Hallo!
Wie genau müssen im Elsterprogramm die einzelnen Posten der Werbungskosten und Arbeitsmittel aufgeschlüsselt werden? Auf den alten Papierbögen hat es ja gereicht, die Summe einzutragen und die Belege beizulegen. Da im Elsterprogramm viele Felder zu öffnen sind, fürchte ich, daß die Aufschlüsselung relativ exakt sein muß oder reicht es weiterhin, wenn man alles zusammen addiert und einträgt?
Vielen Dank & Gruß
Peter
Servus Peter,
das ist grad so wie bisher: Gute Darstellung und mundgerechte Aufschlüsselung führt zu flotter Veranlagung ohne Rückfragen.
Vorgeschrieben ist diese Darstellung aber nicht. Es gibt genauso die Möglichkeit, eine einzige Zahl „sonstige Werbungskosten“ zu erklären und die Alditüte mit Schnippeln und Zettelchen hinzuschicken. Und sich dann über die blöden Beamten zu ärgern, die so lang brauchen, um die Alditüte durchzusortieren, und darüber hinaus noch blöde Fragen stellen und nicht von selber riechen, warum man am 27. September beruflich in Regensburg war und auch den Stempel auf der Fahrkarte nicht entziffern wollen, obwohl doch aus den Zugnummern auf den Kontrollstempeln hervorgeht, dass man 14h abwesend war.
Kurzer Sinn: Die konkrete Aufgliederung, die bisher auf Papier schon sinnvoll war, ist bei Elster in einigen Standards vorgesehen. Diese etwas detaillierte Gliederung ist nützlich, wenn man abgesehen von der Hereingabe der „komprimierten Erklärung“ gänzlich papier- und beleglos arbeitet. Aber es gibt keine Verpflichtung, diese auch zu nutzen. Wer sich das Leben schwerer machen will, wird an dieser Stelle durch das Gesetz nicht daran gehindert.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin!
Danke für Deine Antwort. Ich dachte, wenn man die Erklärung mit ELSTER macht wird idR auf die Einsendung der Quittungen verzichtet?
Gruß
Peter
Servus Peter,
Ich dachte, wenn man die Erklärung
mit ELSTER macht wird idR auf die Einsendung der Quittungen
verzichtet?
Das ist (abhängig vom Bundesland) richtig. Ein Recht auf eine Veranlagung ohne Belege und weitere Auskünfte auf Anforderung gibts aber derzeit nicht. Insofern wird man bei Erklärung der WK in einer einzigen Zahl ohne weitere Einzeldarstellung auch kein solches Recht geltend machen können, sondern sich halt auf das übliche Rückfrageritual einstellen dürfen.
Schöne Grüße
MM
Gut, gut, ich sehe schon, es muss noch immer die selbe Arbeit gemacht werden 
Danke nochmals
Peter
In Zeile 52 Anlage N steht „Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben“.
Demnach dürfte die Frage beantwortet sein.
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