Eltern und BaFöG

Hallo Experten!

Das ist ein sehr altes Thema, die mich bis heute immer noch plagt.

Also:

Ich habe im Jahr 2003 schulische Ausbildung angefangen. Damals wohnte ich noch bei meinen Eltern. Da die Entfernung zwischen m. Zuhause und Schule ca. 70 km betrug, bin ich dann umgezogen in die Stadt wo meine Ausbildung stattfand. (1 Zimmer in Wohnheim, Baujahr 1906, Bad+WC zur Mitbenutzung usw. Miete ca. 300 € pro Monat). Mein „Einkommen“ damals war bloß Kindergeld…in der Schule hat man kein Geld gekriegt, weil das eine schulische Ausbildung war.
Nach paar Monaten habe ich Antrag auf Bafög gestellt, und als Antwort habe ich eine ABSAGE gekriegt mit Begründung das meine Eltern genug Geld verdienen. (Ich als Einzelkind, Vater - Maschinenbauingenieur, Mutter auch arbeitstätig)
Behörde hat es ausgerechnet, dass die Eltern mir monatl. 730 Euro geben müssen (Wohnung, Essen usw.) Mein Vater war natürlich damit nicht einverstanden und er hat die 3 Jahre die ich dort Ausbildung gemacht habe, nur das Zimmer bezahlt (also 300 Euro) …ich habe jeden Monat nur vom Kindergeld gelebt. (Essen gekauft, Rechnungen (Strom, telefon usw) bezahlt, Sachen für die Schule + „Haushalt“ gekauft.
Weiß heute selber nicht mehr, wie ich mit so wenig Geld ausgekommen bin!
Heute bin ich längst mit meiner Ausbildung fertig und arbeite schon…verdiene mein eigenes Geld!

Meine Frage wäre: was halten sie von der ganzen Situation? Haben meine Eltern recht gehabt? Was hätten sie in der Situation gemacht? was hätte ich damals machen können?

Gruss.

P.S. zusätzlich arbeiten gehen…konnte ich nicht…weil ich erst abends um 16-17 Uhr nach Hause kam. und sehr viel lernen musste.

ich kann mir nicht vorstellen,dass du von 154€ einen monat lang gelebt hast!

Hallo SuperGirl,

ich habe damals in meiner ersten Ausbildung auch nicht mehr zuhause gewohnt. Ich hatte 500,00 DM zur Verfügung und musste damit meine Wohnung und alles andere bezahlen. Die Wohnung hat 250,- DM gekostet, ich hatte also noch 250,- DM zum Leben. Das hat natürlich nicht ganz gereicht und ich habe mir noch mit einem Nebenjob 200 DM pro Monat dazu verdient. So bin ich gerade so über die Runden gekommen. Von meinen Eltern habe ich nichts bekommen. Anspruch auf Bafög hatte ich genau wie du nicht, da meine Eltern mich laut Amt hätten unterstützen sollen. Ich wollte es aber selber schaffen und meinen Eltern nicht auf der Tasche liegen.

Ich musste auch jeden Tag bis 17 Uhr arbeiten und viel lernen. Trotzdem gab es noch Zeit für einen Nebenjob. Wenn man will oder MUSS, dann geht das auch!!!

Deine eigentliche Frage beantwortet das zwar nicht, aber vielleicht gibt dir das einen Denkanstoß

Gruß

Phoebe

Hallo,

wieviel die Eltern zahlen müssen, weiß ich nicht. Aber ein Freund von mir bekommt in seiner Ausbildung knappe 350 Euro und sonst gar nichts, und er lebt davon mit Miete und allem. Ich wundere mich, dass ein Zimmer in einem uralten Wohnheim 300 Euro gekostet hat; hier in Düsseldorf (wurde mal zur zweitteuersten Stadt Deutschlands gekürt), sind das kalt 180. Warst du in München??

So lange du also klar gekommen bist - wieso ärgerst du dich immer noch darüber? Vielleicht solltest du dich mit deinen Eltern mal zusammensetzen und das Thema abschließen? Es kommt natürlich auch drauf an, wie es denen finanziell so ging - wenn ich zwei Top-Manager als Eltern habe, will ich mehr Geld von denen als vom arbeitslosen Vater und der Halbtagsverkäuferin, so gesehen.

Naja, und ich kenne Leute, die unter den unmöglichsten Bedingungen arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren - was ist mit Zeitungen verteilen von fünf bis sieben Uhr morgens? Ich selber kellner abends von acht bis zwölf und arbeite samstags. Die Zeiten hat doch fast jeder frei.

Mein Bafögamt will von meinen Eltern irgendwas mit 500 Euro für mich, die ich auch nicht komplett bekomme. Aber ich wohne auch noch bei denen…meine Fahrzeit beträgt pro Strecke zwei Stunden, das ist durchaus auch machbar.

Aber ich finde, das kommt sehr auf die Situation an, und du hast es ja überstanden.

Grüße

Sonja

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Hallo SuperGirl!

Also mal abgesehen davon, wie das ganze dann zwischenmenschlich weitergegangen wäre, hättest Du folgende Möglichkeit bzw. folgenden Anspruch gehabt:

Dein Bedarf wurde per Bescheid durch Dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung (AfA) auf Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetztes und unter Berücksichtigung des FörderungsG Deines Bundeslandes ermittelt. Wenn in Deinem Bescheid festgestellt wird, dass Deine Eltern mehr verdienen, als Dein Bedarf hoch ist, erhälst Du keine Förderung.
Aber: Der Bedarf bleibt erhalten und Du hast Anspruch darauf. Wird also festgestellt, dass Deine Eltern zahlen können, sie weigern sich aber, hast Du folgende Möglichkeit:

Du schreibst einen Brief an Deine Eltern bzw. das lt. Bescheid festgestellte Elternteil (Absendenachweis für das Amt mittels Quittung und als Einschreiben verschicken). Gehst dann zu Deinem zuständigen Sachbearbeiter und teilst mit, dass Deine Eltern nicht bezahlen und Du sie schriftlich aufgefordert hast.

Dann kannst Du sagen, dass Du knapp bei Kasse bist und bittest um eine Vorauszahlung. Hast Du o.g. Nachweise erhälst Du diese Zahlung i.d.R. am selben Tag in bar!
Unabhängig davon geht es dann in jedem Fall so weiter:

Das Amt überweist Dir monatlichen Dein Geld und kümmert sich um die Beschaffung bei der im Bescheid festgestellten Person. Das ganze geht mittels PZU (Postzustellungsurkunde), d.h. die Zustellung gilt als erfolgt, egal ob der Empfänger sie tatsächlich erhalten hat oder nicht (z.B. weil er im Urlaub ist).

Der Empfänger kann dann Widerspruch einlegen. Danach noch Einspruch. Dann noch eine Klage. Wird darauf verzichtet, muss gezahlt werden. Bei ausbleiben der Zahlung geht die Forderung vom AfA an das zuständige Finanzamt - und das holt sich das Geld schneller als man schaun kann! Das kann von einer Gehaltspfändung bis hin zum Gerichtsvollzieher mit dem schönen „Kuckucksaufkleber“ gehen.

Da das ganze schon recht alt ist, denke ich nicht, dass Du noch etwas machen möchtest, oder? Denn wenn, müsstest Du nachweisen können, dass Dir kein Geld zugegangen ist.

Ich hoffe Dir weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen kannst Du mir jederzeit schreiben.

Ach ja, und natürlich ist meine Antwort nicht rechtsverbindlich. Sie stellt lediglich meine Meinung aufgrund beruflicher Erfahrung (in einem AfA) dar.