Elterliches Sorgerecht abtreten (Landschulheim)

Ist es nicht ein wenig übertrieben, wenn ein Lehrer verlangt, dass für die Dauer eines Landschulaufenthaltes das elterliche Sorgerecht an ihn abgetreten werden soll?

Was hat er vor? Will er die Religionszugehöhrigkeit ändern oder benötigt er eine Niere?

Oder meint er schlicht ‚Aufsichtspflicht‘ statt ‚Sorgerecht‘?

Aber hat er diese nicht automatisch als Lehrer während einer schulischen Veranstalltung? Warum soll Herr M. (á là Brecht) dann so etwas übertragen?

Auch andere Paraphrasen (Blankovollmacht für das Zurücksenden, Blankoübernahme von Kosten auf Grund mutwilliger Zerstörung) würde man doch lieber der gewöhnlichen Richtbarkeit unterstellen.

Wer will etwas unterzeichnen, das ihm die Chance verbaut, z.B. auf Verhältnismäßigkeit zu pochen?

Wer will seiner Privathaftpflicht (die eventuell nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. der MWSt. - zumindest bei der PKW Haftpflicht) ersetzt, vorgreifen?

Sind diese Dinge nicht schon in Gesetzbüchern und Erlassen (zumindest für den Landschulaufenthalt) geregelt.

Muss man ‚akzeptieren‘ oder genügt es nich die Meinung des juristisch mehr oder weniger qualifizierten Gegenübers schlicht ‚zur Kenntnis zu nehmen‘?

Natürlich sind manche Hinweise nützlich, denn man soll nicht töten, lügen, raufen, saufen, rauchen, mollestieren, … und was sich sonst noch reimt.

Ansonsten wundert man sich, ob man mittlerweile einen RA benötigt, um Kinder in’s Landschulheim zu schicken …

Ich habe einmal einen exemplarischen Text, der die Allgemeinheit nicht beschränkt, verfügbar gemacht (www.privus.de/2.pdf) und wundere mich, ob ich der einzige bin, der beim Lesen ein wenig ins Stocken kommt.

Gruß

Hallo!

Ist es nicht ein wenig übertrieben, wenn ein Lehrer verlangt,

dass für die Dauer eines Landschulaufenthaltes das elterliche
Sorgerecht an ihn abgetreten werden soll?

Was hat er vor? Will er die Religionszugehöhrigkeit ändern
oder benötigt er eine Niere?

Oder meint er schlicht ‚Aufsichtspflicht‘ statt ‚Sorgerecht‘?

Ohne das rechtlich beweisen zu können, versuch ich es mal auf die logische Art:

Geht ein Lehrer mit seinen minderjährigen Schülern auf Klassenfahrt, ist er für die Kinder verantwortlich. Dazu gehört, dass er sie beaufsichtigen muss. Würde er sich nichts schriftlich geben lassen, würden die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzten und der Lehrer wäre in seinen Möglichkeiten beschränkt. Was wenn das Kind krank wird? oder andere Probleme auftreten. Hier muss jemand vor Ort sein, der schnell handeln kann.

Das mit der Religionszugehörigkeit oder der Niere ist Mumpitz! Was haben Sie denn für Vorstellungen von Lehrern?? Verfolgungswahn?!?!

Aber hat er diese nicht automatisch als Lehrer während einer
schulischen Veranstalltung? Warum soll Herr M. (á là Brecht)
dann so etwas übertragen?

Eben nicht!

Auch andere Paraphrasen (Blankovollmacht für das Zurücksenden,
Blankoübernahme von Kosten auf Grund mutwilliger Zerstörung)
würde man doch lieber der gewöhnlichen Richtbarkeit
unterstellen.

Was wollen Sie uns damit sagen??? Zum Anwalt wegen eines Landschulaufenthalts?? wenn Sie das Geld nicht reut, können Sie es ja mal versuchen. Der Anwalt freut sich!

Wer will etwas unterzeichnen, das ihm die Chance verbaut, z.B.
auf Verhältnismäßigkeit zu pochen?

Bitte was? Auf Verhältnismäßigkeit zu pochen? Sie treten ja nicht alle Rechte ab…

Wer will seiner Privathaftpflicht (die eventuell nur den
Wiederbeschaffungswert abzgl. der MWSt. - zumindest bei der
PKW Haftpflicht) ersetzt, vorgreifen?

