herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.
Es ist gut, dass Sie sich bereits über solche Fragen Gedanken machen.
Insoweit kann ich Ihnen auch empfehlen weitere Vorsorgemaßnahmen zu treffen, etwa unter:
http://www.vorsorgeordnung.de
Zunächst ist die Grundschuld nur eine Absicherung der Bank. Wenn also alles gut geht und Ihr Bruder das Darlehen zurückzahlt - und damit die Voraussetzung für die Löschung gegeben sind, gibt es im Erbfall keine Probleme.
Anders sieht es natürlich aus, fall Ihr Bruder nicht zurückzahlt bzw. nicht zurückzahlen kann. Dann würden zunächst wohl Ihre Elter das Darlehen bedienen. Dies hätten dann ber einen Regressanspruch gegenüber Ihren Bruder.
Dieser Regressanspruch für im Todesfall - sofern nicht verjährt etc. - grundsätzlich als Forderung den Nachlass erhöhen. Bei der Teilung des Nachlasses wäre dies also zu berücksichtigen und hätte in dem Fall auch für Sie keine Nachteile.
Sollte die Eltern tatsächlich das Darlehen übernehmen bzw. zurückzahlen, sollte dies schriftlich fixiert bzw. so geregelt werden, dass auch Sie entsprechenden den elterlichen Wunsch erben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
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