hürde sein - es dauert einen Moment, bis man die auf Anfrage nochmal zugeschickt bekommt). Im laufenden Betrieb hängt der Zugang nur noch von Zertifikat und Passwort ab, auch für den Abruf von Bescheiden und „Bescheinigungen“.

Schöne Grüße

MM

Was erzählt Du denn da?
Abrufen kann jeder seinen „Kram“, der einen Code beantragt und bekommen hat, also auch Nicht-Steuerberater und Singles.

Keine Vollmacht im üblichen Sinne.
Deine Schwiegermutter muß einen extra Code beantragen.
Das kannst Du für sie mit ihren Daten online erledigen, der Code kommt per Post an die Schwiegermutter-Adresse. Damit kannst Du wiederum die Rentenbezugsmitteilung mit Deinem Elster-Zugang abrufen.

Soweit ich mich erinnere,kann man mit einem Elster-Zugang mehrere Konten anlegen, sodaß kein Durcheinander herrschen muß.

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Abruf von Rentenbezugsmitteilung ohne extra Code?
Das wäre ja was ganz was Neues.

Aus den Elster-FAQ:

Was muss ich tun, wenn ich mehrere Benutzerkonten benötige?
Sie müssen sich für jedes Benutzerkonto, das Sie anlegen möchten, registrieren. Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Registrierung einen neuen Benutzernamen für das Benutzerkonto vergeben müssen, damit Sie Ihre Benutzerkonten unterscheiden können.
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Hallo,
ich verwende seit Jahren die "Tax 20xx von Buhl und gebe die Einkommensteuererklärung über Elster ab. Das geht über meinen Zugang auch für die Erklärung meiner Familie (Kinder). Wir machen die Erklärung zusammen und im Laufe des Programms wird u.a. auch gefragt, ob und wer bei Erstellung der Erklärung geholfen hat. Auch der Abruf der digital übermittelten Bescheinigungen beim Finanzamt klappt reibungslos. Gleiches gilt übrigens auch für die Grundsteuererklärung. Eine Vollmacht habe ich nicht benötigt.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

Nein, aber du benötigst Abruf- und Freischaltcodes, welche das Finanzamt an die Postadresse derjenigen Steuerpflichtigen schickt, für die du die Steuererklärung machst. Damit dass der/die Betreffende dir diesen Code aushändigt, erlaubt er dir den Zugriff. Könnte man im weitesten Sinn als „Vollmacht“ bezeichnen. So wie wenn dir jemand seine Bankkarte und die PIN dazu gibt.

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Ganz unten im Formular hast Du aber bestätigt, daß die Beteiligten Dich bevollmächtigt haben.
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Ohne E-Mail-Adresse, nach der gefragt war.

Der Abruf von Bescheinigungen wird auf einmalige Eingabe des zugeteilten „Antwortcodes“ freigeschaltet und läuft im Folgenden, wenn das Zertifikat angemeldet ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
vielen Dank - ja, das stimmt, hatte ich verdrängt.
Gruss
Czauderna

Eben nicht. Der Code bleibt zwar gleich, muß aber für jeden Abruf neu eingegeben werden.
Habe ich vorhin erst gemacht und mir meine 22er-Papiere abgerufen.

Hallo,
danke für die rege Diskussion hier, aus der ich einiges an Informationen gewinnen konnte. Ich habe jetzt sowohl für Mutter als auch Schwiegermutter eigene Elster-Zugänge beantragt, dann ist das ganze übersichtlicher und gesetzeskonform. Und selbstverständlich „mache“ ich die Einkommensteuererklärung nicht für sie, sondern trage nur als „digitaler Gehilfe“ die Daten ein, weiter nichts.

Herzlichen Dank nochmal an alle!
Gruß
Frager

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