Was hat denn das mit den Schülern zu tun??? Ich glaube, Sie verirren sich gerade in Ihren eigenen Gedanken…

Sind diese Dinge nicht schon in Gesetzbüchern und Erlassen
(zumindest für den Landschulaufenthalt) geregelt.

ich denke nicht

Muss man ‚akzeptieren‘ oder genügt es nich die Meinung des
juristisch mehr oder weniger qualifizierten Gegenübers
schlicht ‚zur Kenntnis zu nehmen‘?

Wen sehen Sie hier als qualifizierten Gegenüber? und wo liegt überhaupt der Unterschied zwischen akzeptieren und zur Kenntnis nehmen? das Ergebnis ist immer das gleiche…

Natürlich sind manche Hinweise nützlich, denn man soll nicht
töten, lügen, raufen, saufen, rauchen, mollestieren, … und
was sich sonst noch reimt.

vielleicht nicht reinsteigern, auch wenn sich das nicht reimt… was ist denn mollestieren???

Ansonsten wundert man sich, ob man mittlerweile einen RA
benötigt, um Kinder in’s Landschulheim zu schicken …

Nein, benötigt man definitiv nicht. Nur haben manche Leute so viel Zeit, sich in Sachen reinzusteigern, die der Mühe nicht wert sind!

Ich habe einmal einen exemplarischen Text, der die
Allgemeinheit nicht beschränkt, verfügbar gemacht
(www.privus.de/2.pdf) und wundere mich, ob ich der einzige
bin, der beim Lesen ein wenig ins Stocken kommt.

ich wundere mich gerade, ob ich die einzige bin, die diesen Text nicht versteht… der die Allgemeinheit nicht beschränkt… hm… was wollen Sie denn damit sagen?
Für mich sieht das aus wie ein ganz normales Standardformular…

Gruß

Hallo!

Ich scheine wirklich der einzige zu sein. Schade! Für mich ist Recht (und so ist dieses Forum betitelt) immer noch etwas, das mit Ästhetik und Logik zu tun hat. Weitere Kommentare untern, interleaved.

Ist es nicht ein wenig übertrieben, wenn ein Lehrer verlangt,
dass für die Dauer eines Landschulaufenthaltes das elterliche
Sorgerecht an ihn abgetreten werden soll?

Was hat er vor? Will er die Religionszugehöhrigkeit ändern
oder benötigt er eine Niere?

Oder meint er schlicht ‚Aufsichtspflicht‘ statt ‚Sorgerecht‘?

Ohne das rechtlich beweisen zu können, versuch ich es mal auf
die logische Art:

Geht ein Lehrer mit seinen minderjährigen Schülern auf
Klassenfahrt, ist er für die Kinder verantwortlich. Dazu
gehört, dass er sie beaufsichtigen muss. Würde er sich nichts
schriftlich geben lassen, würden die Eltern ihre
Aufsichtspflicht verletzten und der Lehrer wäre in seinen
Möglichkeiten beschränkt. Was wenn das Kind krank wird? oder
andere Probleme auftreten. Hier muss jemand vor Ort sein, der
schnell handeln kann.

Benötigt er hierzu das ‚Elterliche Sorgerecht‘, d.h. das Personensorge und Vermögenssorge? (Die Fachbegriffe zeigen, dass ich recherchiert habe, da ich auch den mir zugestrahleten Müll ernst nehme!)

Das mit der Religionszugehörigkeit oder der Niere ist Mumpitz!
Was haben Sie denn für Vorstellungen von Lehrern??
Verfolgungswahn?!?!

Nein, ich nehme lediglich das Wort Recht literal. Mir ist durchaus der Unterschied zwischen Koch-Temperatur und Ess-Temparatur geläufig.

Aber hat er diese nicht automatisch als Lehrer während einer
schulischen Veranstaltung? Warum soll Herr M. (á là Brecht)
dann so etwas übertragen?

Eben nicht!

Wie? Hat ein Lehrer keine Aufsichtspflicht?

Auch andere Paraphrasen (Blankovollmacht für das Zurücksenden,
Blankoübernahme von Kosten auf Grund mutwilliger Zerstörung)
würde man doch lieber der gewöhnlichen Richtbarkeit
unterstellen.

Was wollen Sie uns damit sagen??? Zum Anwalt wegen eines
Landschulaufenthalts?? wenn Sie das Geld nicht reut, können
Sie es ja mal versuchen. Der Anwalt freut sich!

