Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe gelesen, dass man vorbeugende Maßnahmen zur Verringerungen des Elternunterhaltes treffen kann.
Was genau kann man tun?
Im Internet ist speziell dazu nichts zu finden?
Vielen Dank
&
Viele Grüße
RobertS
Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe gelesen, dass man vorbeugende Maßnahmen zur Verringerungen des Elternunterhaltes treffen kann.
Was genau kann man tun?
Im Internet ist speziell dazu nichts zu finden?
Vielen Dank
&
Viele Grüße
RobertS
Die Antwort wird Ihnen nicht gefallen, aber es ist schon deshalb nichts darüber zu finden, weil das Beihilfe zu einer Straftat wäre:
§ 170 StGB (Strafgesetzbuch)
Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sehr geehrter Herr Hübsche,
was schreiben Sie da für einen hahnebüchenden Unsinn?
Selbstverständlich gibt es legale, vorausschauende Finanzdispositionen, die einen eventuellen Elternunterhalt verringern, oder sogar ganz ausschliessen können. Ganz sicher sind diese Massnahmen auch nicht strafbar.
Schade, dass Sie hier schreiben, ohne zu überlegen- bzw. anscheinend auch ohne jegliches Hintergrundwissen.
Ich habe gelesen, dass man vorbeugende Maßnahmen zur
Verringerungen des Elternunterhaltes treffen kann.Was genau kann man tun?
Im Internet ist speziell dazu nichts zu finden?
Vielen Dank
&
Viele Grüße
RobertS