Hallo!
Ich scheine wirklich der einzige zu sein. Schade! Für mich ist Recht (und so ist dieses Forum betitelt) immer noch etwas, das mit Ästhetik und Logik zu tun hat. Weitere Kommentare untern, interleaved.
Ist es nicht ein wenig übertrieben, wenn ein Lehrer verlangt,
dass für die Dauer eines Landschulaufenthaltes das elterliche
Sorgerecht an ihn abgetreten werden soll?
Was hat er vor? Will er die Religionszugehöhrigkeit ändern
oder benötigt er eine Niere?
Oder meint er schlicht ‚Aufsichtspflicht‘ statt ‚Sorgerecht‘?
Ohne das rechtlich beweisen zu können, versuch ich es mal auf
die logische Art:
Geht ein Lehrer mit seinen minderjährigen Schülern auf
Klassenfahrt, ist er für die Kinder verantwortlich. Dazu
gehört, dass er sie beaufsichtigen muss. Würde er sich nichts
schriftlich geben lassen, würden die Eltern ihre
Aufsichtspflicht verletzten und der Lehrer wäre in seinen
Möglichkeiten beschränkt. Was wenn das Kind krank wird? oder
andere Probleme auftreten. Hier muss jemand vor Ort sein, der
schnell handeln kann.
Benötigt er hierzu das ‚Elterliche Sorgerecht‘, d.h. das Personensorge und Vermögenssorge? (Die Fachbegriffe zeigen, dass ich recherchiert habe, da ich auch den mir zugestrahleten Müll ernst nehme!)
Das mit der Religionszugehörigkeit oder der Niere ist Mumpitz!
Was haben Sie denn für Vorstellungen von Lehrern??
Verfolgungswahn?!?!
Nein, ich nehme lediglich das Wort Recht literal. Mir ist durchaus der Unterschied zwischen Koch-Temperatur und Ess-Temparatur geläufig.
Aber hat er diese nicht automatisch als Lehrer während einer
schulischen Veranstaltung? Warum soll Herr M. (á là Brecht)
dann so etwas übertragen?
Eben nicht!
Wie? Hat ein Lehrer keine Aufsichtspflicht?
Auch andere Paraphrasen (Blankovollmacht für das Zurücksenden,
Blankoübernahme von Kosten auf Grund mutwilliger Zerstörung)
würde man doch lieber der gewöhnlichen Richtbarkeit
unterstellen.
Was wollen Sie uns damit sagen??? Zum Anwalt wegen eines
Landschulaufenthalts?? wenn Sie das Geld nicht reut, können
Sie es ja mal versuchen. Der Anwalt freut sich!
Aber natürlich. Ich bin verpflichtet, auch ‚notfalls‘ professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen - so sehe ich mein elterliches Sorge-‚Recht‘. Aber kein Angst, selbst wenn ich es nicht täte, ich kann mir vorstellen, dass der eine und andere Profi (z.B. ein Jurist von der Krankenkasse) von selbst diverse Regress-Ansprüche geltend mäche, selbst wenn ich mit dem Lehrer aud Du-und-Du stünde.
Wer will etwas unterzeichnen, das ihm die Chance verbaut, z.B.
auf Verhältnismäßigkeit zu pochen?
Bitte was? Auf Verhältnismäßigkeit zu pochen? Sie treten ja
nicht alle Rechte ab…
Theoretisch schon, und darum ging es, die kleiner IQ50-Formulierung eines Klassenlehrers nämlich. Hätte dieser übrigens wirklich das ‚elterliche Sorgerecht‘, müsste er sich selbst all die Fragen stellen, die ich mir gestellt habe.
Ich bin doch nicht blöd und unterzeichene EXPLIZIT, dass ich für alle Kosten für ETWAS aufkomme. Ich nehme das besten Falles zur Kenntnis. Welches Gesetz könnte mich zwingen, so etwas zu unterzeichnen?
Meines Wissens ist Verhältnismäßigkeit der Joker, der vor Willkür schützt.
Wer will seiner Privathaftpflicht (die eventuell nur den
Wiederbeschaffungswert abzgl. der MWSt. - zumindest bei der
PKW Haftpflicht) ersetzt, vorgreifen?