Aber natürlich. Ich bin verpflichtet, auch ‚notfalls‘ professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen - so sehe ich mein elterliches Sorge-‚Recht‘. Aber kein Angst, selbst wenn ich es nicht täte, ich kann mir vorstellen, dass der eine und andere Profi (z.B. ein Jurist von der Krankenkasse) von selbst diverse Regress-Ansprüche geltend mäche, selbst wenn ich mit dem Lehrer aud Du-und-Du stünde.

Wer will etwas unterzeichnen, das ihm die Chance verbaut, z.B.
auf Verhältnismäßigkeit zu pochen?

Bitte was? Auf Verhältnismäßigkeit zu pochen? Sie treten ja
nicht alle Rechte ab…

Theoretisch schon, und darum ging es, die kleiner IQ50-Formulierung eines Klassenlehrers nämlich. Hätte dieser übrigens wirklich das ‚elterliche Sorgerecht‘, müsste er sich selbst all die Fragen stellen, die ich mir gestellt habe.

Ich bin doch nicht blöd und unterzeichene EXPLIZIT, dass ich für alle Kosten für ETWAS aufkomme. Ich nehme das besten Falles zur Kenntnis. Welches Gesetz könnte mich zwingen, so etwas zu unterzeichnen?

Meines Wissens ist Verhältnismäßigkeit der Joker, der vor Willkür schützt.

Wer will seiner Privathaftpflicht (die eventuell nur den
Wiederbeschaffungswert abzgl. der MWSt. - zumindest bei der
PKW Haftpflicht) ersetzt, vorgreifen?

Was hat denn das mit den Schülern zu tun??? Ich glaube, Sie
verirren sich gerade in Ihren eigenen Gedanken…

Nein. Ich kann aus Erfahrung berichten: Mein Sohn hatte einen selbstverursachten Fahradunfall mit einem PKW. Die Schadensabwicklung fand nicht zwischen mir und dem PKW-Halter statt, sondern zwischen der Privathaftpflicht und dem PKW-Halter. Hätte der PKW-Halter nicht die Beulen reparieren lassen, hätte er den MWSt Betrag abgezogen bekommen. Hätte ich am Unfallort eine Blankoübernahme aller Kosten unterzeichnet, hätte ich den Differenzbetrag aus meiner Privatkasse begleichen dürfen.

Verstehen Sie nun den Zusammenhang zwischen ‚Schüler‘ und ‚Blanko-Zugeständnid‘?

Sind diese Dinge nicht schon in Gesetzbüchern und Erlassen
(zumindest für den Landschulaufenthalt) geregelt.

ich denke nicht

Hier ist der Kernpunkt meiner Frage. Ich glaube schon. Ich hätte hier einen Link erwartet, idealer Weise Richtung Kultusministerium Baden-Württemberg. Das wäre Produktiv gewesen.

Übrigens habe ich mittlerweile etwas in/für Hessen gefunden:
[http://user.uni-frankfurt.de/~coppik/handouts06_07/S…]

Muss man ‚akzeptieren‘ oder genügt es nich die Meinung des
juristisch mehr oder weniger qualifizierten Gegenübers
schlicht ‚zur Kenntnis zu nehmen‘?

Wen sehen Sie hier als qualifizierten Gegenüber? und wo liegt
überhaupt der Unterschied zwischen akzeptieren und zur
Kenntnis nehmen? das Ergebnis ist immer das gleiche…

Entschuldigung. Aber erkennen Sie auch nicht, dass es gerade die Dummen sind, also die, die mit sicherem Auftreten jemanden in den Morast ziehen, dir einem die Größten Probleme bereiten.

Sie werden zum Abschluss eines Vertrages gedrängt (und das ist es, wenn ich unterzeichne) und die Loos-Loos-Situation ist perfekt: Der Eine meint, Gutes getan zu haben, und der andere steckt in der Petrullie.

Wenn ich etwas zur Keentnis nehme, dann habe ich es zur Kenntnis genommen. Wenn ich etwas akzeptuiere, dann habe ich es akzeptiert.

Ist das deutlich genug für ein ‚Rechts-Forum‘? Oder muss ich zum Duden greifen?

Natürlich sind manche Hinweise nützlich, denn man soll nicht
töten, lügen, raufen, saufen, rauchen, mollestieren, … und
was sich sonst noch reimt.

vielleicht nicht reinsteigern, auch wenn sich das nicht
reimt… was ist denn mollestieren???

belästigen, wobei ich mir über die Menge der l’s nicht im Klaren bin!

Perturbieren und masturbieren reimt sich, BTW, wobei ich mir nicht im Klaren bin, ob das verboten ist (katholisch).

