Elternbeirat

Hallo miteinander,

  1. Ist ein Elternbeirat zur Verschwiegenheit verpflichtet ? Ich gehe zwar davon aus, aber ich finde über google nur HP’s von Schulen dazu. Wo genau ist das denn verankert ? Falls die Info nötig ist - es geht um eine Grundschule in B-W.

  2. Wie kann man eine am Vereinsstammtisch (Kleinststadt…) tratschende Beirätin stoppen ?

  3. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen Gesprächen mitnimmt ?

  4. Sind Eltern verpflichtet, ihre Probleme über den EB anzugehen, oder hat jeder das Recht, sich direkt an Lehrer und/oder Schulleitung zu wenden ?

Danke vorab !

Viele Grüße,

Inselchen - gerade völlig erstaunt, was so alles unter Hyänen abgehen kann :frowning:

Hallo miteinander,

Ebenfalls hallo!

Ich hoffe mal,ich kann Dir helfen.Ich war jahrelang Elternvertreter in einer Grundschulklasse.

  1. Ist ein Elternbeirat zur Verschwiegenheit verpflichtet ?

Ich gehe zwar davon aus, aber ich finde über google nur HP’s
von Schulen dazu. Wo genau ist das denn verankert ? Falls die
Info nötig ist - es geht um eine Grundschule in B-W.

Tipp:Schau mal nach den Seiten des Kultusministeriums.Ich habe generell nicht rumgetratscht.Ich finde,das gehört sich nicht.

  1. Wie kann man eine am Vereinsstammtisch (Kleinststadt…)
    tratschende Beirätin stoppen ?

Ich würde erstmal versuchen mit ihr zu reden.Wenn das nicht funktioniert könnte man dieses Thema u.U. beim nächsten Elternabend auf den Tisch bringen.Wenn das Vertrauen durch die Tratscherei leidet wäre evtl. eine Abwahl und eine Neuwahl des Elternvertreters machbar.

  1. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Meine Stellvertreterin ist auch zurückgetreten,weil ihr Kind zum Halbjahr die Klasse wechselte.Daraufhin war ein außerordentlicher Elternabend mit Neuwahl des Stellvertreters notwendig.Abgesehen davon muß der Stellvertreter nicht bei Gesprächen anwesend sein.Ausnahme:die Eltern wollen es so.

  1. Sind Eltern verpflichtet, ihre Probleme über den EB
    anzugehen, oder hat jeder das Recht, sich direkt an Lehrer
    und/oder Schulleitung zu wenden ?

Eltern müssen den Elternvertreter nicht einschalten.Sie können sich direkt an den Lehrer und/oder die Schulleitung wenden.

Danke vorab !

Bitte;ich hoffe geholfen zu haben.

Viele Grüße,

Inselchen - gerade völlig erstaunt, was so alles unter Hyänen
abgehen kann :frowning:

So etwas erstaunt Dich noch??

Hallo Inselchen

  1. Ist ein Elternbeirat zur Verschwiegenheit verpflichtet ?

Ich denke, es kommt darauf an. Grundsätzlich gilt, dass die Dinge, die in Elternbeiratssitzungen besprochen werden, auch für die Ohren der übrigen Eltern der Klasse und der Schule gedacht sind, denn die Elternbeiräte vertreten diese. Wir tragen aus unserem EB alles auf den Elternabenden den restlichen Eltern vor.
Wo das verankert ist, weiß ich nicht, finde das aber eigentlich logisch ( s.o.)

  1. Wie kann man eine am Vereinsstammtisch (Kleinststadt…)
    tratschende Beirätin stoppen ?

Frage ist: Was verstehst du unter Tratschen? Wem tratscht sie? Gegenüber Klasseneltern darf sie- streng genommen ja auch . Gegenüber Fremden sollte sie anstandshalber die Klappe halten. Wen gehts was an, was ihr in eurer Klasse zu reden habt. Sofern sich der Tratsch auf die Klasse bezieht. Wenn es Schuldinge sind, bezogen auf Schüler der Schule und ihre Gesprächspartner wiederum Eltern der Schule sind… s.o.
Bei uns dürfen die Elternbeiräte auch an Gesamtkonferenzen teilnehmen und da gilt - zumindest für unsere Schule - das ungeschriebene Gesetz, Stillschweigen zu bewahren.

