Eltern kauften 2003 ein Haus, Mängel kommen auf!

Hallo zusammen,

Meine Eltern kauften 2003 ein Haus. Der Verkäufer lies damals noch einmal die Fassade streichen um das Haus attraktiver zu machen. Meine Eltern wussten von dem Zeitpunkt noch nichts von Mängeln und Sonstigen Ärgernissen die sie in den nächsten Jahren erwarten würden.

Das Haus ist über 60 Jahre alt und wurde am Hang gebaut, seit einigen Jahren setzt sich nach und nach mehr und mehr Nässe an den Wänden ab, vorher wohl sicherlich auch schon aber zum Zeitpunkt des Kaufes liesen sich diese Mängel mit dem bloßen Auge nicht ausfindig machen, wahrscheinlich hielt sich die Nässe dazumals noch IN den Wänden auf und kam erst nach und nach nach Außen durch - das macht uns gesundheitlich zu schaffen, die Ölheizung kommt mit dem Heizen kaum mehr nach.

Ein Gutachten haben meine Eltern beim Kauf des Hauses nicht bekommen, sie haben sich also mehr oder minder übers Ohr hauen lassen.

Die Kosten die für eine Sanierung aufkommen würden sind für meine Eltern unbezahlbar, zuletzt hieß es die Kosten würden sich um 4.000 € spannen aber das Haus müsste komplett ausgegraben werden so das die Wände komplett trockengelegt werden können ich glaube nicht, dass da 4.000 € ausreichen werden…

Kann man rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen insofern der Kaufvertrag nichts anderes aussagt oder gibt es überhaupt eine Möglichkeit die man nutzen kann, so dass meine Eltern nicht komplett alleine auf den Renovierungskosten hängen bleiben?

Moin,

Kann man rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen

nein, warum sollten sie.
Es gilt: Wie gesehen, so gekauft.
Nur wenn sie dem Verkäufer nachweisen könnten, daß er arglistig getäuscht hat, könnte da was gehen.

Zudem ist ein 60jähriges Haus schon von der Üblichkeit her irgendwann ein Sanierungsfall. Also auch nichts überaschendes.
Böse gesagt haben sie wahrscheinlich gedacht ein Schnäppchen gemacht zu haben. Jetzt kommt der Bummerang.

Gandalf

Hm naja ich war ja damals 13 als solches kann ich nicht genau sagen welchen Eindruck mir der Verkäufer gemacht hat. Aber ich glaube unter arglistiger Täuschung versteht man dann auch was anderes als Die Fassada neu wirken zu lassen um von anderen Mängeln abzulenken.

Trotzdem vielen Dank für die Antwort ich dachte mir das ja schon fast.

sagen welchen Eindruck mir der Verkäufer gemacht hat.

Genau da scheint das Problem zu sein. Die Eltern hätten sich besser das Haus näher angesehen, als den Verkäufer. Ein Haus zu kaufen, zumal wenn es so alt ist, ohne es von einen Fachmann besichtigen zu lassen, ist im höchsten Maße fahrlässig.

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Hallo,

hinzu kommt, dass das jetzt fast 9 Jahre her ist. In der Zeit kann an einem Haus viel kaputt gehen; auch können in der Zeit die Wände undicht werden.

Von arglistiger Täuschung kann man nur noch reden, wenn z.B. eine alte Giftmülldeponie auftaucht.

Da ist nix zu machen.

Haelge

Moin!

Meine Eltern kauften 2003 ein Haus.

Also vor 9 Jahren.

Der Verkäufer lies damals
noch einmal die Fassade streichen um das Haus attraktiver zu
machen. Meine Eltern wussten von dem Zeitpunkt noch nichts von
Mängeln und Sonstigen Ärgernissen die sie in den nächsten
Jahren erwarten würden.

Möglicherweise wusste der Verkäufer dies mangels Kristallkugel auch nicht.
Darauf wird er abzielen.

Das Haus ist über 60 Jahre alt und wurde am Hang gebaut, seit
einigen Jahren setzt sich nach und nach mehr und mehr Nässe an
den Wänden ab, vorher wohl sicherlich auch schon aber zum
Zeitpunkt des Kaufes liesen sich diese Mängel mit dem bloßen
Auge nicht ausfindig machen, wahrscheinlich hielt sich die
Nässe dazumals noch IN den Wänden auf und kam erst nach und
nach nach Außen durch - das macht uns gesundheitlich zu
schaffen, die Ölheizung kommt mit dem Heizen kaum mehr nach.

Dann sollte das Haus wohl saniert werden, schätze ich.

Ein Gutachten haben meine Eltern beim Kauf des Hauses nicht
bekommen, sie haben sich also mehr oder minder übers Ohr hauen
lassen.

Korrekt ausgedrückt haben Deine Eltern kein Gutachten in Auftrag gegeben.
Selbst Schuld.
Der Verkäufer ist doch nicht dazu verplfichtet, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Die Kosten die für eine Sanierung aufkommen würden sind für
meine Eltern unbezahlbar, zuletzt hieß es die Kosten würden
sich um 4.000 € spannen aber das Haus müsste komplett
ausgegraben werden so das die Wände komplett trockengelegt
werden können ich glaube nicht, dass da 4.000 € ausreichen
werden…

Wenn es an 4.000 oder 10.000 Eur scheitert, ist ein sofortiger Verkauf des Hauses und der Umzug eine Wohnung, die man bezahlen kann, anzuraten.

