Angenommen ein 13 jähriger begeht durch Unachtsamkeint mit seinem Skateboard an eimem PKW einen Schaden. Da die in Scheidung lebende Mutter Sozialhilfe bezieht und auch keine Haftpflichtversicherung exestiert; kommt der Fall zum Ruhen.
13 Jahre später nun bekommt dieser Sohn ( nun 26 Jahre alt und im Beruf stehend) eine gewaltige Rechnung über diesen besagten Schaden mit Zins und allen sonstigen anfallenden Kosten die sich in 13 Jahren angesammelt haben.
Ist dies so rechtens; oder wäre nicht wenn überhaupt die Mutter für ihren minderjährigen Sohn haftend… " Eltern haften für ihre Kinder".
Vielen Dank für ein paar Hinweise
Moin, Brigitte,
da sollte sich die Mutter mal um Verjährungsfristen kümmern. Nach 13 Jahren eine „Rechnung“ zu schicken (wer schickt die überhaupt?) ist ein wenig hanebüchen.
" Eltern haften für ihre Kinder".
Ja, das hätten sie gerne, die Leute, die diese gelben Schilder aufhängen, so ist es aber nicht. Eltern haften dann, wenn sie ihre Aufsichtsplicht verletzt haben, davon kann hier wohl nicht die Rede sein.
Gruß Ralf
Hallo,
wenn es damals ein gerichtliches Urteil gab (oder einen Mahnbescheid von der Mutter anerkannt wurde), dass der Schaden bezahlt werden muss ist die Forderung des Geschädigten von der Mutter auf das inzwischen volljährige Kind übergegangen und noch nicht verjährt.
Gab es nichts in dieser Richtung ist die Forderung verjährt.
Gruß
Ingrid
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wenn es damals ein gerichtliches Urteil gab (oder einen
Mahnbescheid von der Mutter anerkannt wurde), dass der Schaden
bezahlt werden muss ist die Forderung des Geschädigten von der
Mutter auf das inzwischen volljährige Kind übergegangen
Wie kommst du denn auf so was?
Erstaunt:
Levay
Moin, Brigitte,
da sollte sich die Mutter mal um Verjährungsfristen kümmern.
Lese weiter unten!
Nach 13 Jahren eine „Rechnung“ zu schicken (wer schickt die
überhaupt?) ist ein wenig hanebüchen.
Nein!!!
" Eltern haften für ihre Kinder".
Ja, das hätten sie gerne, die Leute, die diese gelben Schilder
aufhängen, so ist es aber nicht. Eltern haften dann, wenn sie
ihre Aufsichtsplicht verletzt haben, davon kann hier wohl
nicht die Rede sein.
Gruß
Hallo Ralf,
es ist leider so wie schon weiter oben beschrieben.
Es gibt einen Tatbestand.
Hierzu gibt es Gespäche/Verhandlungen.
Als Ergebnis kommt ein „Urteil“ heraus.
Ob das Urteil als „Gerecht“ von allen beurteilt werden kann spielt jetzt keine Rolle mehr.
Der Gewinner erhält einen Titel (Rechtsanspruch)
Dieser verjährt nicht!
Als Geschädigter beobachte ich nun meinen „Schädiger“
Irgendwann stell ich fest, das er Zahlungsfähig ist.
Nun lege ich den Titel vor und erhalte mein „Recht/Geld“.
Das ist ein übliches Verfahren wenn zum Zeitpunkt des Urteils niemand Zahlungsfähig ist.
Kind: Weil es kein eigenes Einkommen hat, Erziehungsberechtigte: weil sie nicht zahlungsfähig waren.
Wie gesagt: Ob das Urteil „rechtens“ erscheint spielt nun keine Rolle mehr.
Gruß Werner
Als Ergebnis kommt ein „Urteil“ heraus.
Woher weißt du, dass es hier ein Urteil gab? Wo steht das?
Der Gewinner erhält einen Titel (Rechtsanspruch)
Nein, der Titel ist nicht der Rechtsanspruch. Im Gegenteil: Der Anspruch ist für den Titel Voraussetzung.
Dieser verjährt nicht!
In welchem Land spielt das? In Deutschland verjährt ein titulierter Anspruch sehr wohl, vgl. § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Erziehungsberechtigte: weil sie nicht zahlungsfähig waren.
…oder weil, wie meistens, überhaupt gar kein Anspruch gegen die Eltern bestand.
Levay
Angenommen ein 13 jähriger begeht durch Unachtsamkeint mit
seinem Skateboard an eimem PKW einen Schaden. Da die in
Scheidung lebende Mutter Sozialhilfe bezieht und auch keine
Haftpflichtversicherung exestiert; kommt der Fall zum Ruhen.
Wurden denn vor 13 Jahren Ansprüche gestellt? Gab es einen Prozess, ein Urteil?
Oder hatte man damals angesichts der „Aussichtslosigkeit“ einfach nichts unternommen? Das ist wichtig wegen der Verjährungsfristen.
Wenn damals ein Urteil gegen das Kind gefällt wurde, dann besteht der Anspruch noch. (Waren das nicht 30 Jahre Verjährungsfrist?)
Zur Haftung denke ich:
Niemand haftet für jemand, außer für sich selbst.
Somit haften Eltern auch nicht für die Handlungen ihrer Kinder, sondern nur für ihre eigenen Handlungen/Unterlassungen.
13 Jahre später nun bekommt dieser Sohn ( nun 26 Jahre alt und
im Beruf stehend) eine gewaltige Rechnung über diesen besagten
Schaden mit Zins und allen sonstigen anfallenden Kosten die
sich in 13 Jahren angesammelt haben.
Ist dies so rechtens; oder wäre nicht wenn überhaupt die
Mutter für ihren minderjährigen Sohn haftend… " Eltern
haften für ihre Kinder".
Vielen Dank für ein paar Hinweise