  1. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Ja, denn die Freundin ist nicht gewählt, demzufolge nicht berechtigt, die Funktion der Elternbeirätin wahrzunehmen. Das heißt, sie hat nicht das Vertrauen der Klasseneltern. Dagegen würde ich gegenüber der Elternbeirätin und der Klassenlehrerin einschreiten. D.h. einen außerordentlichen Elternabend einberufen lassen und eine neue Stellvertreter/in wählen lassen.

  1. Sind Eltern verpflichtet, ihre Probleme über den EB
    anzugehen, oder hat jeder das Recht, sich direkt an Lehrer
    und/oder Schulleitung zu wenden ?

Jederzeit kannst du dich in solchen Dingen an den Klassenlehrer/in wenden und wenn du dort kein Gehör findest auch an den/die Schulleiter/in.

Danke vorab !

Grüße
Tutulla ( auch Elternbeirätin))

Hallo miteinander,

  1. Ist ein Elternbeirat zur Verschwiegenheit verpflichtet ?
    Ich gehe zwar davon aus, aber ich finde über google nur HP’s
    von Schulen dazu. Wo genau ist das denn verankert ? Falls die
    Info nötig ist - es geht um eine Grundschule in B-W.

Elternbereitsverordnung nachsehen! Dort habe ich aber nichts zu Verschwiegenheit gefunden.

  1. Wie kann man eine am Vereinsstammtisch (Kleinststadt…)
    tratschende Beirätin stoppen ?

  2. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Was für Gesprächen?

  1. Sind Eltern verpflichtet, ihre Probleme über den EB
    anzugehen, oder hat jeder das Recht, sich direkt an Lehrer
    und/oder Schulleitung zu wenden ?

Dazu sind sie nicht verpflichtet, natürlich können sich die Eltern direkt an den Lehrer oder die Schulleitung wenden. Es hängt aber auch immer vom Problem ab.

Konkreter
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

Zu den Rückfragen:

Es geht darum, dass eine Mutter (nicht ich) es gewagt hat, mit einem Problem zum Schulleiter zu gehen. Dieses wertete die Elternbeirätin als unverschämt. Ihre Freundin nutzte die Tatsache, dass es momentan keinen EB-Stellverteter gibt, um erstens diese Mutter privat heftigst zur Rede zu stellen und sich außerdem als „Helfer in der Not“ bei weiteren Gesprächen aufzudrängen. Wobei über diese Vorkommnisse nur gewisse Eltern informiert waren, nämlich die informellen Kreise, die anderen gingen bisher von einem gewählten Stellvertreter aus…

Allerdings ging die o.g. Mutter deshalb nicht über den EB, weil es auch um sehr persönliche Dinge ihrer Tochter geht und die Verschwiegenheit der EB angezweifelt wird, deren Freundin dazu noch kein anderes Hobby als den Dorftratsch hat :-/

Jetzt rotten sich verschiedene Mütter zusammen und keifen durch die Gegend, wobei die Ursache des eigentlichen Problems, bei der durchaus ein Zusammenhalten der Elternschaft sinnvoll wäre, plötzlich völlig in den Hintergrund tritt.

Ich selbst stehe dazwischen, die EB heult sich bei mir aus (und zieht dabei über gewisse Eltern her), die erwähnte „unverschämte“ Mutter, die ich sehr gut verstehen kann, ist sauer auf die EB, die EB und ihre Freundin haben bewußt Informationen verfälscht weitergegeben, aber so etwas kommt natürlich heraus, kurz - es ist alles auf Kindergartenniveau :frowning:(

Trotzdem danke und viele Grüße,

Inselchen

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Hi,

Diese Aussage…

Frage ist: Was verstehst du unter Tratschen? Wem tratscht sie?
Gegenüber Klasseneltern darf sie- streng genommen ja auch .
Gegenüber Fremden sollte sie anstandshalber die Klappe halten.

…und diese passen nicht zusammen:

  1. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Ja, denn die Freundin ist nicht gewählt, demzufolge nicht
berechtigt, die Funktion der Elternbeirätin wahrzunehmen. Das
heißt, sie hat nicht das Vertrauen der Klasseneltern.

