Elternbeiträge Nachforderung

Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn an die Stadt rückwirkend ab z.b. August 2006 Elternbeiträge nachgezahlt werden müssen? Ist das gestattet? Ist es richtig, dass für 2006 immer erst in 2007 der Elternbeiträg berechnet werden kann? Warum wird in 2006 nicht mit voraussichtlichen Zahlen gerechnet?

Danke, Painter

Hallo Painter,

für die Kindergartenbeiträge gelten jeweilige Landesgesetze, wie z.B. in NRW bisher das GTK; guckst du hier; http://www.akafoe.de/downloads/Gesetz%20ueber%20Tage…

Der Kindergartenbeitrag ist da im Grunde gesetzlich festgelegtund wird nicht jedes Jahr neu kalkuliert. Allerdings hängt er von der jeweiligen Einkommenssituation ab, so dass es passieren kann, dass bei einer Erhöhung des Einkommens auch ein höherer Beitrag zu entrichten ist. Wird das später bei einer Überprüfung festgestellt, wird der fehlende Betrag nacherhoben. Eine Nacherhebung für das letzte Jahr begegnet auch keinen verjährungsrechtlichen Bedenken.

Gruß

Michael

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Elternbeiträge Einkommensgrenze-Einstufung
Hallo Michael,

vielen Dank schon mal für die Information. Mich würde jetzt interessieren, welcher Betrag vom Einkommenssteuerbescheid für die Festsetzung der Einkommensgrenze herangezogen wird.

Einkünfte aus nichtselbstständiger ARbeit, oder auch zuzüglich die Einkünfte bwz. die „Minus“-Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, also der GESAMTBETRAG der Einkünfte?

Vielen Dank.

Bis dann, Painter

Es ist wohl so, dass keine Minuserlöse mit reingerechnet werden…