(Hoffe, der Artikel gehört nicht in die Rubrik Zahnmedizin, falls er hier falsch ist, bitte verschieben - danke!)
Müssen Eltern ihren Kindern eine kieferorthopädische Behandlung zahlen (ich meine hier die berühmten 10?% bzw. 20?%), wenn eine Behandlung notwendig ist?
Dürfen Eltern dem Kind die Einwilligung zu einer Behandlung verweigern, wenn das Kind selbst eine Behandlung wünscht und diese auch medizinisch notwendig ist?
So wie ich das sehe, ist es ja so, dass der Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherungen für eine Kieferbehandlung nur bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird.
Verweigerten die Eltern nun die Zustimmung für eine Behandlung, würde dies ja zur Folge haben, dass das Kind/der dann junge Erwachsene erst ab dem 18. Lebensjahr eine Behandlung durchführen lassen könnte, und die kompletten Kosten (=100% statt 10% bzw. 20%) zahlen müsste.
vielen Dank für die Antwort. Ich sehe das auch so!
Nur würde ich gerne wissen, ob die Eltern die Behandlung verweigern DÜRFEN, bzw. ob das Kind einen Anspruch gegenüber den Eltern hat, die Behandlung durchführen zu lassen.
Ohne Einwilligung / Einverständniserklärung der Eltern läuft nämlich leider gar nichts…
An wen könnte man sich denn wenden, wenn die Eltern die Behandlung verweigern?
Liebe Grüße!
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zur rechtlichen Seite kann ich nichts sagen, aber wenn die Eltern dadurch nicht in finanzielle Not kommen, sind sie zumindest moralisch verpflichtet dem Kind diese Behandlung zu ermöglichen.
Ist das Geld der Eltern echt knapp, sollte das Kind anbieten mit zu sparen, indem es z.B. auf teure Markenkleidung oder die siebte neue Hose verzichtet und sich auf das beschränkt, was wirklich notwendig ist.
genau so sehe ich das auch! Stimme ich völlig zu.
Es ging in diesem beispiel mehr um ein gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis und eine gewisse Sturheit, nicht um Geld.
Vielleicht weiß ja jemand etwas rechtlichen Hintergrund?
Liebe Grüße!
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hm, ich bin kein Jurist, darf und kann hier keine Rechtsberatung machen.
Ich schreibe nur das, was ich machen würde.
Ich verstehe die Situation so, dass das Verhältnis Kind/Eltern zumindest sehr gestört ist. Das Alter des Kindes habe ich nicht gelesen.
Als Alt-68-er kannte ich damals meine Rechte besser als ich es heute weiß.
Ich hätte damals in einer ähnlichen Situation vermtl. das Jugendamt angerufen und gefragt wie ich mich verhalten kann/muss.
Wenn die finanzielle Situation nicht das Problem ist, ist eine solche Haltung noch unverständlicher.
Sollte die finanzielle Situation doch auch eine Rolle spielen, wenn vielleicht auch verschwiegen, sollte die Zuzahlungsgrenze bald erreicht sein, dann zahlt auch die KK.
Wichtig, meiner Meinung nach (ohne konkretes Wissen), dürfte das Alter des Kindes sein.
Einem 14-jährigem Kind kann man sehr viel mehr Entscheidungskompetens zuerkennen als einem 6-jährigen.
Hallo,
imho hat eine kieferorthopädische Behandlung immer baldmöglichst zu erfolgen (Kieferorthopäden fragen). Wenn die Behandlung unterbleibt, sind Folgeschäden zu erwarten (sonst wäre sie ja auch nicht notwendig).
Wenn die Eltern sich weigern, die notwendige Behandlung zu bezahlen, begehen sie daher imho eine Körperverletzung. Aber:ianal.
