Hallo zusammen,
meine Eltern haben vor langer Zeit eine Lebensversicherung auf meinen Namen bzw. für mich abgeschlossen. Jetzt wir sie in wenigen Wochen fällig und meine Eltern haben mich informiert, das sie das Geld für sich behalten wollen. Wie soll ich nun damit umgehen? Wem steht das Geld per Gesetz zu? Kann mir jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
stier4
Hallo,
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Deine Eltern sind anscheinend die Versicherungsnehmer.
das heißt sie haben das Gestaltungsrecht des Vertrages. -
Es gib ein Bezugsrecht im Todes- und Erlelebnsfall. Dies steht im Versicehrungsschein. Da mal reinschaun.
Zudem ist dieses Bezugsrecht entweder widerruflich (schlecht für Dich) oder unwiderruflich (gut für Dich wenn Du der Begünstigte bist, dann gibts Kohle).
Im Zweifel mal bei der Versicherung anrufen udn diese Punkte erfragen.
Bei Fragen einfach nochmal melden…
das ist ganz klar geregelt. Wenn diene Eltern einen Vertrag abgeschlossen haben auf dein Leben dann bist du versicherte Person. Das heißt du bist das versicherte Risiko. Neben der versicherten Person gibt es den Versicherungsnehmer dieser bezahlt die Prämie und hat allen Handlungsspielraum. Er kann iden Vertrag verändern, rückkaufen, prämienfreistellen, verpfänden usw.
Dann gibt es im Vertrag die Begünstigte Person. ALso derjenige der Die Ablebensleistung und derjenige der die Erlebensleistung bekommt. Normalerweise kann die versicherte Person nicht die Ablebensleistung bekomme da sie ja tot ist. Im Erlebsnfall ist es meist die versicherte Person.
Bei einem volljährigen können die Eltern nicht ohne dein Einverständnis einen Vertrag abschließen. Also müßtest du auch Versicherungsnehmer sein und damit bestimmen können wer die Leistung bei erleben bekommt. Lass dir die Polizze zeigen. Dort sind die Rechtsverhältnisse dokumentiert.
Die Versicherung erteilt dir Auskunft wenn du Versicherungsnehmer bist Wenn du kein Versicherungsnehmer bist so hast du auch keine Rechte aus em Vertrag außer du hast ein unwiederrufliches Bezugsrecht.
Freundliche Grüße
Martina
Ruf bei der Versicherung an und frage nach wem das Geld aus der Versicherung zusteht. Dort ist ganz klar geregelt auf wen die Versicherung abgeschlossen ist und wer das Geld bekommt. Ich gehe davon aus, dass deine Eltern Versicherungsnehmer waren und du die versicherte Person. Wenn in den Unterlagen steht das die VP das Geld bekommt hast du nichts zu befürchten. Dann solltest du da nur bescheid geben, am besten schriftlich, dass das Geld auf dein Konto fließen soll.
Gruß
Dennis
Hallo,
leider kann ich auf diese Frage nicht antworten. Da kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Ich würde aber in diesem Fall mit der Versicherungsgesellschaft reden.
Bei vielen Versicherungen kann man mit einem Juristen sprechen, der kann solche Fragen am besten beantworten.
Viele Glück
Goldstückchen
Ihre Eltern haben abgeschlossen, sprich: sie haben einen Vertrag mit dem Versicherer, den sie auch selbst finanziert haben (wobei die Frage wer finanziert hat, weniger interessiert).
„Auf meinen Namen“ ist etwas unklar; üblicherweise ist das die Formulierung der Menschen, auf dessen Leben die Versicherung läuft. Möglicherweise ist damit auch das Bezugsrecht gemeint, was bedeutet, dass im Antrag (vielleicht sogar in der Police) steht, wer das Geld im Fälligkeitsfall bekommen soll.
Dieses Bezugsrecht ist widerruflich (davon gehe ich aus, denn sonst würde der Versicherer nicht an die Eltern auszahlen). Nun gut. Was immer die Eltern bewogen hat, sich zu entscheiden das Geld für sich zu behalten: sie dürfen es.
Faktisch ist hier wohl so etwas gefallen wie "wenn du 18 (oder 20 oder…) bist, erhälst Du die Lebensversicherung. Dieses ist keine Schenkung sondern eine Ankündigung, die auch ungesagt unter Vorbehalt steht. Es scheint ja (gute oder schlechte) Gründe geben, dass sie nun anders entscheiden.
Also nicht nur „schlechte Karten“ für Sie, sondern gar keine Karten in der Hand.
Mein Rat: selbst eine Versicherung abschliessen - auf wen auch immer. Spätestens bei Fälligkeit handeln die meisten Menschen anders als geplant. Und dann verstehen Sie es…
Hallo stier4,
grundsätzlich gilt es zu klären, wer der versicherungsnehmer ist. wenn sie der versicherungnehmer und über 18 sind, haben ihre eltern keinen ansprüch auf die summe. auch wenn ihre elter antragsteller waren und betragszahler sind.
wenn sie die versicherung (bzw. die nummer) kennen, dann schreiben sie diese versicherung an und bitten um die auskunft über den versicherungnehmer und die inanspruchnahme bei auszahlung.
wenn sie nicht der versicherungsnehmer sind, dann müssen das mit ihren eltern klären.
VG chris
Hallo,
Urlaubszeit - deshalb meine Antwort sicher viel zu spät.
Die reine Absicht bei Abschluss einer Lebensversicherung, dass sie für dich sein soll ist ganz nett, aber rein rechtlich egal. Solange die Eltern Versicherungsnehmer sind und da nichts unwiderruflich festgelegt haben, dass du das Geld bekommen sollst kann man rechtlich nichts machen. Im Übrigen würde die Versicherungsgesellschaft gar kein Geld auszahlen ohne dich zu fragen, falls eine rechtlich bindende Vereinbarung getroffen wurde, dass du das bekommen sollst. Von daher liegt das Problem eher im Vertrauensverhältnis zu den Eltern, gesetzlich sieht es sehr wahrscheinlich für dich schlecht aus.
Viele Grüße