Eltern warem am Sparbuch

Guten Tag,

ich habe da so ein Kleines Problem! ich bin 21 jahre alt und habe mir mit 18 meine Sparbücher Ausgehändigt so auf beiden waren nur noch so 2 € beträge !

ich frage mich jetzt wo das restliche geld hin gekommen ist ich habe mein Weihnachtsgeld geb geld immer dort eingezahlt!

also sollte schon etwas drauf sein! kann es leider nicht mehr einsehen weil das eine sparbuch aufgelöst wurde!

Meine Frage nun :

  1. Kann ich von dem Aufgelösten Sparbuch noch irgendwelche Infos Erhalten wie z.b. umsätze?

  2. wenn meine Eltern an meinem Sparbuch und haben geld abgehoben ist das rechtens? (wärend ich unter 18 war?)

Vielen Dank

Lg darkbauer

Hi

  1. Kann ich von dem Aufgelösten Sparbuch noch irgendwelche
    Infos Erhalten wie z.b. umsätze?

In der Regel ja - gegen Kostenersatz.

  1. wenn meine Eltern an meinem Sparbuch und haben geld
    abgehoben ist das rechtens? (wärend ich unter 18 war?)

Wenn Du unter 18 bist, darf die Bank schuldbefreiend an die Erziehungsberechtigten auszahlen.
Wenn das (DEIN) Geld jedoch nicht für Dich verwendet wurde, kannst du natürlich Ansprüche gegen Deine Eltern erwägen

Grüße

Uwe

Vielen Dank

Lg darkbauer

Hallo,

grundsätzlich kannst du gegen Gebühr historische Umsätze deines Sparbuches erhalten.

Da es sich bei einem Sparbuch um ein Inhaberpapier handelt, kann die Bank gegen Vorlage des Sparbuches und falls kein begründeter Verdacht besteht schuldbefreiend an die vorlegende Person auszahlen.

Somit ja, die Bank durfte das Geld an deine Eltern auszahlen.

MfG

Hallo,

Da es sich bei einem Sparbuch um ein Inhaberpapier handelt,

das ja nun gerade nicht. Wenn dem so wäre, müßte das Kreditinstitut an jeden auszahlen, der das Sparbuch vorlegt. Das ist nicht der Fall, weswegen man von einem hinkenden Inhaberpapier spricht. Vollständig bezeichnet man ein Sparbuch als hinkendes Inhaber- und qualifiziertes Legitimationspapier.

Da der Rest richtig war, unterstelle ich, daß das Wort hinkend irgendwo verlorenging. Würde ja passen.

Ansonsten:
http://www.lexexakt.de/glossar/legitimationspapier.php

Gruß
Christian

Das die Bank berechtigt war das Geld auszuzahlen, heisst aber nicht, dass deine Eltern berechtigt waren das Geld abzuheben. Lasse feststellen um welche Beträge es sich handelt und entscheide dann ob Du über einen Anwalt diesen Sachverhalt klären lassen willst.
Für ein gutes Familienverhältnis wäre es aber auch ratsam nach dem Gang zur Bank mit den Eltern ein Gespräch zu suchen.