Elterliche sorge, aufenhalts bestimmungsrecht

hallo,
ich habe eine ganz dringende frage, und zwar ist meine 14jährige tochter, die eigentlich bei meinem ex mann lebt, vor 4wochen zu der familie ihrer freundin geflüchtet.

mein ex hat sie nicht nur seelisch fertig gemacht sondern ist auch öfter gewaltätig geworden.

da er jahre lang die kleine beeinflusst hat das ihre mutter,also ich scheisse wär, sie nicht haben wolle usw
hatten wir 5jahre lang keinen kontakt.

gestern hatte sie nun einen termin beim zuständigen jugendamt, wo sie ganz klar machte das sie zu mir, ziehen wolle.
was kann ich schnellstmöglich tun damit sie zu mir und meiner familie kommen kann.

über den normalen gerichtsweg würde es zwischen 4-6wo dauern…

würde mich echt freuen wenn ich ganz schnell eine antwort bekommen würde.

lg

Hallo,
natürlich ist wichtig, ob Du auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deine Tochter hast. Falls nicht kann aber auf Antrag des Jugendamts hin das Familiengericht eine einstweilige Anordnung treffen, dass Deine Tochter in Deine Obhut kommt. Hierzumußt Du aber unverzüglich mit dem zuständigen JA Kontakt aufnehmen und die Aufnahme Deiner Tochter in Deine Zuständigkeit beantragen. Das JA muß dann eine Entscheidung treffen.
Viel Glück,
Reinhard

Hallo zurück, LöckChen,
Lustiger Name, klingt irgendwie Chinesisch… hihi

Das Wichtigste: Wer hat das Sorgerecht. Habt Ihr es Euch geteilt, oder hat es dein ExMann bekommen.
Habt Ihr es beide, kann deine Tochter morgen zu dir ziehen, auch ohne Jugendamt. Hat es Dein Ex, muss er einverstanden sein, dann kann deine Tochter auch morgen schon umziehen.
Ist dein Mann dagegen, und hat er das Sorgerecht, musst du / ihr bis zur amtlichen Übertragung des Sorgerechtes warten, weil er extrem Ärger machen könnte - auch mit Polizei und so.
Wenn das nicht zu erwarten ist, weil er vielleicht sogar hingenommen hat, dass eure Tochter schon eine Weile weg bei den Eltern ihrer Freundin war, dann sollte deine Tochter auch morgen umziehen. Ebenso, wenn ihr beide bereit wärt, den möglichen Ärger in Kauf zu nehmen. Das Jugendamt wird euch nicht gewaltsam trennen, die wollen in erster Linie Geld sparen (ist verständlich) und schreiten erst dann aktiv ein, wenn es der jungen Dame schlecht gehen würde.
Da es ihr gut bei dir gehen wird (hoffentlich - wird nicht leicht nach fünf Jahren Funkstille) und deine Tochter das auch so will, spricht eigenlich auch nichts dagegen, dass sie jetzt schon zu dir zieht, insbesondere, wenn sie auf keinen Fall mehr zu ihrem Vater will und die einzige Alternative die Eltern ihrer Freundin wären, oder schlimmer, eine Unterbringung in einer Einrichtung für vier Wochen bis zum Entscheid des Familiengerichtes.

Also - mein Tipp: Umziehen, das JA davon schriftlich in Kenntnis setzen, den Vater ebenfalls und die Übertragung des Sorgerechtes mit allem, was Ihr habt vorantreiben und dann abwarten bis zum Entscheid und glückvoll wiedervereint zusammen leben. Meine allerliebsten Glückwünsche. Hoffentlich gelingt es - für eure Tochter - den Streit wieder zu beenden und einen guten Umgang miteinander zu finden.

Viele Infos, Erziehungstipps für Eltern, unter anderem auch zum Sorgerecht in meinem Buch, Hilfe, mein Kind bockt. (www.hilfe-mein-kind-bockt.de)

Bin gespannt, wie es weitergeht. Schickt mir gerne Mails an [email protected]

herzliche Grüße, auch an die Tochter
Martin

Leider habe ich die Frage erst jetzt gesehen.
Muss aber mitteilen, dass ich diese Frage leider nicht beantworten kann.
Es tut mir Leid
Wünsche allerdings viel Erfolg