Eltern können nicht bürgen

Hallo,

der Beginn einer wunderbaren Freundschaft zwischen Vermieter und Mietern. Der Vermieter will etwas, was ihr nicht erbringen könnt/wollt. Sucht auf jeden Fall eine andere Wohung, da hier zukünftiger Streit (wegen allerlei Differenzen) vorprogrammiert sein wird.

Gruß
vdmaster

Ich habe ein riesen Problem, ich werde ab Oktober mit einer Freundin eine Wg gründen.Wir haben schon alles sicher, jedoch besteht der Mieter auf eine Selbstschuldnerische Bürgschaftserklärung meiner Eltern, dazu verlangt er zusätzlich noch eine Kaution von 2 Kaltmieten.Mein Vater ist ALG 2 Empfänger darf nicht als Bürge eintreten und meine Mutter ist auch trotz Job nicht sonderlich liquide, deswegen will sie auch nicht die Bürgschaft übernehmen.
Wir haben die Vermieterin bereits mehrmals freundlich darauf hingewiesen, dass eine doppelte Absicherung gesetzlich verboten ist- das will sie alles gar nicht hören, der Eigentümer will es so und basta.
Wir sind echt verzweifel,t was sollen wir jetzt tun, rechtliche Schritte einleiten ?
Mein Vater sieht die Möglichkeit sobald die Bürgschaft verlangt wird Unzulässigkeit der Bürgschaft geltend zu machen
Wie seht ihr das ?
Bin echt am Ende mit meinem Latein…

Danke, schonmal im voraus für eure Hilfe !

was der vermieter verlangt, ist so nicht zulässig:


nur nutzt das genau gar nichts: wenn ihr das nicht erfüllt, werdet ihr die wohnung nicht bekommen. und angesichts des vorprogrammierten streits solltet ihr auch nicht darauf bestehen oder sehenden auges in diesen streit hinein laufen.

sucht euch eine andere wohnung. es ist mit sicherheit nicht die einzige auf der welt. eine verschimmelte wohnung hättet ihr nicht genommen, eine für die doppelte miete auch nicht, eine mit übertriebenen forderungen seitens des vermieters eben auch nicht.

Hallo,
der Vermieter will gar nichts, der Mieter vulgo der Unter-Vermieter will etwas.
Gruss Helmut

Hallo,

Nur mal so: Was ist mir den Eltern der Freundin? Können die in einer Form einstehen, dass der Vermieter zufrieden ist?

Gruß
Jörg Zabel

Dazu habe ich auch mal eine Frage.

Mal abgesehen von dem zu erwartenden schlechten VErhältnis ziwschen Mieter und VErmieter…

Wenn diese doppelte Absicherung rechtlich unzulässig ist und ich den Mietvertrag unterschreibe, sollte der rechtlich nicht haltbare Passus doch wegfallen. Bzw. wie kann man diesem Treiben rechtlich entgegen wirken?

Hallo,

Mal eine Frage am Rande:
Die Bürgschaft ist die Absicherung gegen Mietausfall.
Die Kaution ist die Absicherung gegen Schäden an der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses. Die Kaution kann IMHO nicht zur Begleichung von Mietschulden herangezogen werden.

Ich sehe hier keine „gesetzlich verbotene doppelte Absicherung“. Oder sehe ich das falsch?

Grüßle,
Tinchen