Gruß
loderunner
Der kleine Marvin B. hat nicht besonders schlaue Eltern. Obwohl es
nötig wäre, bekommt er keine Nachhilfe von seinen Eltern bezahlt,
denn einen Schulabschluss braucht man doch nicht, sie hätten auch
keinen. Das wird später zu großen Einkommenseinbußen führen. Kann
Marvin jetzt mit Hilfe des Jugendamtes die Eltern verklagen, ihnen
duch das Vormundschaftsgericht das Sorgerecht in diesem Punkt
entziehen, mit dem Pfleger dann einen Nachhilfelehrer beauftragen und
die Eltern zur Bezahlung zwingen?
Der Staat mischt sich in die Familie erst ein, wenn dem Kind
schwerere Gefahren drohen als die Kosten einer Kieferorthopädie nach
Volljährigkeit.
Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich musste wirklich schmunzeln wegen des Vergleichs. :o)
Hallo,
Gegenfrage:
Der kleine Marvin B. hat nicht besonders schlaue Eltern.
Obwohl es
nötig wäre, bekommt er keine Nachhilfe von seinen Eltern
bezahlt,
denn einen Schulabschluss braucht man doch nicht, sie hätten
auch
keinen. Das wird später zu großen Einkommenseinbußen führen.
Kann
Marvin jetzt mit Hilfe des Jugendamtes die Eltern verklagen,
ihnen
duch das Vormundschaftsgericht das Sorgerecht in diesem Punkt
entziehen, mit dem Pfleger dann einen Nachhilfelehrer
beauftragen und
die Eltern zur Bezahlung zwingen?
Der Vergleich hinkt wohl etwas? :o)
Der kleine Marvin in deinem Fall ist zwar sicher benachteiligt, was ich schon schlimm genug finde, aber er hat trotzdem die Möglichkeit, eine Arbeit zu finden oder eine Ausbildung zu machen. Für eine Lehre braucht man nicht zwingend einen Schulabschluss (wenn auch die Praxis anders aussieht).
Und wieso gleich Jugendamt und Sorgerecht entziehen und klagen?
In meiner Schule gab es Förderunterricht für „tolle“ Matheschüler. Hat sogar was gebracht, inzwischen kann ich sogar rechnen. :o)
Würde die Eltern des kleinen Marvin es wirklich ablehnen, ihn den Zusatzunterricht besuchen zu lassen? Kostet nix und bringt viel.
In meinem Beispiel geht es wirklich um die gesundheitliche Seite. Falls die Eltern es aus finanziellen Gründen (was aber nicht der Fall ist) ablehnen, eine Behandlung zuzulassen, gibt es immer Lösungen. Zum Beispiel die große Schwester würde die Kosten übernehmen.
Aber später wirds eben teurer. Ist ja schade, wenn man mehr Geld aufbringen muss als nötig. Oder nicht?
Der Staat mischt sich in die Familie erst ein, wenn dem Kind
schwerere Gefahren drohen als die Kosten einer
Kieferorthopädie nach
Volljährigkeit.
Trotzdem schade, wenn gewissen Eltern die Gesundheit der Kinder so egal ist. - Vielen Dank für die Antwort, und nicht mißverstehen, ich brauchte hier nur eine kleine Denkanregung.
Liebe Grüße!
Hallo, das kind kann durchaus selbst zum Jugendamt gehen und dem sein Leid klagen, die können dann entweder versuchen zu vermitteln, andere Finanzierungswege aufzeigen oder notfalls auch das Sorgerecht für gesundheitliche oder auch weitere Dinge übernehmen (sowas geht dann aber erst übers Gericht und dauert etwas)
Denn da eine Kieferorthopädische Behandlung erfolgversprechender ist, je früher sie beginnt, und sie ja wohl auch vom Arzt als notwendig angesehen wird, kann den eltern evtl. wegen verschiedener Dinge rechtliche Konsequenzen drohen:
-Körperverletzung durch Unterlassen
-Unterlassene HIlfeleistung
sind nur die beiden die mir spontan einfallen, die zB. auch in Frage kommen, wenn Eltern OPs wegen potentieller Blutkonservengabe ablehnen.
Also so unüblich ist das Problem nicht und die vom jugendamt sollten eigentlich wissen, was man da tun kann.
Gruß
Susanne (Medizinhistorikerin und Jugendamtler-Kind)
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