eine junge famile vater, mutter und kind.
mutter ist gelernte krankenschwester zur zeit aber in elternzeit für drei jahre. sie bekommt von der arge hartz IV zzgl. mietzuschuss und elterngeld. knapp 650€ im monat
er macht grade sein erste ausbildung zum maler und anstreicher und bekommt ca. 300€ ausbildungsvergütung. er ist 23 jahre alt. er wohnt schon seit mehr als zwei jahren mit seiner freundin zusammen und hatte vor der ausbildung nur kleiner jobs in der firma seiner eltern.
frage ist nun, da er noch unter 25 ist und dies seine erste ausbildung ist hat er doch noch anspruch auf unterhalt von seinen eltern, oder?? wieviel wäre das ca. in diesem beispiel?? grund der ganzen sache ist, er hat stress mit seinen eltern da sie seine freundin un das kind nicht akzeptieren. die eltern stellen sich nun quer um z.b. seinen teil der miete zu zahlen. ach so, die wohnung läuft nur auf dem namen der freundin und die freundin kriegt auch nur wohngeld für sich und den kleinen. das sind zweidritel, das letzte drittel käme vom kindsvater, aber der braucht seine 300€ ausbildungsvergütung schon fast für seinen lebenunterhalt wie fahrkarte, versicherungen, essen auf arbeit usw. anrecht auf unterstützung vom amt hat er laut der arge nicht, da seine eltern noch unterhaltspflichtig sind und auch zuviel verdienen.
wie seht ihr das?? wer hat sowas ähnliches erlebt oder weiß mehr??
frage ist nun, da er noch unter 25 ist und dies seine erste
ausbildung ist hat er doch noch anspruch auf unterhalt von
seinen eltern, oder?? wieviel wäre das ca. in diesem
beispiel??
eltern sind während der ausbildung unterhaltspflichtig. da der junge man seine erstausbildung absolviert wäre er sicherlich bab-berechtigt.(wenn keine schulische ausbildung) bab anträge gibt es bei der aa. die bab stelle prüft den unterhalt der eltern. u.u. muss er diesen dann einklagen.
Die Begründung steht eigentlich im Ablehnungsbescheid, ansonsten nochmal nachfragen.
Aber EIGENTLICH gibt nur 3 Gründe:
Die Eltern verdienen zu viel und müssen zahlen (was der junge Vater auch einklagen kann)
Es handelt sich um eine „nicht Förderungswürdige Ausbildung“
Er hat bereits eine Ausbildung abgeschlossen, bzw. eine angefangen und abgebrochen.
Es sollte geklärt sein warum er kein BAB erhält, bevor man hier weiterhelfen könnte.
Gruss Backs
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im Prinzip müssten die Eltern eine erste Ausbildung finanzieren, AAAAABBBBEEEERRR (hier ein extra großes „aber“), mich macht der Ausbildungsberuf und das Alter des Lehrlings stutzig.
Zum Maler und Anstreicher benötigt man im Normalfall den Hauptschulabschluss, höchstenfalls einen Realschulabschluss. Bei letzteren wäre man ungefähr 18 Jahre alt, wenn man von der Schule abgeht.
Er ist 23 und macht jetzt erst die Ausbildung?? Was war dazwischen?? Gammeln, jobben oder ernsthafte und nachweisbare Suche nach einem Ausbildungsplatz?
Das ist sehr wichtig. Volljährige Kinder müssen ihre Ausbildung zügig machen, ohne große (selbstverschuldete) Lücken zwischen Schule und Ausbildung und ohne große Verzögerung zwischen Ausbildungsbeginn und -ende.
Eltern von volljährigen Kindern haben nämlich auch mal Anspruch auf ihre eigene Selbstverwirklichung und - so sehen es die meisten Gerichte - es darf nicht ewig ein Damokles-Schwert in Richtung Unterhalt über ihren Köpfen schweben.
Wenn die Unterhaltskette (Schule - Ausbildung) zu lange gerissen ist (und dies im Verantwortungsbereich des Kindes lag), kann u. U. also mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit eine Unterhaltspflicht der Eltern beendet sein.
Gruß
Ingrid
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ok die jahre zwischen der schule und der ausbildung hab eich vergessen zu beschreiben. sagen wir mal so, die fiktive person um die es geht hatte kurz nach der schule ständig probleme mit dme handegelenk der rechten hand nach diversen operationen (diverse tumore wurden entfern) ist es jetzt erst soweit dass er eine ausbildung angehen kann. in der zwischenzeit hat er gejobbt, allerdings nur im büro wo er mit der hand nicht soviel tun musste. na ch langer reha und vielen arztbesuchen macht er jetzt nun die ausbildung.
gruß stefan
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