Hallo,
wer sich ein wenig mit der Rechtslage auskennt weiß, dass das so nicht stimmt.
Weiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei steht?
Gruß,
Heinz
Hallo,
wer sich ein wenig mit der Rechtslage auskennt weiß, dass das so nicht stimmt.
Weiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei steht?
Gruß,
Heinz
Zur Abschreckung? (o.w.T.)
o.w.T. = ohne weiteren Text
Hallo,
wer sich ein wenig mit der Rechtslage auskennt weiß, dass das
so nicht stimmt.
Hallo,
hätten meine Kinder - als sie noch nicht volljährig waren - auf dem Nachbargrundstück gezündelt und wäre die Hütte abgebrannt, dann hätte ich als Elternteil sehr wohl dafür zahlen müssen. Deswegen hat man schließlich eine Privathaftpflichtversicherung.
Gruß
Karl
Weiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum
dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei
steht?Gruß,
Heinz
Hallo Heinz,
unter anderen deswegen z.B.
mfg
Sicher nicht
unter anderen deswegen z.B.
Denn erstens ist das ja nicht mal theoretisch eine Antwort auf die Frage. Und zweitens ist der Grund dafür, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften, der, dass eine Zurechnung des Fremdverschuldens zwischen Kindern und Eltern im Gesetz einfach nicht vorgesehen ist. Mit Strafrecht hat das nix zu tun.
Levay
Hallo,
wer sich ein wenig mit der Rechtslage auskennt weiß, dass das
so nicht stimmt.Hallo,
hätten meine Kinder - als sie noch nicht volljährig waren -
auf dem Nachbargrundstück gezündelt und wäre die Hütte
abgebrannt, dann hätte ich als Elternteil sehr wohl dafür
zahlen müssen. Deswegen hat man schließlich eine
Privathaftpflichtversicherung.
Das ist sicher ein Argument Deines Versicherungsmaklers gewesen…
Greetz, Teutoburger…
Gruß
KarlWeiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum
dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei
steht?Gruß,
Heinz
Hallo Heinz,
ich könnte mir vorstellen, dass dies verschiedene Gründe hat, warum dieses Schild insbesondere an Baustellen hängt.
So eine Baustelle sieht für Kinder mitunter aus wie ein äußerst gelungener Abenteuerspielplatz und wird dafür auch oftmals genutzt. Die Gefahr, dass Kinder sich in der Gefahrenzone aufhalten, vor allem wenn sie beispielsweise nachmittags auf dem Weg zu einem regulären Spielplatz sind, ist also durchaus begründet.
Ferner soll es wohl die Eltern über ihre Pflichten informieren. Eine Warnfunktion kann man dem Schild wohl auch nicht absagen.
Sollten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie für die durch das Kind entstandenen Schäden. Falls Klein-Rüdiger also mal seine neuen Feuerwerkskörper im neu entstehenden Öko-Holzhaus testen möchte, sollte man als Elternteil hellhörig werden. 
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß
k@@rsten
Eltern haften manchmal für ihre Kinder
Hallo,
wer sich ein wenig mit der Rechtslage auskennt weiß, dass das
so nicht stimmt.
Eben nicht so ist das Gesetz!!!
§ 832
Haftung des Aufsichtspflichtigen
(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Weiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum
dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei
steht?
Damit sich niemand daneben stellt und sagt ich wusste es nicht.
Ich dachte ich meinte ich glaubte.
Wolfgang
Gruß,
Heinz
Eben nicht so ist das Gesetz!!!
Vielleicht sollte man nicht nur das Gesetz, sondern auch dessen Auslegung zu Rate ziehen. Schon bei sechsjährigen Kindern geht man davon aus, daß diese nur gelegentlich beaufsichtigt werden. Darüber hört es dann sehr schnell ganz auf. Bei handelsüblichen Forschern im zweistelligen Alter greift die Aufsichtspflicht praktisch gar nicht mehr.
Gruß,
Christian
Hallo!