Ansonsten wundert man sich, ob man mittlerweile einen RA
benötigt, um Kinder in’s Landschulheim zu schicken …

Nein, benötigt man definitiv nicht. Nur haben manche Leute so
viel Zeit, sich in Sachen reinzusteigern, die der Mühe nicht
wert sind!

Doch! Die Mühe is wert. Zumindest für solche, die Rechte mit Pflichten verbinden. Natürlich ist mir klar, dass da nicht der Intelligenteste den in dem Link verwiesenen Text verfasst hat. Soll ich es deswegen ignorieren, mit derselben Ignoranz, mit der wir unsere Kinder vor den TV setzen??

Ich habe einmal einen exemplarischen Text, der die
Allgemeinheit nicht beschränkt, verfügbar gemacht
(www.privus.de/2.pdf) und wundere mich, ob ich der einzige
bin, der beim Lesen ein wenig ins Stocken kommt.

ich wundere mich gerade, ob ich die einzige bin, die diesen
Text nicht versteht… der die Allgemeinheit nicht
beschränkt… hm… was wollen Sie denn damit sagen?

Die Foren Regeln zwingen mich, nicht konkrete sondern allgemeine Fragen zu stellen. Da dieser Text, wie ich soeben erfahren habe, schon mindestens in 2. Generation besteht, also schon an mindestens ca. 60 Eltern ausgeteilt wurde, ist er als allgemein zu betrachten.

Hier nochmal der Link:

http://www.privus.de/2.pdf

Für mich sieht das aus wie ein ganz normales
Standardformular…

Übertragung des elterlichen Sorgerechtes == Standard Formular ???

Dann können wir ja die Familiengerichte abschaffen, nichtwahr?

Das war übrigens Teil meiner Frage.

Gruß

Für alle Quereinsteiger: Bin ich der einzige, der sich über so etwas aufregt?

Hallo!

Ich scheine wirklich der einzige zu sein. Schade! Für mich ist
Recht (und so ist dieses Forum betitelt) immer noch etwas, das
mit Ästhetik und Logik zu tun hat. Weitere Kommentare untern,
interleaved.

Könnten wir auch im Deutschen bleiben? Diese Vokabel-Werferei ist echt nicht nötig.

Benötigt er hierzu das ‚Elterliche Sorgerecht‘, d.h. das
Personensorge und Vermögenssorge? (Die Fachbegriffe zeigen,
dass ich recherchiert habe, da ich auch den mir zugestrahleten
Müll ernst nehme!)

Glückwunsch!

Nein, ich nehme lediglich das Wort Recht literal. Mir ist
durchaus der Unterschied zwischen Koch-Temperatur und
Ess-Temparatur geläufig.

Literal? Das Wort existiert nicht!
Bleiben Sie doch beim normalen Wortschatz, Sie müssen mir keine neuen Wortkreationen beweisen!

http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=literal&…

Wie? Hat ein Lehrer keine Aufsichtspflicht?

Es ist ja wohl ein Unterschied, ob der Lehrer 8 Stunden die Kinder unterrichtet oder aber 120 Stunden für die Kinder verantwortlich ist.

Aber natürlich. Ich bin verpflichtet, auch ‚notfalls‘
professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen - so sehe
ich mein elterliches Sorge-‚Recht‘.

Wie wärs erstmal mit einem Anruf beim Rektor? Das wär doch mal ein vernünftiger Schritt, statt gleich zu übertreiben!

Aber kein Angst, selbst

wenn ich es nicht täte, ich kann mir vorstellen, dass der eine
und andere Profi (z.B. ein Jurist von der Krankenkasse) von
selbst diverse Regress-Ansprüche geltend mäche, selbst wenn
ich mit dem Lehrer aud Du-und-Du stünde.

Hm, überlegen wir mal, was Sie damit sagen wollen…
was hat ein Krankenkassen-Jurist mit dem Verhältnis des Lehrers zu den Eltern zu tun??? Ist ihr Kind krank, zahlt die Krankenkasse. Verletzt Ihr Kind jemand anderen, hat das nichts mit der Krankenkasse zu tun… Gedankensprünge helfen hier echt nicht weiter!