Wenn die gewählte Vertreterin das Vertrauen der Klasse genießt, dann hat sie die Klappe zu halten - nicht „sollte“. Ansonsten macht doch gar keinen Sinn, die Freudin auszuschließen - sie könnte doch von der Elternbeirätin direkt nach dem sensiblen Gespräch alle Einzelheiten weitergetratscht bekommen.

Auch, wenn das nirgendwo geschrieben steht: als Elternbeirätin erfährt man Dinge, die von den ratsuchenden Eltern nicht aufgrund der eigenen Person, sondern aufgrund der erfüllten Funktion mitgeteilt werden. Darüber muß man schweigen, denn sonst würde man dieses Vertrauen mißbrauchen. Gibt man sie weiter, dann werden die übrigen Eltern in Zukunft genau das tun, wovon Inselchen berichtet: sie umgehen den EB und sprechen gleich an Lehrer und Schulleitung.

In jeder EB-Sitzung (so kenne ich das zumindest) gehört ein Tagesordungspunkt „Information der Eltern“. Darin wird genau aufgelistet, welche Themen an die restliche Elternschaft weitergegeben werden und welche vertraulich behandelt werden sollen.

Gruß

Sancho

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Also dann…
Hallo Sancho.
Also dann nochmal für dich!
Grundsätzlich gilt für mich, dass das, was in der Elternbeiratssitzung gesprochen wird, auch für die Ohren aller Eltern der Schule gedacht ist.
Wenn dann zum Beispiel der Schulleiter sagt:„Frau XY ist länger krank, der Unterricht fällt aus…“ und sich daran eine Diskussion über deren Krankheit anschließt, gehe ich nicht morgen hin und erzähle überall, dass Frau XY…blablabla.
Solange sich die Thematik mit schulischen Dingen befasst und im Protokoll vermerkt wird, aus dem allen Eltern vorgetragen wird, tratsche ich nicht, wenn ich mit Eltern (wohlgemerkt! ) draüber rede.

Frage ist: Was verstehst du unter Tratschen? Wem tratscht sie?
Gegenüber Klasseneltern darf sie- streng genommen ja auch .
Gegenüber Fremden sollte sie anstandshalber die Klappe halten.

Inselchen hat nicht explizit vermerkt, was sie unter Tratschen versteht. Mit Fremden meine ich Leute, die mit der Schule nichts zu tun haben.

  1. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Ja, denn die Freundin ist nicht gewählt, demzufolge nicht
berechtigt, die Funktion der Elternbeirätin wahrzunehmen. Das
heißt, sie hat nicht das Vertrauen der Klasseneltern.

Wenn die gewählte Vertreterin das Vertrauen der Klasse
genießt, dann hat sie die Klappe zu halten - nicht „sollte“.
Ansonsten macht doch gar keinen Sinn, die Freundin
auszuschließen - sie könnte doch von der Elternbeirätin direkt
nach dem sensiblen Gespräch alle Einzelheiten weitergetratscht
bekommen.

Inselchen hat von sensiblen Gesprächen gesprochen. Damit waren meiner Meinung nach Dinge gemeint, die nicht unbedingt in einer Elternbeiratssitzung besprochen werden.Sie hat das ja inzwischen auch konkretisiert und genau so habe ich es auch gemeint. Dinge, die zwischen Eltern und Elternbeirat unter vier Augen laufen, haben nichts außerhalb des Raumes zu suchen. Dazu braucht man eigentlich keine Vorschriften, dass ist meines Erachtens selbstverständlich. Offenbar nicht für alle Leute.

Auch, wenn das nirgendwo geschrieben steht: als Elternbeirätin
erfährt man Dinge, die von den ratsuchenden Eltern nicht
aufgrund der eigenen Person, sondern aufgrund der erfüllten
Funktion mitgeteilt werden. Darüber muß man schweigen, denn
sonst würde man dieses Vertrauen mißbrauchen.

Ganz deiner Meinung. Das muss nirgendwo geschrieben stehen, das gebietet eigentlich der gesunde Menschenverstand.

Gibt man sie
weiter, dann werden die übrigen Eltern in Zukunft genau das
tun, wovon Inselchen berichtet: sie umgehen den EB und
sprechen gleich an Lehrer und Schulleitung.