Weiß jemand/hat jemand eine plausible Erklärung dafür warum
dieser Spruch trotzdem bei fast jedem Verbotsschild dabei
steht?
Da könnte ich genausogut fragen, wieso immer wieder offensichtlich nichtige Klauseln in Verträgen stehen.
Das hat mE mehrere Gründe:
Es gibt viele weitverbreitete Rechtsirrtümer, von denen sich die Leute auch durch noch so gut ausgebildete Juristen nicht abbringen lassen. „Wir haben das immer schon so gemacht“ - wie oft habe ich den Satz als (vergebliche) Rechtfertigung vor Gericht schon gehört.
Nichtige Klauseln werden als Abschreckung verwendet, damit der rechtlich nicht Vertretene abgeschreckt werden kann.
Dann gibt es noch die ganz Schlauen, die glauben, mit solchen Klauseln Gesetze umgehen zu können. Da liest man dann z.B. in einem Dienstvertrag, dass es sich angeblich um einen Werkvertrag handelt (der Klassiker) und manche Arbeitgeber bringen diesen Unsinn dann auch noch vor Gericht vor…
Man sollte sich eines Merken: wundern darf man sich überhaupt nicht - es gibt alles, auch wenn man es nicht versteht, warum das so ist.
Gruß
Tom
Hallo!
Eine Haftpflichtversicherung setzt eine Haftpflicht voraus - also einen Schadenersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger (=Begünstigter der Haftpflichtversicherung). Besteht kein Schadenersatzanspruch, dann muss die Haftpflichtversicherung auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt immer das Risiko des Begünstigten schadenersatzrechtlich in die Haftung genommen zu werden. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Daher kann ja folgendes passieren (auch ein Standardfall aus der Praxis): Die Eltern schreiben an die Haftpflichtversicherung irgendwie so: Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Aufsicht unsererseits blablabla hat unser Kind die Scheibe des Nachbarn soundso eingeschlagen.
Dann kommt ungefähr so eine Antwort: Dann haben Sie ja alles richtig gemacht und sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet - daher müssen wir auch nichts zahlen.
Gruß
Tom
Hallo Heinz,
ich könnte mir vorstellen, dass dies verschiedene Gründe hat,
warum dieses Schild insbesondere an Baustellen hängt.So eine Baustelle sieht für Kinder mitunter aus wie ein
äußerst gelungener Abenteuerspielplatz und wird dafür auch
oftmals genutzt. Die Gefahr, dass Kinder sich in der
Gefahrenzone aufhalten, vor allem wenn sie beispielsweise
nachmittags auf dem Weg zu einem regulären Spielplatz sind,
ist also durchaus begründet.
Nur wäre es ja ausreichend hinzuschreiben „Betreten (für Unbefugte) verboten“
Wenn ein Kind, das alt genug ist um nicht ständig beaufsichtigt werden zu müssen trotzdem das Gelände betritt können die Eltern eben nicht dafür haftbar gemacht werden.
Ferner soll es wohl die Eltern über ihre Pflichten
informieren. Eine Warnfunktion kann man dem Schild wohl auch
nicht absagen.
Welche Pflichten? Wenn die Eltern an besagtem Bauzaun gar nicht vorübergehen werden sie auch nicht informiert und außer in Außnahmefällen gibt es eben diese „Elternhaftung“ nicht.
Sollten die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben,
haften sie für die durch das Kind entstandenen Schäden.
Aber eben nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, wovon in der Regel nur bei Kindern unter 6 Jahren überhaupt geredet wird.
Falls
Klein-Rüdiger also mal seine neuen Feuerwerkskörper im neu
entstehenden Öko-Holzhaus testen möchte, sollte man als
Elternteil hellhörig werden.
Nun gut, wenn die Eltern Klein-Rüdiger Feuerwerkskörper besorgen geh ich mal davon aus, dass man die Eltern wegen Grober Fahrlässigkeit drankriegt.