Ich bin doch nicht blöd und unterzeichene EXPLIZIT, dass ich
für alle Kosten für ETWAS aufkomme. Ich nehme das besten
Falles zur Kenntnis. Welches Gesetz könnte mich zwingen, so
etwas zu unterzeichnen?

wenn sie Punkt 8 ansprechen: Beschädigt Ihr Kind etwas mutwillig, müssen selbstverständlich SIE dafür aufkommen! wer denn sonst?? wenn Sie Befürchtungen wegen dieser Passage haben, würde ich etwas an Ihrer Erziehung ändern!

Meines Wissens ist Verhältnismäßigkeit der Joker, der vor
Willkür schützt.

Und wieder eine Aussage ohne Inhalt!

Nein. Ich kann aus Erfahrung berichten: Mein Sohn hatte einen
selbstverursachten Fahradunfall mit einem PKW. Die
Schadensabwicklung fand nicht zwischen mir und dem PKW-Halter
statt, sondern zwischen der Privathaftpflicht und dem
PKW-Halter. Hätte der PKW-Halter nicht die Beulen reparieren
lassen, hätte er den MWSt Betrag abgezogen bekommen. Hätte ich
am Unfallort eine Blankoübernahme aller Kosten unterzeichnet,
hätte ich den Differenzbetrag aus meiner Privatkasse
begleichen dürfen.

Sie unterschreiben doch keine Blankovollmacht, sondern wie oben beschrieben müssen Sie (wie auch sonst) für die MUTWILLIGEN Beschädigungen aufkommen!

Hier ist der Kernpunkt meiner Frage. Ich glaube schon. Ich
hätte hier einen Link erwartet, idealer Weise Richtung
Kultusministerium Baden-Württemberg. Das wäre Produktiv
gewesen.

wenn ich schreibe, dass ich nicht denke, dass das in Gesetzestexten geschrieben steht, wie soll ich dann einen Link schreiben, wo das steht??? wenn ich glaube, dass sowas nicht existiert, kann ich es auch nicht belegen!

Übrigens habe ich mittlerweile etwas in/für Hessen gefunden:
[http://user.uni-frankfurt.de/~coppik/handouts06_07/S…]

wow, eine Anleitung für Lehrer, wie man sich für einen Landschulaufenthalt vorbereitet! Das soll produktiv sein???

Sie werden zum Abschluss eines Vertrages gedrängt (und das ist
es, wenn ich unterzeichne) und die Loos-Loos-Situation ist
perfekt: Der Eine meint, Gutes getan zu haben, und der andere
steckt in der Petrullie.

überlegen Sie beim Bäcker auch erst, ob Sie den Kaufvertrag eingehen???

Wenn ich etwas zur Keentnis nehme, dann habe ich es zur
Kenntnis genommen. Wenn ich etwas akzeptuiere, dann habe ich
es akzeptiert.

Ist das deutlich genug für ein ‚Rechts-Forum‘? Oder muss ich
zum Duden greifen?

Ein Blick in den Duden würde Ihnen nicht schaden. Dann wüssten Sie, welche Wörter existieren bzw. was sie bedeuten.

Natürlich sind manche Hinweise nützlich, denn man soll nicht
töten, lügen, raufen, saufen, rauchen, mollestieren, … und
was sich sonst noch reimt.

vielleicht nicht reinsteigern, auch wenn sich das nicht
reimt… was ist denn mollestieren???

belästigen, wobei ich mir über die Menge der l’s nicht im
Klaren bin!

Perturbieren und masturbieren reimt sich, BTW, wobei ich mir
nicht im Klaren bin, ob das verboten ist (katholisch).

http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=perturpi…

und wieder eine Wortschöpfung. So langsam aber sicher frag ich mich, ob in D sich wirklich jeder vermehren darf (oder sollte).

Die Foren Regeln zwingen mich, nicht konkrete sondern
allgemeine Fragen zu stellen. Da dieser Text, wie ich soeben
erfahren habe, schon mindestens in 2. Generation besteht, also
schon an mindestens ca. 60 Eltern ausgeteilt wurde, ist er als
allgemein zu betrachten.

Huch, und haben die 60 Eltern eine Klage eingereicht wg. Anfechtung???

Dann können wir ja die Familiengerichte abschaffen, nichtwahr?

klar, die sind ja auch nur für Fragen von Landschulaufenthalten nötig, sonst haben die nichts zu tun

Das war übrigens Teil meiner Frage.

Gruß

Für alle Quereinsteiger: Bin ich der einzige, der sich über so
etwas aufregt?

jepp

Hallo!

interleaved.

Könnten wir auch im Deutschen bleiben? Diese Vokabel-Werferei
ist echt nicht nötig.

