Eltern schließen Vertrag auf Namen des Kindes

Was passiert wenn die Eltern einen Vertrag (z.B. mit der dt. Telekom)auf den Namen eines ihrer minderjährigen Kinder (unter Angabe eines falschen Geburtsdatums)abschließen und Schulden verursachen?
Der Vertrag wurde also abgeschlossen (unter Vorspiegelung falscher Tatsachen)als das Kind noch minderjährig (14J.) war. Mittlerweile sind die durch diesen Vertrag entstandenen Schulden 7 Jahre alt, das „Kind“ damit volljährig.
Nun erfuhr dieses Kind erst kürzlich (also heute ) überhaupt von der ganzen Angelegenheit, denn die Eltern fingen in all diesen Jahren sämtliche Briefe von dem Inkasso-Büro und der gerichtsvollzieherin ab. Ebenfalls haben die Eltern eine Teil-Schuld schon im Namen ihres Kindes beglichen (im Sinne von: Wir zahlen das für unser Kind), aber eben ohne das das Kind darüber informiert war.
Nun kam ein Brief durch Zufall bei dem Kind an, dieser besagt, dass es entweder in 4 Tagen eine Eidesstattliche Versicherung abgeben soll oder von der Polizei mit bereits ausgestelltem Haftbefehl festgenommen wird!
So, nun die Fragen dazu:
a) Kann die Vollstreckung des Haftbefehls verzögert werden? Wenn ja wie?
b) Kann überhaupt etwas passieren (wie zum Beispiel die Verhaftung) da das Kind zum Vertragsabschluss definitv noch minderjährig war?
c) Können die Schulden irgendwie auf das Kind übertragen werden (so das es im Endeffekt wirklich zahlen muss) ?
d) Könnte in diesem Fall Anzeige gegen die Eltern wg. Betrug oder ähnlichem gestellt werden?

(PS: Der Besuch beim Rechtsanwalt ist natürlich geplant, aber ein paar schnelle Antworten wären trotzdem toll!)

So lächerlich wie es vielleicht klingen mag und so traurig ich es selber finde ist diese Frage ernst gemeint!
Gruß Schnucke

Hi Schnucke, versteht wohl auch jeder so.

Dem Kind kann eigentlich nix passieren - Gründe wurden ja eigentlich selbst schon genannt.

Da aber deutsche Institutionen oft langsam sind, kann es vielleicht zu Unannehmlichkeiten kommen, bis die den ganzen Zusammenhang irgendwie raffen.

Also erstmal Zähne zusammenbeißen. Die Richter werden merken, dass das gar nicht geht - rein rechnerisch!

Die Alten verklagen? Schwere Frage… Wahrscheinlich kriegen sie ja sowieso eins drauf, wenn es jeder begriffen hat. Selber auch klagen? Muss das Kind selbst entscheiden. Ist ja jetzt auch erwachsen.

Alles in allem: Durchhalten! Das geht gut aus! (Schade nur um den Bruch mit den Eltern. Vielleicht läßt sich das später reparieren, wenn’s nicht mehr so weh tut?)

Alles Liebe und Gute!

Horst

Hi, Danke, da machst du mir schon mal ein bisschen Mut.
Die größte Angst ist eben, dass (wie im Schreiben der Gerichtsvollzieherin steht) dass am Montag die Polizei vor der Tür steht und den Haftbefehl ausführt…

Hallo,
dann geh noch heute selber zur Polizei und schildere dort die Sachlage!

warum mit der Angst leben, wenn man die Sache so einfach aus der Welt schaffen kann???
Polizisten können nämlich auch rechnen…

grüße
miamei

Davon direkt selbst zur Polizei zu gehen wurde (von einem ehemaligen Polizeibeamten) abgeraten, da es durchaus sein kann das der Haftbefehl direkt vollzogen wird…
Auch wenn die Polizei selbst rechnen kann, könnte es sein das erstmal die Verhaftung/inhaftierung geschieht und abgewartet werden muss bis der ganze Papier-Dschungel durchgekaut ist…was durchaus ein paar tage Gefängnis mit sich führen könnte^^

na wenn mich nicht alles täuscht führt der Gerichtsvollzieher den Strafbefehl durch und bekommt nur Amtshilfe.
Am besten Montag morgen den Guten Mann anrufen.
gruss

Hallo,

das Beste dürfte sein, direkt beim Amtsgericht (Rechtspfleger) der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu widersprechen.

Belege und Beweise mitnehmen, über die Vorgänge, dass z. B. die Mahnungen unterschlagen wurden, eine eidesstattliche Versicherung (ist nicht das Gleiche wie der angedrohte Offenbarungseid) machen und dem Widerspruch beifügen.

Wenn der Anwalt nicht sofort handeln kann, kann man das auch direkt beim Rechtspfleger machen.

Ob es möglich ist, einen Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen, dass bis zur Klärung die eidesstattliche Versicherung (hier fürher Offenbarungseid genannt) ruhend gestellt wird.

Den Gang zum Gerichtsvollzieher kann man sich wohl sparen. Der entscheidet nicht ob die eV abgelegt werden muss oder nicht. Im Gegenteil der verhaftet auch gleich und schickt bis zur Abgabe der eV das „Kind“ hinter schwedische Gardinen. Ein Gerichtsvollzieher vollzieht nur das, was das Gericht ihm vorgibt.

Gruß
Ingrid