Du kapierst es einfach nicht, oder?
Im deutschen Strafrecht wird niemand für das Fehlverhalten eines Anderen zur Rechenschaft gezogen. Weder der Fahrzeughalter für den Fahrer, noch Eltern für ihre Kinder.
Zum Thema Aufsichtspflicht solltest Du den Thread mal aufmerksam lesen. Da kann man nämlich wirklich noch was lernen. Aber ich fürchte, Du bist derart von Dir eingenommen, daß Du den Wald vor lauter Bäumen nicht siehst.
Das Gute ist ja, daß Deine gelegentlichen Irrungen schnell korrigiert werden…da kann man sich wenigstens über Deine Ergüsse amüsieren.
So…und nun darfst Du mich gerne wieder beleidigen…)
Aufsichtspflicht heißt doch nicht, dass man automatisch und vollumfänglich für seine Kinder haftet! § 832 I S. 2 BGB regelt den Entlastungsbeweis, und wenn sich jemand exkulpieren kann, lautet der Umkehrschluss, dass ihm auch schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden können muss. Außerdem ist zwar jeder Minderjährige an sich aufsichtspflichtig, aber Art und Umfang der Aufsichtspflicht richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.