Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen

Hallo! Hat jemand Erfahrungen mit Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen? Wie wird das Einkommen korrekt berechnet? In meinem Fall habe ich positive Einkünfte aus Gewerbebetrieb und negative Einkünfte aus einer zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit. Werden die beiden Einkünfte nicht zusammengerechnet, weil es ja beide selbstständige Tätigkeiten sind? Ist doch eigentlich eine Einkommensart.Die Gemeinde will aber nur meine positiven zugrunde legen. Danke Euch …

Hallo,

zu Deiner Frage kann ich Dir Folgendes sagen:
Die Berechung der Gebühren einer Gemeinde in Bayern (ich weiß nicht, wo Du herkommst?) werden nach der Einkommensteuererklärung des Jahres, in dem das Kind die Einrichtrung besucht, berechnet. Da die Einkommensteuererklärung natürlicherweise noch nicht vorliegt (sie macht man ja im Jahr darauf) bzw. das Ergebnis, fragen die Gemeinden nach den aktuellen Einkünften und müssen es nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids wieder ausgleichen (zurückzahlen oder nachberechnen).
Einkünfte auf Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit ist zusammenzunehmen und das Ergebnis ist dann das voraussichtliche jährliche Einkommen.Man kann sich auch eine bescheinigung vom Steuerberater ausstellen lassen, der das Einkommen schätzt - wenn ihm schon die letzten Jahre bekannt sind.
Danach berechnet sich die Gebühr für die Kindertageseinrichtung vorläufig - wie oben erwähnt. Man muss auf jeden Fall den Einkommensteuerbescheid nachreichen, wenn man viel weniger hatte, als berechnet wurde. Genauso natürlich auch, wenn man höhere Einkünfte hatte.

Manche Kindertageseinrichtungen haben dazu Formulare, manche lassen sich einfach die Gehaltsbescheinigungen geben und rechnen es auf ein Jahr hoch.

Bei privaten Einrichtungen ist dies anders, da gelten nur die Vertragsbedingungen und diese könnten anders als bei Gemeinden oder öffentlichen oder freien Trägern sein.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
Dezember