Also dann…
Hallo Sancho.
Also dann nochmal für dich!
Grundsätzlich gilt für mich, dass das, was in der Elternbeiratssitzung gesprochen wird, auch für die Ohren aller Eltern der Schule gedacht ist.
Wenn dann zum Beispiel der Schulleiter sagt:„Frau XY ist länger krank, der Unterricht fällt aus…“ und sich daran eine Diskussion über deren Krankheit anschließt, gehe ich nicht morgen hin und erzähle überall, dass Frau XY…blablabla.
Solange sich die Thematik mit schulischen Dingen befasst und im Protokoll vermerkt wird, aus dem allen Eltern vorgetragen wird, tratsche ich nicht, wenn ich mit Eltern (wohlgemerkt! ) draüber rede.
Frage ist: Was verstehst du unter Tratschen? Wem tratscht sie?
Gegenüber Klasseneltern darf sie- streng genommen ja auch .
Gegenüber Fremden sollte sie anstandshalber die Klappe halten.
Inselchen hat nicht explizit vermerkt, was sie unter Tratschen versteht. Mit Fremden meine ich Leute, die mit der Schule nichts zu tun haben.
- Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
(auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
Gesprächen mitnimmt ?
Ja, denn die Freundin ist nicht gewählt, demzufolge nicht
berechtigt, die Funktion der Elternbeirätin wahrzunehmen. Das
heißt, sie hat nicht das Vertrauen der Klasseneltern.
Wenn die gewählte Vertreterin das Vertrauen der Klasse
genießt, dann hat sie die Klappe zu halten - nicht „sollte“.
Ansonsten macht doch gar keinen Sinn, die Freundin
auszuschließen - sie könnte doch von der Elternbeirätin direkt
nach dem sensiblen Gespräch alle Einzelheiten weitergetratscht
bekommen.
Inselchen hat von sensiblen Gesprächen gesprochen. Damit waren meiner Meinung nach Dinge gemeint, die nicht unbedingt in einer Elternbeiratssitzung besprochen werden.Sie hat das ja inzwischen auch konkretisiert und genau so habe ich es auch gemeint. Dinge, die zwischen Eltern und Elternbeirat unter vier Augen laufen, haben nichts außerhalb des Raumes zu suchen. Dazu braucht man eigentlich keine Vorschriften, dass ist meines Erachtens selbstverständlich. Offenbar nicht für alle Leute.
Auch, wenn das nirgendwo geschrieben steht: als Elternbeirätin
erfährt man Dinge, die von den ratsuchenden Eltern nicht
aufgrund der eigenen Person, sondern aufgrund der erfüllten
Funktion mitgeteilt werden. Darüber muß man schweigen, denn
sonst würde man dieses Vertrauen mißbrauchen.
Ganz deiner Meinung. Das muss nirgendwo geschrieben stehen, das gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand.
Gibt man sie
weiter, dann werden die übrigen Eltern in Zukunft genau das
tun, wovon Inselchen berichtet: sie umgehen den EB und
sprechen gleich an Lehrer und Schulleitung.
Nicht immer lassen sie Probleme mit Hilfe des EB lösen und ich finde es in diesen Fällen legitim, sich direkt an höhere Stellen zu wenden.
In jeder EB-Sitzung (so kenne ich das zumindest) gehört ein
Tagesordungspunkt „Information der Eltern“.
Ich kenne das so nicht, wir haben zusätzlich zum Gesamtelternbeirat einen EB-Vorstand, dort werden solche Themen behandelt und bleiben unter Umständen auch unter Verschluss. Allerdings wird der Gesamt-EB per Protokoll über diese Sitzungen informiert und Dinge, die der Verschwiegenheit unterliegen, erscheinen dann nicht dort. Komtm aber eigentlich selten vor.
Einen Extra-TOP finde ich nicht sinnvoll, weil dann die Debatten noch weiter ausufern.
Darin wird genau
aufgelistet, welche Themen an die restliche Elternschaft
weitergegeben werden und welche vertraulich behandelt werden
sollen.
Das ist sicher von Schule zu Schule verschieden.
Ich bitte um Vergebung, dass ich nicht so brilliant logisch bin, meine Stärken liegen auf anderen Gebieten.
Ich bin sicher, du hattest durchaus verstanden, was ich meinte.
Gruß
T