Ich schreibe sogar für elektronische Post ‚eMail‘ …

Also: „interleaved eMail“ = „elektronische Post mit Einlegearbeit“ oder mit Interjektionen.

Nein, ich nehme lediglich das Wort Recht literal. Mir ist
durchaus der Unterschied zwischen Koch-Temperatur und
Ess-Temparatur geläufig.

Literal? Das Wort existiert nicht!
Bleiben Sie doch beim normalen Wortschatz, Sie müssen mir
keine neuen Wortkreationen beweisen!

http://www.duden.de/suche/index.php?begriff=literal&…

Der Duden weiß halt nicht immer alles:
http://de.wikipedia.org/wiki/Literal

Das ich willkürlich adjektiviere, möge man mir verzeihen. Da müstte ich selbst auch erst nachschauen. Vielleicht ‚literalis‘?

Wie? Hat ein Lehrer keine Aufsichtspflicht?

Es ist ja wohl ein Unterschied, ob der Lehrer 8 Stunden die
Kinder unterrichtet oder aber 120 Stunden

Nein, Aufsichtspflicht ist Aufsichtspflicht. Sie gilt 24 Stunden pro Tag und bis zum 18. Lebensjahr. (Vielleicht gibt es eine abgeschwächte Form der Aufsichtspflicht für ältere Kinder, z.B. ab 16, ich weiss es nicht.)

Und wenn Sie Ihrer Schwester die Aufsichtspflicht übertragen und diese verletzt sie und es passiert etwas, dann ist Ihre Schwester voll dran. Und je nach Schwere des z.B. Unfalls wird sich wahrscheinlich auch die Staatsanwaltschaft dafür interessieren. Das ist kein Spass, das ist nunmal Pflicht.

Und die Aufsichtspflicht wird m. E. nicht übertragen, sie existiert, schlicht und immanent, während einer schulischen Veranstaltung, zu der der reguläre Schulunterricht übrigens und der Schulball wahrscheinlich ebenso zählt.

Dass das professionelle Formular ohne expliziter Übertragung der Aufsichtspflicht auskommt, unterstreicht meine Mutmaßung.

Aber was rede ich mit Ihnen?

Sie scheinen ja kein Problem damit zu haben, schriftlich zu erklären, dass Sie das elterliche Sorgerecht an den Klassenlehrer übertragen.

Mir müssen Sie erst K.O. Tropfen geben und dazu die Hand führen, damit ich so etwas unterzeichne.

Ist Ihnen übrigens aufgefallen, dass in dem laienhaften Text unentwegt von ‚akzeptieren‘, ‚übertragen‘, ‚verpflichten‘ die Rede ist, während in dem etwas professionelleren Text klar differenziert wird zwischen den Dingen, deren Kenntnisnahme man bestätigen muss (z.B. Alkoholmissbrauch), und denen, zu denen man aktiv die Zustimmung äussern muss (z.B. Schwimmen)?

Die Kenntnisnahme ist übrigens hinreichend, da nicht die Eltern oder nicht die Lehrer darüber befinden, sondern der Staat (BGB, Jugendschutzgesetz, …).

Die Sache habe ich im übrigen galant dadurch gelöst, dass ich erklärte, dass auf Grund diverser Fehler der Text nicht unterzeichnet werden kann, dass aber die Kenntnisnahme per Unterschrift bestätigt wird. Für die aktiven Zustimmungen (Schwimmen und ‚freier Ausgang‘) habe ich die Anlagen aus dem professionellen Text verwendet.

Ich bin doch nicht blöd und unterzeichene EXPLIZIT, dass ich
für alle Kosten für ETWAS aufkomme. Ich nehme das besten
Falles zur Kenntnis. Welches Gesetz könnte mich zwingen, so
etwas zu unterzeichnen?

wenn sie Punkt 8 ansprechen: Beschädigt Ihr Kind etwas
mutwillig, müssen selbstverständlich SIE dafür aufkommen! wer
denn sonst?? wenn Sie Befürchtungen wegen dieser Passage
haben, würde ich etwas an Ihrer Erziehung ändern!

Befürchtung habe ich nicht. Es geht nicht ums ‚aufkommen‘ sondern ums unterzeichnen. Da das durch das BGB ausreichend geregelt ist, muss keiner neue Gesetze konstatieren.

Was der Laie mit ‚zustimmen‘ meinte ist ‚zur Kenntnis nehmen‘ und das mache ich liebend gerne!

Konnte ich Ihnen mit dieser Antwort helfen?