sind meine eltern verpflichtet für ein studium unterhalt zu zahlen?
hallo!
ich habe nach meinem abitur und einem praktikum mein (erstes) studium aufgenommen (bin 22) und möchte nun wissen ob es stimmt dass meine eltern mir gegenüber unterhaltsverpflichtet bleiben ? ich habe gehört die eltern sind (sofern es ihnen finanziell möglich ist) verpflichtet ihren kindern die gleiche ausbildung möglich zu machen die sie auch haben dh der gleiche ausbildungsstand (sie haben beide studiert) stimmt es also dass ich von ihnen verlangen kann mich über das studium hinweg unterhalt zu zahlen (sofern ich zielstrebig dabeibleibe und die finazierung nicht umsonst ist)?
ich habe gehört die eltern sind (sofern es ihnen
finanziell möglich ist) verpflichtet ihren kindern die gleiche
ausbildung möglich zu machen die sie auch haben dh der gleiche
ausbildungsstand (sie haben beide studiert)
also ich kenne das so, dass Eltern verpflichtet sind, ihren Kindern eine Ausbildung zu ermöglichen, die den Begabungen des Kindes entspricht. D.h. Nicht-Akademiker könnten sich, finanzielle Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, auch nicht vor der Finanzierung eines Studiums drücken.
Wie das mit dem Praktikum vorher ist, weiß ich nicht. Dazu müsste man auch wissen warum, wieso weshalb.
stimmt es also
dass ich von ihnen verlangen kann mich über das studium hinweg
unterhalt zu zahlen (sofern ich zielstrebig dabeibleibe und
die finazierung nicht umsonst ist)?
Vor allem stimmt, dass Eltern Bummelei nicht finanzieren müssen.
klingt ja nicht grad, als hättest du ein gutes Verhältnis zu deinen Eltern…aber das ist sicher eine andere Geschichte.
Nach meinem Kenntnisstand sind deine Eltern, sofern sie dazu in der Lage sind, verpflichtet, dir eine erste Ausbildung zu finanzieren. Und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine zweite.
Ich wüßte nicht, was das mit dem Bildungsstand deiner Eltern zu tun haben sollte, es sollte doch wohl in erster Linie nach deinen Fähigkeiten gehen.
Vielleicht liest du mal hier weiter, auf den ersten Blick scheint mir, dort findest du alles, was du brauchst.
Soweit ich weiß ist die gesetzliche Lage in Österreich so wie von dir beschrieben. In Deutschland ist dagegen (unter verschiedenen, von dir großteils genannten, Voraussetzungen) die komplette erste Ausbildung des Kindes zu finanzieren, unabhängig vom Bildungsstand der Eltern.
moin,
deine eltern sind dir bis zum 25. lebensjahr unterhaltspflichtig, wenn
du
a. einer geradlinigen ausbildung nachgehst. gradlinig heisst z.b. : schule, maurerlehre, architekturstudium
NICHT gradlinig ist z.b. schule-mechatroniker- studium der archaeologie
da musst du dann schon sehr genau begruenden, warum das so sein soll…
b. in einer nicht selbstverschuldeten situation auf hartz4 faellst: dann bekommst du zwar das geld erstmal vom jobcenter, arbeitagentur oder wie das sonst alles heisst, die werden aber das gezahlte geld bei deinen eltern zurueckholen.
Frage zum Thema
Hallo ,
also ich habe das jetzt noch nicht ganz verstanden , was heißt den genau Ausbildung finanzieren.Sind das die Studiengebühren , Wohnung , Freizeit etc. ? Da kommt ja einiges zusammen !
Liebe Grüße
Das die Eltern dazu verpflichtet sind, eine Ausbildung zu finanzieren (egal welche und insoweit sie dazu in der Lage sind) weißt Du ja jetzt schon.
Ich finde aber, dass Studenten auch etwas dazu beitragen können, indem sie jobben. Das ist gut für den Geldbeutel, für die Erfahrung und nicht zuletzt auch für das Verhältnis zu den Eltern.
also ich habe das jetzt noch nicht ganz verstanden , was heißt
den genau Ausbildung finanzieren.Sind das die Studiengebühren
, Wohnung , Freizeit etc. ? Da kommt ja einiges zusammen !
es heißt ja auch finanzielle Leistungsfähigkeit vorausgesetzt.
Ich finde aber, dass Studenten auch etwas dazu beitragen
können, indem sie jobben. Das ist gut für den Geldbeutel, für
die Erfahrung und nicht zuletzt auch für das Verhältnis zu den
Eltern.
hängt jetzt aber auch noch vom Studienfach ab. Wenn meine Tochter als Lehramtsstudentin Biologie und Chemie (mit zwei Großpraktika, die theoretisch innerhalb EINES Semesters absolviert werden hätten sollen, natürlich beide mit Anwesenheitspflicht untertags im Labor) NOCH ein Semester verloren hätte, weil sie meinte dazuverdienen zu müssen, dann wäre ich aber stinkig geworden.
Dass sie einen kleinen Job im Kinderheim, wo sie FSJ gemacht hat, für die kleinen Freuden des Lebens hatte, der auch nicht beim Studium störte, mal ganz abgesehen.
ja, so ist es wohl auch abhängig von der Belastung durch das Studium.
Was aber nicht heißt, das das immer so ist. So gibt es ja auch die Semesterferien. Was bei uns meistens geht sind Hiwiverträge. Da lernt man das Institut kennen und bekommt mehr Einblick in die Bereiche.
Grüße Karamell
hängt jetzt aber auch noch vom Studienfach ab. Wenn meine
Tochter als Lehramtsstudentin Biologie und Chemie (mit zwei
Großpraktika, die theoretisch innerhalb EINES Semesters
absolviert werden hätten sollen, natürlich beide mit
Anwesenheitspflicht untertags im Labor) NOCH ein Semester
verloren hätte, weil sie meinte dazuverdienen zu müssen, dann
wäre ich aber stinkig geworden.
Dass sie einen kleinen Job im Kinderheim, wo sie FSJ gemacht
hat, für die kleinen Freuden des Lebens hatte, der auch nicht
beim Studium störte, mal ganz abgesehen.