Elternanteil Kindergarten

Hallo Zusammen,

ich habe bezüglich des Elternbeitrags für den Kindergarten mal eine Frage.
Und zwar, welches Einkommen wird denn Zugrunde gelegt?
Das erzielte Brutto-EK oder das bereinigte (nach EKSt-Erklärung) Einkommen?

Gruß
Andy

Hallo,
die Kindergartengebühren sind Gemeindesache. Infolgedessen sind sie auch je nach Gemeinde anders geregelt. Also solltest Du dort nachfragen.

Bei uns war es so, dass das Nettoeinkommen abzüglich einiger Ausgaben relevant war. Diese Ausgaben waren aber nicht die gleichen wie die vom Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigten.

Gruß
loderunner

Meine Stadt macht das so.
Jede Einkommensart abzüglich
der jeweiligen Werbungkosten
wird aufaddiert, falls sie
negativ ist, wird sie nicht
abgezogen.
Weitere Freibeträge auf dem EST-Mantelbogen
werden nicht angezogen.
Im Regelfall des Kelinbürgers heisst das,
Bruttoeinkommen - Fahrtkosten - AN Freibetrag.

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Hallo Andy,

ich habe deine Frage gerade erst entdeckt. Deshalb heute erst die verspätete Antwort.
Die Kindergartenförderung ist in Deutschland auf Landesebene geregelt. Um deine Frage beantworten zu können, müsstest du uns das Bundesland nennen, für welches dich die Gebühren für Kindergartenbetreuung interessieren.
In meinem Bundesland z. B. ist das Einkommen der Eltern für die Finanzierung eines Kindergartenplatzes völlig egal. Es verbleibt nach Abzug von Landes- und Kreismitteln in der Finanzierung noch ein Anteil an der Gesamtfinanzierung eines Kindergartenplatzes, der dann mindestens zur Hälfte durch die Gemeinde zu tragen ist. Der verbleibende Rest ist dann durch die Eltern zu tragen.

Also, wenn du mehr wissen möchtest, teile bitte zunächst dein Bundesland mit.

thomania

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