Nicht immer lassen sie Probleme mit Hilfe des EB lösen und ich finde es in diesen Fällen legitim, sich direkt an höhere Stellen zu wenden.

In jeder EB-Sitzung (so kenne ich das zumindest) gehört ein
Tagesordungspunkt „Information der Eltern“.

Ich kenne das so nicht, wir haben zusätzlich zum Gesamtelternbeirat einen EB-Vorstand, dort werden solche Themen behandelt und bleiben unter Umständen auch unter Verschluss. Allerdings wird der Gesamt-EB per Protokoll über diese Sitzungen informiert und Dinge, die der Verschwiegenheit unterliegen, erscheinen dann nicht dort. Komtm aber eigentlich selten vor.
Einen Extra-TOP finde ich nicht sinnvoll, weil dann die Debatten noch weiter ausufern.

Darin wird genau
aufgelistet, welche Themen an die restliche Elternschaft
weitergegeben werden und welche vertraulich behandelt werden
sollen.

Das ist sicher von Schule zu Schule verschieden.

Ich bitte um Vergebung, dass ich nicht so brilliant logisch bin, meine Stärken liegen auf anderen Gebieten.
Ich bin sicher, du hattest durchaus verstanden, was ich meinte.

Gruß
T

Hallo,

wenn ich es richtig verstehe ist das in BaWü und es geht um individuelle Probleme einer Schülerin in der Grundschule?

Bei individuellen Problemen hat der EB ohnehin nicht viel Funktionen. Es ist doch logisch, dass man sich dann zuerst direkt an den Lehrer und dann z. B. an den Schulleiter oder Vertrauenslehrer wendet.
Der EB ist meiner Meinung nach nur für allgemeine Anliegen der Eltern gegenüber der Schule und die Zusammenarbeit Eltern - Schule zuständig. So ist auch die Funktion im Gesetz bze. der Elternbeiratsverordnung in etwa umschrieben. Nochmals: Ich würde nie auf die Idee kommen, bei individuellen Schülerproblemen den Elternbeirat hinzuzuziehen.

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Hallo miteinander,

  1. Ist ein Elternbeirat zur Verschwiegenheit verpflichtet ?
    Ich gehe zwar davon aus, aber ich finde über google nur HP’s
    von Schulen dazu. Wo genau ist das denn verankert ? Falls die
    Info nötig ist - es geht um eine Grundschule in B-W.

Das ist so wohl nirgends genau festgelegt, sollte aber eine Selbstverständlichkeit sein.

  1. Wie kann man eine am Vereinsstammtisch (Kleinststadt…)
    tratschende Beirätin stoppen ?

Abwählen…:smile:…ja gut, ich weiß, daß Dir der Vorschlag so nichts hilft.:frowning:
Es muß aber noch eine übergeordnete Stelle geben…bei uns wäre das der Stadtelternrat (wir sind aber eine Großstadt) und dann wohl der Landeselternrat. Bei meiner Schwester gibt es sowas aber auch auf Kreisebene. Vielleicht sollte man sich dort Beratung holen? Allerdings sind alles keine bindenden Gremien so weit ich weiß.

Als Betroffene würde ich diese Beirätin ausdrücklich auffordern, es zu unterlassen entsprechende Information außerhalb des zuständigen Kreises zu verteilen. Möglicherweise kann man je nach Situation auch rechtliche Schritter erwägen…aber dann nur von Seiten der Betroffenen, nicht von Seiten der Elternschaft.

  1. Kann man verhindern, dass mangels Stellvertreter (dieser
    ist zurückgetreten) die Elternbeirätin einfach ihre Freundin
    (auch Mutter eines Kinder dieser Klasse) zu sensiblen
    Gesprächen mitnimmt ?

Das ist schwierig zu beantworten, weil es einem Elternratsmitglied nicht vorgeschrieben ist, wie es Probleme anzugehen hat. Selbst wenn es einen Stellvertreter gibt muß der nicht automatisch eingeschaltet werden. Wenn ich von meinen Eltern angesprochen werde ein Problem zu lösen und ich kenne jemanden, der mir dafür hilfreich erscheint, vielleicht weil er 'ne bessere Rhetorik hat oder mehr Ahnung vom Thema dann spreche ich den natürlich an. Das man da eher Leute wählt, die mit der eigenen Meinung konform gehen liegt in der Natur der Sache. Festgelegt ist nur die Mitsprache bei bestimmten Regelungen, die die Schule betreffen. Bei uns muß z.B. u.a. in der Schulkonferenz die Essensfirma von Eltern, Lehrern und Schülern in gemeinsamer Abstimmung gewählt werden…bei der Schulkonferenz dürfen ausdrücklich nur gewählte Vertreter dabei sein.

