Hallo
Wenn ein kleines (nicht deliktfähiges) Kind einen Schaden verursacht, haften die Eltern dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Die Beweislast liegt bei den Eltern.
Habe ich das richtig verstanden?
Ja aber:
Wer hat die Behauptung der Aufsichtspflichtverletzung zu konkretisieren?
Der Geschädigte? Dem fehlen naturgemäß Kenntnisse, etwa über den Entwicklungsstand des Kindes.
Die Eltern? Müssen sie von sich aus eine Liste denkmöglicher Aufsichtspflichtverletzungen ausfertigen und jeden Eintrag widerlegen?
Gruß
Marzeppa
Wenn ein kleines (nicht deliktfähiges) Kind einen Schaden
verursacht, haften die Eltern dann, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ja.
Die Beweislast liegt bei den Eltern.
Nein, beim Anspruchsteller.
Habe ich das richtig verstanden?
Vermutlich nicht.
Wer hat die Behauptung der Aufsichtspflichtverletzung zu konkretisieren?
Der, der einen Anspruch stellt, muß ihn begründen.
Der Geschädigte? Dem fehlen naturgemäß Kenntnisse, etwa über
den Entwicklungsstand des Kindes.
Wenn das Kind nicht deliktfähig ist, spielt der Entwicklungsstand keine Rolle. Erst wenn das Kind älter als 7 Jahre alt ist, muß man glaubhaft machen, dass das Kind haftbar zu mache ist.
Die Eltern? Müssen sie von sich aus eine Liste denkmöglicher
Aufsichtspflichtverletzungen ausfertigen und jeden Eintrag widerlegen?
Nein.
Gruß
Dito
Marzeppa
Nordlicht (IANAL, aber aus Versicherungssicht häufiger mit Haftungsfragen befaßt)