Wenn jetzt Klein-Rüdiger im Holzhaus zündelt und klein Rüdiger darauf hingewiesen wurde, das man das nicht tut und Klein-Rüdiger schon 12 Jahre alt ist, sind seine Eltern nicht für den Schaden haftbar, sondern nur Klein-Rüdiger.
Hallo,
hätten meine Kinder - als sie noch nicht volljährig waren -
auf dem Nachbargrundstück gezündelt und wäre die Hütte
abgebrannt, dann hätte ich als Elternteil sehr wohl dafür
zahlen müssen. Deswegen hat man schließlich eine
Privathaftpflichtversicherung.
nö, dann hätte Deine Haftgflichtversicherung - so Du eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen hattest - für Deine Kuknder gezahlt, wenn sie schon schuldfähig waren.
Gruß, Karin
- Dann gibt es noch die ganz Schlauen, die glauben, mit
solchen Klauseln Gesetze umgehen zu können. Da liest man dann
z.B. in einem Dienstvertrag, dass es sich angeblich um einen
Werkvertrag handelt (der Klassiker) und manche Arbeitgeber
bringen diesen Unsinn dann auch noch vor Gericht vor…
Sehr wichtig auch bei der Abgrenzung Arbeitnehmer / Nicht-Arbeitnehmer. Kaum jemandem ist bekannt, dass es auf die tatsächliche Stellung, nicht aber auf die Formulierung im Vertrag ankommt. So weiß mancher Arbeitnehmer vielleicht gar nicht, dass er Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, auf Urlaub - und dass er vielleich sogar praktisch unkündbar (jedenfalls nur im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes kündbar) ist.
Ich denke, das ist genau der Grund - „Wollen wir mal hoffen, die anderen wissen es nicht.“
Levay
Hi,
versetz dich doch mal zurück in deine Kindheit (als du schon lesen konntest). Hätte dich ein Schild:
„Betreten (für Unbefugte) verboten“
abgehalten oder doch eher gereizt?
Ich muss gestehen, mich hätte es eher gereizt.
Wenn dann aber noch dabeisteht: „Eltern haften für ihre Kinder“, dann denkt sich so manches Kind bestimmt: „Oh, das könnte irgendwie Ärger mit den Eltern geben“, auch wenn es vielleicht den Satz nicht versteht.
Ich denke, das ist der tiefere Sinn. Die Abschreckung. Und dass manche (viele?) Eltern ihren Kindern auch besonders eintrichtern, dass sie dort nicht spielen dürfen.
Gruß
Nelly
Ich würde sagen, der Spruch wird mit der gleichen Sinnlosigkeit immer wieder verwendet, mit der auch das „Für ihre Garderobe übernehmen wir keine Haftung“ in jeder Gaststätte verwendet wird.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich würde sagen, der Spruch wird mit der gleichen
Sinnlosigkeit immer wieder verwendet, mit der auch das „Für
ihre Garderobe übernehmen wir keine Haftung“ in jeder
Gaststätte verwendet wird.
Hm, ich will *nicht* behaupten, das sei falsch (weil ich es nämlich nicht weiß); aber in dem von dir genannten Schild sehe ich trotzdem mehr Sinn. Das kann nämlich als Willenserklärung verstanden werden (weswegen mir ad hoc auch gar nicht klar ist, warum es unwirksam sein sollte).
Levay
Hallo Levay,
also dürfen die „Steppkes“ bei dir ungestraft deine Wohnzimmerfenster einschlagen und deine Tapeten beschmieren??..*gg*
Hallo Levay,
also dürfen die „Steppkes“ bei dir ungestraft deine
Wohnzimmerfenster einschlagen und deine Tapeten
beschmieren??..*gg*
Natürlich dürfen sie das nicht, aber wenn sie das machen kommen dafür nicht die Eltern in den Knast und je nach Kindesalter müßen auch nicht die Eltern für den Schaden aufkommen. Den Eltern ist jedoch angeraten eine Familienhaftpflicht abzuschließen, sonst sind die Kids u.U. bis über beide Ohren verschuldet wenn sie ihr erstes Geld verdienen.
o.w.t.