Grundsätzlich sprechen die Eltern bei der Wahl dem gewählten Elternteil das Vertrauen aus…das ist wie in der Politik, man kann sich verwählen.

  1. Sind Eltern verpflichtet, ihre Probleme über den EB
    anzugehen, oder hat jeder das Recht, sich direkt an Lehrer
    und/oder Schulleitung zu wenden ?

Selbstverständlich haben Eltern das Recht sich direkt hinzuwenden wohin immer sie wollen. Bei einem sensiblen Einzelproblem ist das u.U. auch sehr sinnvoll. Bei anderen Problemen wäre es natürlich besser sich wenigsten mit dem Elternrat abzustimmen um eben ein einheitliches Vorgehen zu sichern. Ein Einzelner ist nämlich fix abgewiesen. Oft ist es aber auch so, daß der Einzelne eine abweichende Meinung zum Elternrat hat und dann diese durchsetzen will. Solange da Eigeninteresse dahinter steht ist das wenig problematisch, allerdings oft lästig, wenn vor sich jemand allem vom Selbstdarstellungstrieb motiviert zum Robin Hood aufschwingen möchte und dann in Unkenntnis von Hintergründen, mühsam erarbeitete Kompromisse wieder zerschlägt. Da reagiert auch unser Schulelternsprecher mal mürrisch. Wir hatten das Problem mal in Bezug auf Klassenfahrten, wo ein Elternteil Stimmung machte, wenn auch nur ein Kind nicht mitfahren könne, müßten eben alle verzichten…völlig unter den Tisch gekehrt wurde da die unbürokratische Möglichkeit, vom Förderverein genau dafür Zuschüsse zu erhalten. Wegen der Aktion sind beinahe alle Klassenfahrten an der Schule ausgesetzt worden…was wieder dazu führte, daß Lehrer und Schule von aufgebrachten Schülern und Eltern attakiert wurden, wieso den Kindern die Möglichkeiten dafür nehmen wollten. Ich sage mal so, einfach ist es auch nicht so einen Direktorenposten inne zu haben. :wink:

Ich mach mal Schluß, vieleicht helfen Dir meine Ausführungen einfach ein wenig beim Gedankensortieren.

Schönen Advent,
Maid :smile:

Hallo Inselchen!

Bin ja auch noch mittendrin im Elternpflegschafts-Geschäft, wenn auch am Gymnasium.

Die Sache mit dem Tratschen sehe ich so: die gewählten Elternvertreter haben die Aufgabe, „ihre“ Eltern über den Inhalt Sitzung zu informieren. Auch das Protokoll der Sitzungen ist an unserer Schule im Sekretariat einsehbar, und zwar für alle Eltern der Schule.

Wenn es allerdings darum geht, dass Probleme, die von Eltern eines Kindes an die Elternvertreterin herangetragen werden und diese damit hausieren geht, dann ist das ganz ganz übel.
Und zu sensiblen Gesprächen eine Freundin mitzunehmen ist total indiskutabel, denn die Freundin ist nicht von den Eltern gewählt.
(Ich krieg mich echt nicht wieder ein, was es für Leute gibt!)

Mein Vorschlag wäre, über einen Elternabend ggf. eine Neuwahl anzustreben. (Oberbegriff Misstrauensvotum)

In den ganzen Jahren meiner Elternarbeit, sowohl in Kindergarten als auch Grundschule und nun seit Jahren Gymnasium habe ich mich stets daran gehalten, dass persönliche Dinge zwischen den Leuten bleiben, die sie besprochen haben.

Es sei denn, Eltern haben mich gebeten mit den Lehrern zu sprechen.

Eine fruchtbare Arbeit, sowohl mit den Eltern als auch mit den Lehrern, kann nur dann funktionieren, wenn Vertrauen da ist.

Und wenn jemand tratscht, dann ist das in meinen Augen nicht mehr vorhanden!

Angelika