Elternbeitrag Betreuungskosten Schule OGS

Hallo,

die Betreuungskosten an den Schulen ist nach Elterneinkommen gestafelt ! Ist die Berechnung nach Bruttoarbeitslohn oder nach zu versteuernden Einkommen zu berechnen ?
Beispiel

Brutto 55000
Netto 40000

hat hier jemand erfahrungen bzw. Kenntnisse  ?

gruss Olli

Hallo,
üblich sind entsprechende Satzungen zur Kinderbetreuung in den zuständigen Kommunen. Dort sollte auch stehen, worauf sich das „einkommensabhängig“ bezieht.
(Bei uns war es immer das Brutto-Einkommen).

Beatrix