Was hat denn das mit den Schülern zu tun??? Ich glaube, Sie
verirren sich gerade in Ihren eigenen Gedanken…
Nein. Ich kann aus Erfahrung berichten: Mein Sohn hatte einen selbstverursachten Fahradunfall mit einem PKW. Die Schadensabwicklung fand nicht zwischen mir und dem PKW-Halter statt, sondern zwischen der Privathaftpflicht und dem PKW-Halter. Hätte der PKW-Halter nicht die Beulen reparieren lassen, hätte er den MWSt Betrag abgezogen bekommen. Hätte ich am Unfallort eine Blankoübernahme aller Kosten unterzeichnet, hätte ich den Differenzbetrag aus meiner Privatkasse begleichen dürfen.
Verstehen Sie nun den Zusammenhang zwischen ‚Schüler‘ und ‚Blanko-Zugeständnid‘?
Sind diese Dinge nicht schon in Gesetzbüchern und Erlassen
(zumindest für den Landschulaufenthalt) geregelt.
ich denke nicht
Hier ist der Kernpunkt meiner Frage. Ich glaube schon. Ich hätte hier einen Link erwartet, idealer Weise Richtung Kultusministerium Baden-Württemberg. Das wäre Produktiv gewesen.
Übrigens habe ich mittlerweile etwas in/für Hessen gefunden:
[http://user.uni-frankfurt.de/~coppik/handouts06_07/S…]
Muss man ‚akzeptieren‘ oder genügt es nich die Meinung des
juristisch mehr oder weniger qualifizierten Gegenübers
schlicht ‚zur Kenntnis zu nehmen‘?
Wen sehen Sie hier als qualifizierten Gegenüber? und wo liegt
überhaupt der Unterschied zwischen akzeptieren und zur
Kenntnis nehmen? das Ergebnis ist immer das gleiche…
Entschuldigung. Aber erkennen Sie auch nicht, dass es gerade die Dummen sind, also die, die mit sicherem Auftreten jemanden in den Morast ziehen, dir einem die Größten Probleme bereiten.
Sie werden zum Abschluss eines Vertrages gedrängt (und das ist es, wenn ich unterzeichne) und die Loos-Loos-Situation ist perfekt: Der Eine meint, Gutes getan zu haben, und der andere steckt in der Petrullie.
Wenn ich etwas zur Keentnis nehme, dann habe ich es zur Kenntnis genommen. Wenn ich etwas akzeptuiere, dann habe ich es akzeptiert.
Ist das deutlich genug für ein ‚Rechts-Forum‘? Oder muss ich zum Duden greifen?
Natürlich sind manche Hinweise nützlich, denn man soll nicht
töten, lügen, raufen, saufen, rauchen, mollestieren, … und
was sich sonst noch reimt.
vielleicht nicht reinsteigern, auch wenn sich das nicht
reimt… was ist denn mollestieren???
belästigen, wobei ich mir über die Menge der l’s nicht im Klaren bin!
Perturbieren und masturbieren reimt sich, BTW, wobei ich mir nicht im Klaren bin, ob das verboten ist (katholisch).
Ansonsten wundert man sich, ob man mittlerweile einen RA
benötigt, um Kinder in’s Landschulheim zu schicken …
Nein, benötigt man definitiv nicht. Nur haben manche Leute so
viel Zeit, sich in Sachen reinzusteigern, die der Mühe nicht
wert sind!
Doch! Die Mühe is wert. Zumindest für solche, die Rechte mit Pflichten verbinden. Natürlich ist mir klar, dass da nicht der Intelligenteste den in dem Link verwiesenen Text verfasst hat. Soll ich es deswegen ignorieren, mit derselben Ignoranz, mit der wir unsere Kinder vor den TV setzen??
Ich habe einmal einen exemplarischen Text, der die
Allgemeinheit nicht beschränkt, verfügbar gemacht
(www.privus.de/2.pdf) und wundere mich, ob ich der einzige
bin, der beim Lesen ein wenig ins Stocken kommt.
ich wundere mich gerade, ob ich die einzige bin, die diesen
Text nicht versteht… der die Allgemeinheit nicht
beschränkt… hm… was wollen Sie denn damit sagen?
Die Foren Regeln zwingen mich, nicht konkrete sondern allgemeine Fragen zu stellen. Da dieser Text, wie ich soeben erfahren habe, schon mindestens in 2. Generation besteht, also schon an mindestens ca. 60 Eltern ausgeteilt wurde, ist er als allgemein zu betrachten.
Hier nochmal der Link:
http://www.privus.de/2.pdf
Für mich sieht das aus wie ein ganz normales
Standardformular…
Übertragung des elterlichen Sorgerechtes == Standard Formular ???
Dann können wir ja die Familiengerichte abschaffen, nichtwahr?
Das war übrigens Teil meiner Frage.
Gruß
Für alle Quereinsteiger: Bin ich der einzige, der sich über so etwas aufregt?