Kann man rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen insofern der
Kaufvertrag nichts anderes aussagt oder gibt es überhaupt eine
Möglichkeit die man nutzen kann, so dass meine Eltern nicht
komplett alleine auf den Renovierungskosten hängen bleiben?

Das können wohl nur ein Gutachter und schließich ein Fachanwalt klären.

Ich persönlich sehe hier keine Chance, sofern man dem Verkäufer keine arglistige Täuschung nachweisen kann.
Man müsste belegen können, dass er von den Problemen des Hauses wusste und diese beim Verkauf nicht erwähnt hat.

Gruß,
M.

Hi,

Man müsste belegen können, dass er von den Problemen des
Hauses wusste und diese beim Verkauf nicht erwähnt hat.

Ein Verkäufer muss doch nicht von sich aus alle Nachteile des Objekts herunterbeten. Er darf nur auf Nachfrage nichts verschweigen und nichts absichtlich verstecken. So wurde mir es jedenfalls mal erklärt.

Gruß
Stefan

Hallo!

Meine Eltern kauften 2003 ein Haus… Das Haus ist über 60 Jahre alt

So ein alter Kasten aus den 50er Jahren des vorigen Jahrhunderts ist in aller Regel ein Fall für eine grundlegende Sanierung. In gar nicht so seltenen Fällen rechnet sich die Sanierung nicht, weil Materialien, Bauweise und Bauqualität aus einer Zeit stammen, in der es vor allen Dingen um schnell hochgezogenen preisgünstigen Wohnraum ging. Sämtliche Installationen waren gemessen an heutigen Ansprüchen dürftig und primitiv, piffelige Grundrisse mit vielen kleinen Zimmern (für Familien mit meist vielen Kindern), enge, steile Stiegen und hinsichtlich Energiebedarf waren die Häuser allesamt Katastrophen.

Viele dieser Häuser wurden immer schön unter Farbe gehalten. Aber das ist für’s Auge, die Substanz wird davon nicht besser. Eigentlich wird der Grundstückswert durch so ein Haus gemindert. Viele Käufer sehen das alles nicht, investieren in ein paar Halbheiten und sitzen auf diese Weise in einem Fass ohne Boden.

Ein Gutachten haben meine Eltern beim Kauf des Hauses nicht
bekommen, sie haben sich also mehr oder minder übers Ohr hauen
lassen.

Mach Dir nichts vor: Der Kauf fand vor 9 Jahren statt. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Ein Verkäufer muss kein Gutachten beibringen. Vielmehr sollte ein Kaufinteressent das Objekt vor dem Kauf begutachten lassen. Wer statt dessen ohne eigene Sachkenntnis und ohne Einschaltung eines Sachverständigen blind kauft, wurde nicht übers Ohr gehauen, sondern handelte leichtfertig - um es sehr zurückhaltend auszudrücken.

Die Kosten die für eine Sanierung aufkommen würden sind für
meine Eltern unbezahlbar, zuletzt hieß es die Kosten würden
sich um 4.000 € spannen aber das Haus müsste komplett
ausgegraben werden so das die Wände komplett trockengelegt
werden können ich glaube nicht, dass da 4.000 € ausreichen
werden…

Ein über 60 Jahre altes Haus … mit 4.000 € wird in der falschen Zehnerpotenz gedacht. In solcher Größenordnung wird sich die Unsicherheit der Kostenschätzung bewegen.

Kann man rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen…

Vergiss es!

oder gibt es überhaupt eine
Möglichkeit die man nutzen kann, so dass meine Eltern nicht
komplett alleine auf den Renovierungskosten hängen bleiben?

Mit Renovierung wird es nicht getan sein. Eine grundlegende Sanierung ist fällig. Wenn man das nicht möchte/kann, sollte man gar nichts machen und verkaufen.

Gruß
Wolfgang

Hallo nochmal,

ich habe ja nun etliche Antworten zu diesem Thema bekommen, danke erst mal dafür. Ich selbst habe damit leider keine Erfahrung. Dass das Haus nun also komplett grundsaniert werden müsste ist also klar und dass man gegen den Verkäufer in dem Fall nicht vorgehen kann.

Meine Eltern waren auch im Streit schon dabei zu überlegen ob sie das Haus nicht verkaufen sollten. Mir stellte sich in dem Moment die Frage:

Geht das überhaupt wenn das Haus noch nicht abbezahlt wurde und wenn ja wie läuft das ab?

Ja, das geht. Mit dem Verkaufserlös wird dann - im Idealfall - die Restschuld getilgt. Allerdings verlangt die Bank, wenn die Finanzierung noch einige Jahre läuft, in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Das müsste man mit der Bank, die das Haus finanziert hat, klären.
Sollte der erzielte Preis nicht zur Tilgung ausreichen, muss man sich Gedanken machen, wie man das Loch stopfen kann.

Hallo,

ich meinte hier Dinge von arglistiger Täuschung. Es gibt Sachen, die ein Verkäufer erzählen muss. (akut einsturzgefährdet, keine Baugenehmigung…)

Haelge